Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH, Sterneckstraße 35, 5020 Salzburg stellte mit Schriftsatz vom 15.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Es wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Entscheidung über das Ausscheiden des Angebotes von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H (im Weiteren A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 05.06.2015 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit dem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin auf Ausscheidung des Angebotes der Antragstellerin vom 26.05.2015. Mit Schriftsatz vom 22.06.2015 zog die Antragstellerin den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung noch vor Beschlussfassung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 24.06.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, stellte die Antragstellerin die im
Spruch: genannten Anträge und begehrte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Antragsgegnerin habe mit Bekanntmachung vom 31.01.2015 die Versorgung ihrer Anspruchsberechtigten mit enteraler Ernährung - Trink- und Sonde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 25.06.2015 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit Anträgen auf Nichtigerklärung, insbesondere über die Entscheidung der Auftraggeberin auf Ausscheidung des Angebotes der Antragstellerin vom 15.06.2015. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.07.2015, GZ W138 2109261-1/2E wurde die beantragte einstweilige Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Zu Spruchpunkt A): römisch eins. Zu Spruchpunkt A): Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Anwendung findet, kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen ua. Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 18.06.2015 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit dem Antrag auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung vom 11.06.2015, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der Pauschalgebühren. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.06.2015 GZ W138 2108837-1/2E wurde die beantragte einstweilige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des BVA vom 09.08.2013, N/0040-BVA/11/20/2013-27, N/0043-BVA/11/2013-22, wurde die Ausschreibung "Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sonden- und Trinknahrung inkl. Applikationsgerät" für nichtig erklärt. 2. Mit Erkenntnis vom 15.12.2014, 2013/04/0119 hob der VwGH den Bescheid des BVA vom 09.08.2013, N/0040-BVA/11/20/2013-27, N/0043-BVA/11/2013-22, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 20.05.2015, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 21.05.2015, die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führte im Wesentlichen folgendes aus: Die LPD Steiermark sei zuständige Behörde für die Ausgabe von Kfz-Kennzeichentafeln, einschließlich Wunschkennzeichen im Gebiet der Gemeinde Graz. Die Übertragung der Aufgaben auf Grund eines auf der genannten Verordnung beruhend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 01.06.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin nach Durchführung eines Verbesserungsauftrages im Wesentlichen die Nichtigerklärung der angefochtenen Zuschlagsentscheidung vom 20.05.2015, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggebe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.06.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am 19.06.2015 eingelangt, stellte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH, das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung der Auftraggeberin vom 11.06.2015. Im vorgenannten Schriftsatz wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Republik Österreich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (Antragsgegnerin) beabsichtigt, für ihre Versicherten die als Sachleistung in häuslicher Pflege zur Verfügung zu stellende Trink- und Sondennahrung samt der dazu gehörigen Verabreichungstechnik (Infusionen, Spritzen ua) und eines Logistiksystem sowie begleitender Dienstleistungen (Entlassungsmanagement, Beratung, Schulung) zu beschaffen. 1. Vergabeverfahren Zu die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Nachprüfungsantrag der XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Dr. Bernhard Kall, Rechtsanwalt, samt Antrag auf einstweilige Verfügung langte am 13.05.2015 außerhalb der Amtsstunden beim Bundesverwaltungsgericht ein und wurde aus diesem Grunde nach Wiederbeginn der Amtsstunden am 15.05.2015 protokolliert. Der Antrag ist somit jedenfalls fristgerecht eingebracht. Im Schriftsatz vom 13.05.2015 w... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 24. April 2015 beantragte die XXXX , vertreten durch die Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH, Universitätsring 10, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Bereitstellung von Daten zur Berechnung der Häuser-, Wohnungs- und Grundstückspreisindizes" der Auftraggeberin Bundesanstalt Statistik Österreich, Guglgasse 13, 1110 Wien, vertreten durch die Gabler Gibel & Ortne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 11.02.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Beim gegenständlichen Auftrag handle es sich um die Vergabe eines Bauauftrags im Oberschwellenbereich nach den Regelungen des BVergG für das Baulos SPT1.1-Tunnel Gloggnitz im Rahmen des Projekts "Semmering-Basistunnel Neu". Wes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich (Antragsgegnerin) beabsichtigt, die Erstmöblierung ihres künftigen Hauptsitzes "ArbeitnehmerInnenzentrums St. Pölten" (ANZ) sowie die Erneuerung und Ergänzung der Möblierung in Teilen ihrer Bezirksstellen zu beschaffen. Vergabeverfahren Zu diesem Zwecke hatte die Antragsgegnerin bereits Ende 2014 den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines Verhandlungsverhandlungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: * 1. Am 24.09.2012 stellte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX beim Bundesvergabeamt (BVA) das im Spruchpunkt A 1 dieses Erkenntnisses wörtlich wiedergegebene Begehren sowie Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht und auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung. Folgende Rechtswidrigkeiten wurden seitens der Antragstellerin hinsichtlich der Auftragsver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. März 2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 20. März 2015 zugunsten der Bietergemeinschaft B / C / D . Die Antragstellerin führte insbesondere Nachfolgendes aus: 1.1 Nach den Ergebnissen der Angebotsverlesung sei die Antragstellerin mit einem Gesamtpreis von € 14.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Gebührenersatz, Akteneinsicht, Ausnahme von der Akteneinsicht und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst aus, dass sich die Antragstellerin am gegenständlichen Vergabeverfahren beteilig... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang 1. Am 20. Februar 2015 beantragte die AAAA, vertreten durch Dr. Siegried Rack, Mag. Gottfried Tazol, Rechtsanwälte, Münzgasse 3, 9100 Völkermarkt, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "8010 Graz; Neue Stiftingtalstr. 6, MED CAMPUS Graz, Tischlerarbeiten/Innentüren Holz" der Bundesimmobiliengesellschaft mbH, Hintere Zollamtsstraße 1, 1030 Wien, vergebende Stelle Bundesimmobiliengesellschaft mbH, Unternehmensbereich Univers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.02.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30.01.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.02.2015 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und brachte im Wesentlichen folgendes vor: Mit E-Mail vom 29.10.2014 habe die Antragstellerin bekannt gegeben, dass mit dem exklusiven Vertragspartner XXXX GmbH kein Werkvertrag abgeschlossen werde. Die Planung, Einteilung, Disposition und die Verantwortung über die benötigten Geräte und das Personal bleibe be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 23.12.2014, beim BVwG eingelangt am 29.12.2014, den im
Spruch: , Spruchpunkt A) I. wiedergegebenen Antrag verbunden mit einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht sowie auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Die Antra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 26.01.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 14.01.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Ausnahmen von der Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.02.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX (im Weiten Antragstellerin), vertreten durch Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH, Heinrichsgasse 4/1, 1010 Wien, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 15.01.2015 zu Gunsten der XXXX (im Weiteren pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 28.01.2013 beantragte die XXXX (im weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, beim damals zuständigen Bundesvergabeamt die Nichtigerklärung der Entscheidungen der Albertina - wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, Albertinaplatz 1, 1010 Wien (im Weiteren: Auftraggeberin) vom 18.01.2013, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden und den Zuschlag im Vergabeverfahren der XXXX in allen drei Losen des Vergabeverfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 28.01.2013 beantragte die XXXX (im weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, beim damals zuständigen Bundesvergabeamt die Nichtigerklärung der Entscheidungen der Albertina - wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, Albertinaplatz 1, 1010 Wien (im Weiteren: Auftraggeberin) vom 18.01.2013, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden und den Zuschlag im Vergabeverfahren der XXXX in allen drei Losen des Vergabeverfahr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.12.2014 hat die XXXX (im weiteren: Antragstellerin) vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag, verbunden mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Mit Schriftsatz vom 23.12.2014 hat die römisch 40 (im weiteren: Antragstellerin) vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1.0 Vorauszuschicken ist, dass das gegenständliche Feststellungsverfahren die Fortsetzung des Verfahrens F/0005-BVA/02/2011 des Bundesvergabeamtes durch das Bundesverwaltungsgericht ist. Sämtliche bezogenen Schriftsätze entstammen diesem Verfahren. 1.1 Mit Schriftsatz vom 3. März 2011 beantragte die Antragstellerin die Feststellung, dass ein Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt wurde, die Nichtige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 10.11.2014 stellten die Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachten zur
Begründung: im Wesentlichen Folgendes vor: a. Der Auftraggeber hätte im Rahmen der Bestbieterermittlung für jedes Kriterium zu ziffernmäßigen Bewertungsergebnissen, langläufig als (Bewertungs)Punkteergebnisse bekannt, kommen müssen. Ausweislich der übermittelten Zuschlagsentscheidung habe der Auftra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Am 29. August 2014 beantragte die BIEGE CCCC - BBBB - DDDD, bestehend aus 1. CCCC 2. BBBB 3. DDDD vertreten durch Haslinger Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin genannt, das Bundesverwaltungsgericht möge die Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren "Engineering Services for the Elaboration of a Feasibility Study (technical and environmental part) incl. Corridor and Route Selection and ... mehr lesen...