Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.07.2017, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (in der Folge: Antragstellerin) die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Republik Österreich (in der Folge auch: Auftraggeberin) vom 21.07.2017, sowie ferner Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 28.02.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die im Entscheidungskopf benannte Zuschlagsentscheidung ein und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). (Das Nachprüfungsvorbringen könnte dabei obiter mitunter teilweise an den Rechtsfragenkomplex erinnern, der zB auch in den Rdnri 49 bis 52 des Auslegungsurteils des EuGH vom 28.02.2018 zu Rs C-523/16 behandelt wur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.01.2018 stellte die Antragstellerin den im
Spruch: ersichtlichen Feststellungsantrag. Die Auftraggeberin habe am 19.12.2017 im Amtsblatt der europäischen Union im Amtsblatt der europäischen Union bekanntgemacht, dass die gegenständliche Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung erfolgt sei und dass die Bauleistungen aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19.01.2018 stellte die Antragstellerin Anträge auf Feststellung, Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr durch die Auftraggeberin. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018, W123 2183623-1/24E, wurde der Feststellungsantrag wegen Verfristung zurückgewiesen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch Dr. Philipp Götzl, Rechtsanwalt, Imbergstraße 19, 5020 Salzburg, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung des erneuten Aufrufs zum Wettbewerb, Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Am 08.01.2018 beantragte die XXXX (im weiteren Antragstellerin), vertreten durch MMg. Dr. Philipp GÖTZL, Rechtsanwalt, "das Bundesverwaltungsgericht möge Am 08.01.2018 beantragte die römisch 40 (im weiteren Antragstellerin), vertreten durch MMg. Dr. Philipp GÖTZL, Rechtsanwalt, "das Bundesverwaltungsgericht möge 1. die Entscheidung der Auftraggeberin, Austro Control GmbH vom 29.12.2017 (... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Ein von der ASt am 08.01.2018 gestellter Nachprüfungsantrag wurde mit Erkenntnis vom 23.02.2018 mit der GZ W138 2182130-2/22E abgewiesen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den Verfahrensakten W138 2182130-1, 2 und 3. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Gemäß § 292 BVergG idF BGBl. I 2016/7 (= BVergG) hatte das BVwG in Einzelrichterbesetzung zu entscheiden und dabei abseits von Sonderverfahrens... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Abs 3... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Abs 3... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Antrag auf Nachprüfung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28,... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 21.12.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am 22.12.2017 eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nachprüfung des betreffenden Vergabeverfahrens und Nichtigerklärung der "Entscheidung zur Bekanntgabe der Zuschlagserteilung vom 12.12.2017" verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher die Aussetzung der Entscheidung über die definitive Zuschlagserteil... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 21.12.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am 22.12.2017 eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nachprüfung des betreffenden Vergabeverfahrens und Nichtigerklärung der "Entscheidung zur Bekanntgabe der Zuschlagserteilung vom 12.12.2017" verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher die Aussetzung der Entscheidung über die definitive Zuschlagserteil... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf Nachprüfung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 2... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Das BVwG hat im Jahr 2016 den Nachprüfungsantrag gemäß Entscheidungskopf zurückgewiesen und die Pauschalgebührenersatzanträge abgewiesen. Der VwGH hat mit seinem im Dezember 2017 ergangenen Erkenntnis zur Zl Ra 2017/04/0003 diese Entscheidungen des BVwG aufgehoben. Gerichtsintern ist seit 22.01.2018 für die damit seit Zustellung des vorbezogenen VwGH - Erk an das BVwG erneut offenen Rechtsschutzanträge (inklusive den Pauschalgebüh... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Das BVwG hat im Jahr 2016 den Nachprüfungsantrag gemäß Entscheidungskopf zurückgewiesen und die Pauschalgebührenersatzanträge abgewiesen. Der VwGH hat mit seinem im Dezember 2017 ergangenen Erkenntnis zur Zl Ra 2017/04/0003 diese Entscheidungen des BVwG aufgehoben. Gerichtsintern ist seit 22.01.2018 für die damit seit Zustellung des vorbezogenen VwGH - Erk an das BVwG erneut offenen Rechtsschutzanträge (inklusive den Pauschalgebüh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.02.2018, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die gefährdete Partei XXXX . (in der Folge: Antragstellerin) die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung der Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge: Auftraggeberin) vom 29.01.2018, sowie ferner Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pausch... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Ein von der ASt am 04.01.2018 gestellter Nachprüfungsantrag wurde mit dem am 13.02.2018 mündlich verkündeten und am 13.02.2018 schriftlich ausgefertigten Erkenntnis mit der GZ W131 2181786-2/25E abgewiesen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den Verfahrensakten W131 2181786-1, 2 und 3. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Gemäß § 292 BVergG idF BGBl. I 2016/7 (= BVergG) hatte das BVwG in Einzelr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 15.12.2017 beantragte die Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "PVA – Psychatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West" der Auftraggeberinnen Pensionsversicherungsanstalt, Wiener Gebietskrankenkasse, Burgenländische Gebietskrankenkasse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 22. Dezember 2017, beantragte die XXXX , vertreten durch Dr. Kathrin Hornbanger, Landstraßer Hauptstraße 1/5, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. D... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte A... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 01.02.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 22.01.2018, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Ein von der ASt am 14.12.2017 gestellter Nachprüfungsantrag wurde mit dem am 16.01.2018 mündlich verkündeten und am 22.01.2018 schriftlich ausgefertigten Erkenntnis mit der GZ W131 2179704-2/40E abgewiesen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den Verfahrensakten W131 2179704-1, 2 und 3. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Gemäß § 292 BVergG idF BGBl. I 2016/7 (= BVergG) hatte das BVwG in Einzelr... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 29.01.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung über die Auswahl der Rahmenvereinbarungspartner vom 19.01.2018 verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz und einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher die Untersagung des Absc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 15.12.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, die gesamte Ausschreibung (Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags) "PVA – Psychiatrisch stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West (1. Stufe – Bewerberauswahl)" in der Fassung der Berichtigung vom 05.12.2017 für nichtig zu er... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 23.01.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin, die Ausschreibung der Auftraggeberin, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz zur Vergabe einer "Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Implementierung und Wartung von Personal Computern (Operate Leasing)" für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, den ... mehr lesen...