Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 9. November 2017 beantragte die Bietergemeinschaft 1. AAAA , 2. BBBB , vertreten durch die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30. Oktober 2017, Akteneinsicht, Ausnahmen von der Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstantragsteller... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstantragsteller... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 21.09.2017 stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung sowie Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Kostenersatz. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.09.2017, W123 2171271-1/2E, wurde dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.09.2017 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachten im Wesentlichen vor: Mit Schreiben vom 15.09.2017 habe der Auftraggeber der Antragstellerin mitgeteilt, dass der Zuschlag der XXXX Gesellschaft m. b.H. erteilt werden solle und das Angebot der Antragstellerin gleichzeitig auszuscheiden sei, da die Antragstellerin vermeintlich vorhandene echte Biete... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.10.2017, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Ausschreibungsbestimmungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sow... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Di... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Di... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Di... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Di... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Di... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Di... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Di... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Di... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.10.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 06.10.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Nachprüfungsantrag der XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Dr. Christoph LUISSER, Rechtsanwalt samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom 01.09.2017, langte im BVwG außerhalb der Amtsstunden am 01.09.2017 per Fax und Mail ein. Darüber hinaus langten die Anträge am 04.09.2017 postalisch beim BVwG ein. Bereits im Nachprüfungsantrag wies der Antragstellervertreter darauf hin,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Nachprüfungsantrag der XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Dr. Christoph LUISSER, Rechtsanwalt, samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom 01.09.2017, langte im BVwG außerhalb der Amtsstunden am 01.09.2017 per Fax und Mail ein. Darüber hinaus langten die Anträge am 04.09.2017 postalisch beim BVwG ein. Bereits im Nachprüfungsantrag wies der Antragstellervertreter darauf hin, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 16.10.2017 einen Nachprüfungsantrag gegen die Widerrufsentscheidung in dem im
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren betreffend einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine erlassene einstweilige Verfügung (eV) beantragt. Der verfahrenseinleitende Schriftsatz der ASt enthält unstrittig alle gesetzlich geforderten Form- und Inhaltser... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. Juni 2017 beantragte die XXXX , vertreten durch Petsch Frosch Klein Arturo Rechtsanwälte OG, Esslinggasse 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, Nichtigerklärung der Entscheidung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport von 2. Juni 2017, G S94510/82-KA/2017, und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. Juni 2017 beantragte die XXXX , vertreten durch Petsch Frosch Klein Arturo Rechtsanwälte OG, Esslinggasse 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, Nichtigerklärung der Entscheidung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport von 2. Juni 2017, G S94510/82-KA/2017, und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 28. Juli 2017 beantragte die XXXX, vertreten durch die Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Aufforderung zur Letztangebotsabgabe vom 8. Juni 2017 samt Ausschreibungsunterlagen für das Letztangebot, der Berichtigung Muster-Liefervertrag und Beilage C Anlage B-A Fahrzeugkasten vom 20. Juli 2017, der Berichti... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.09.2017 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers vom 15.09.2017 zu Gunsten der XXXX sowie einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung an die Antragstellerin vom 15.09.2017. 1. Mit Schriftsatz vom 21.09.2017 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG langten mit einem Schriftsatz der anwaltlich vertretenen ASt vom (datiert) 16.02.2016 zwei Begehren auf Nichtigerklärung zweier gesondert anfechtbarer Entscheidungen und ein Eventualfeststellungsantrag (mit verschiedenen feststellungsbezüglichen Begehren) ein. Sowohl zusammen mit den beiden gesondert zu erledigenden Nichtigerklärungsbegehren als auch zusammen mit dem Eventualfeststellungsantrag wurde je ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG langten mit einem Schriftsatz der anwaltlich vertretenen ASt vom (datiert) 16.02.2016 zwei Begehren auf Nichtigerklärung zweier gesondert anfechtbarer Entscheidungen und ein Eventualfeststellungsantrag (mit verschiedenen feststellungsbezüglichen Begehren) ein. Sowohl zusammen mit den beiden gesondert zu erledigenden Nichtigerklärungsbegehren als auch zusammen mit dem Eventualfeststellungsantrag wurde je ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.09.2017, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge: BVwG) am 14.09.2017 eingelangt, begehrte die gefährdete Partei Bietergemeinschaft XXXX (in der Folge: Antragstellerin) die Nichtigerklärung der Entscheidung der Gegnerin der gefährdeten Partei Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (in der Folge: ASFINAG oder Auftraggeberin) vom 04.09.2017, mit welchem Unternehmen die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.12. 2009 wurde im Internet ausweislich zB des VwGH - Erk 2011/04/0134 folgende Vorabinformation kundgemacht: "AT-Wien: Direktvergabe Linienbündel Bundesgebiet Österreich XXXX römisch 40 Öffentliche Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße Öffentliche Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.12. 2009 wurde im Internet ausweislich zB des VwGH - Erk 2011/04/0134 folgende Vorabinformation kundgemacht: "AT-Wien: Direktvergabe Linienbündel Bundesgebiet Österreich XXXX römisch 40 Öffentliche Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße Öffentliche Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.12. 2009 wurde im Internet ausweislich zB des VwGH - Erk 2011/04/0134 folgende Vorabinformation kundgemacht: "AT-Wien: Direktvergabe Linienbündel Bundesgebiet Österreich XXXX römisch 40 Öffentliche Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße Öffentliche Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.12. 2009 wurde im Internet ausweislich zB des VwGH - Erk 2011/04/0134 folgende Vorabinformation kundgemacht: "AT-Wien: Direktvergabe Linienbündel Bundesgebiet Österreich XXXX römisch 40 Öffentliche Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße Öffentliche Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.12. 2009 wurde im Internet ausweislich zB des VwGH - Erk 2011/04/0134 folgende Vorabinformation kundgemacht: "AT-Wien: Direktvergabe Linienbündel Bundesgebiet Österreich XXXX römisch 40 Öffentliche Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße Öffentliche Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnun... mehr lesen...