Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.09.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, auf Akteneinsicht in den Vergabe- und Nachprüfungsakt, auf Anberaumung einer m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich (Antragsgegnerin) beabsichtigt, die Erstmöblierung ihres künftigen Hauptsitzes "ArbeitnehmerInnenzentrums St. Pölten" (ANZ) sowie die Erneuerung und Ergänzung der Möblierung in Teilen ihrer Bezirksstellen zu beschaffen. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zwecke hatte die Antragsgegnerin bereits Ende 2014 den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach Durchf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich (Antragsgegnerin) beabsichtigt, die Erstmöblierung ihres künftigen Hauptsitzes "ArbeitnehmerInnenzentrums St. Pölten" (ANZ) sowie die Erneuerung und Ergänzung der Möblierung in Teilen ihrer Bezirksstellen zu beschaffen. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zwecke hatte die Antragsgegnerin bereits Ende 2014 den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach Durchf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 2. September 2015 beantragte die XXXX , vertreten durch Krist Bubits Rechtsanwälte OG, Kaiserin Elisabeth-Straße 2, 2340 Mödling, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibungsunterlagen in dem Vergabeverfahren "Mautaufsicht, Service- und Kontrolldienst Region Wien-Nord" der Auftraggeberin ASFINAG Mautservice GmbH, Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, in eventu die Nichtige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 24.08.2015 brachte dieXXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Heid Schiefer Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der angefochtenen Ausschreibung im Hinblick auf Los 3 wurde auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wie im
Spruch: dieses Beschlusses wörtlich wiedergegeben, beantragt. Begründet wurden die Anträge im Wesentlichen damit, dass der zu v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Antragstellerin stellten am 21.8.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der als Zuschlagsentscheidung bezeichneten Entscheidung der Auftraggeberin vom 12.8.2015, in der erklärt wird, dass beabsichtigt ist, der XXXX den Zuschlag zu erteilen, auf Akteneinsicht und auf Ersatz der Pauschalgebühr. Zur
Begründung: wurde insbesondere folgendes ausgeführt: 1. Die A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Schulungsleistungen im Bereich der Schweißtechnik. Die Antragsgegnerin ist der Bund, vertreten durch das Arbeitsmarktservice (AMS), dieses vertreten durch das AMS Wien. Die Antragsgegnerin führt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. August 2015 beantragte die A, vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der B, in dem Vergabeverfahren "Sanierung Medienstandort ORF - Bauabschnitt II Objekt 1 - 431.1" für den Bauabschnitt II - Objekt 1" des Auftraggebers Österreichischer Rundfunk (ORF), Würzburggasse 30, 1136 Wien, vertreten durch die vergebende Stel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. August 2015 beantragte die A, vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der B, in dem Vergabeverfahren "Sanierung Medienstandort ORF - Bauabschnitt II Objekt 1 - 431.1" für den Bauabschnitt II - Objekt 1" des Auftraggebers Österreichischer Rundfunk (ORF), Würzburggasse 30, 1136 Wien, vertreten durch die vergebende Stel... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 14.08.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrten die XXXX und die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), beide vertreten durch XXXX die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 04.08.2015 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin, Akteneinsicht in den Vergabeakt sowie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 05.08.2015 brachte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Am 05.08.2015 brachte die römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 121... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 05.08.2015 brachte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Am 05.08.2015 brachte die römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 121... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragsteller stellten am 16.07.2015 die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führten zur
Begründung: im Wesentlichen folgendes aus: Die Antragsteller hätten am 03.07.2015, außerhalb der Geschäftszeiten, eine unvollständige Nicht-Zulassungsentscheidung per Telefax erhalten. Die vollständige Nicht-Zulassung sei erst am 06.07.2015, 14:02 Uhr, übermittelt worden. Sohin würde die Frist zur Stellung eines N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragsteller stellten am 16.07.2015 die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führten zur
Begründung: im Wesentlichen folgendes aus: Die Antragsteller hätten am 03.07.2015, außerhalb der Geschäftszeiten, eine unvollständige Nicht-Zulassungsentscheidung per Telefax erhalten. Die vollständige Nicht-Zulassung sei erst am 06.07.2015, 14:02 Uhr, übermittelt worden. Sohin würde die Frist zur Stellung eines N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragsteller stellten am 16.07.2015 die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führten zur
Begründung: im Wesentlichen folgendes aus: Die Antragsteller hätten am 03.07.2015, außerhalb der Geschäftszeiten, eine unvollständige Nicht-Zulassungsentscheidung per Telefax erhalten. Die vollständige Nicht-Zulassung sei erst am 06.07.2015, 14:02 Uhr, übermittelt worden. Sohin würde die Frist zur Stellung eines N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH, Sterneckstraße 35, 5020 Salzburg stellte mit Schriftsatz vom 15.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Es wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Entscheidung über das Ausscheiden des Angebotes von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H (im Weiteren A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH, Sterneckstraße 35, 5020 Salzburg stellte mit Schriftsatz vom 15.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Es wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Entscheidung über das Ausscheiden des Angebotes von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H (im Weiteren A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Bürolösungen und Büromöbel aus eigener Herstellung. Die Antragsgegnerin ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts zur Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten in Niederösterreich. Die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 05.06.2015 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit dem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin auf Ausscheidung des Angebotes der Antragstellerin vom 26.05.2015. Mit Schriftsatz vom 22.06.2015 zog die Antragstellerin den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung noch vor Beschlussfassung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 24.06.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, stellte die Antragstellerin die im
Spruch: genannten Anträge und begehrte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Antragsgegnerin habe mit Bekanntmachung vom 31.01.2015 die Versorgung ihrer Anspruchsberechtigten mit enteraler Ernährung - Trink- und Sonde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragsteller stellten am 16.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Nicht-Zulassung der Bewerbergemeinschaft sowie auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Zur
Begründung: wurde insbesondere folgendes ausgeführt: Die Antragsteller hätten am 03.07.2015, außerhalb der Geschäftszeiten, eine unvollständige Nicht-Zulassungsentscheidung per Telefax e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragsteller stellten am 16.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Nicht-Zulassung der Bewerbergemeinschaft sowie auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Zur
Begründung: wurde insbesondere folgendes ausgeführt: Die Antragsteller hätten am 03.07.2015, außerhalb der Geschäftszeiten, eine unvollständige Nicht-Zulassungsentscheidung per Telefax e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 25.06.2015 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit Anträgen auf Nichtigerklärung, insbesondere über die Entscheidung der Auftraggeberin auf Ausscheidung des Angebotes der Antragstellerin vom 15.06.2015. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.07.2015, GZ W138 2109261-1/2E wurde die beantragte einstweilige Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH, Sterneckstraße 35, 5020 Salzburg stellte mit Schriftsatz vom 15.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Im vorher genannten Schriftsatz wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Entscheidung über das Ausscheiden des Angebotes von der Bundesimmobiliengesellschaft ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH, Sterneckstraße 35, 5020 Salzburg stellte mit Schriftsatz vom 15.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Im vorher genannten Schriftsatz wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Entscheidung über das Ausscheiden des Angebotes von der Bundesimmobiliengesellschaft ... mehr lesen...
Begründung: I. Zu Spruchpunkt A): römisch eins. Zu Spruchpunkt A): Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Anwendung findet, kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen ua. Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 18.06.2015 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit dem Antrag auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung vom 11.06.2015, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der Pauschalgebühren. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.06.2015 GZ W138 2108837-1/2E wurde die beantragte einstweilige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Malerarbeiten. Die Antragsgegnerin ist eine Universität mit öffentlich-rechtlichem Status. Die Antragsgegnerin führte ein nicht offenes Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Untersch... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 25.06.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch Dr. Claus Hofmann, Rechtsanwalt, Wattmanngasse 8, 1130 Wien, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin das Angebot der Antragstellerin vom gegenständlichen Vergabeverfahren auszuscheiden, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 20.05.2015, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 21.05.2015, die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führte im Wesentlichen folgendes aus: Die LPD Steiermark sei zuständige Behörde für die Ausgabe von Kfz-Kennzeichentafeln, einschließlich Wunschkennzeichen im Gebiet der Gemeinde Graz. Die Übertragung der Aufgaben auf Grund eines auf der genannten Verordnung beruhend... mehr lesen...