Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090020.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 2. Februar 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die irakische Staatsangehörige F, geboren am 25. Oktober 1939, als "Hausdame". Als erforderliche spezielle Kenntnisse wurden Sprachkenntnisse in Englisch, Arabisch und Italienisch genannt. Diesen Antrag wies das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 16. Februar 1993 gemäß § 4 A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090251.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens ersuchte die Beschwerdeführerin (unter der Bezeichnung "Firma N, Waren aller Art, 1150 Wien, X-Straße nn" mit ihrem (undatierten) Antrag beim Arbeitsamt Handel - Transport - Verkehr - Landwirtschaft um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 5. Juni 1964 geborenen polnischen Staatsbürger L. für die berufliche Tätigkeit als "Handels-Arbeiter" mit einer monatlichen Bruttoentlohn... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;AuslBG LandeshöchstzahlenV 1992;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis darauf, daß die Antragstellerin den beantragten Ausländer persönlich kenne und sich daher auf ihn als eine vertrauenswürdige Person verlassen könne, reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus, es stünden dem beantragten ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 4. Jänner 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen I.G. als Koch mit einer Entlohnung von S 11.000,-- brutto im Monat. Für die Beschäftigung seien "libanesische Kochkenntnisse" erforderlich. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 13. Jänner 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab un... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090155.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 22. September 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Ausländer K.H.K. als "Spezialkoch"; als spezielle Kenntnisse wurde "Spezial China Koch" angemerkt. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 12. Oktober 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab und begründete diese Abweisung damit, daß der Vermittlungsausschuß ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die Beschwerdeführerin (sie ist Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) mit Schreiben vom 15. Mai 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 8. September 1970 geborene philippinische Staatsangehörige L. für die berufliche Tätigkeit als "Ord.Hilfe" mit einer Entlohnung von S 8.900,-- netto pro Monat. Di... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis darauf, daß es sich bei der beantragten Ausländerin um eine Fachkraft auf einem Gebiet (nämlich Implantattechnik) handle, das keinesfalls von Arbeitskräften "überlaufen" sei, reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus, es stünden der beantragten Auslän... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Allein auf Grund einer Zugehörigkeit der beantragten Ausländerin zum Kreis der nach § 4b Z 3 lit a AuslBG begünstigten Gruppe wäre (im Beschwerdefall) noch nicht die beantragte Beschäftigungsbewilligung zu erteilen gewesen, sondern es hätten ihr nur die unter Z 1 und 2 der genannten Bestimmung fal... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens ersuchte die beschwerdeführende Partei mit ihrem (undatierten) Antrag beim Arbeitsamt Angestellte um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 18. Dezember 1968 geborene polnische Staatsbürgerin K. für die berufliche Tätigkeit als "Apothekenhelferanlernling". Als spezielle Kenntnisse bzw. (besonderes) Ausbildungserfordernis gab die beschwerdeführende Partei "Sprachkenntnisse" an... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft lehnte mit Bescheid vom 2. September 1992 den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsbürgerin V. für die berufliche Tätigkeit als "Lagerarbeiterin" gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §1 Abs2 lita;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis darauf, daß die beantragte Ausländerin als "Flüchtling" nach Österreich gekommen und von ihrer Schwester aufgenommen worden sei (diese müsse nun mit ihrem Lohn die ganze Familie erhalten), reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus,... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Aus dem Hinweis der antragstellenden Arbeitgeberin, die Tante der beantragten Ausländerin würde für alle Aufenthaltsunkosten aufkommen, kann kein Argument für die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung gewonnen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte einen mit 27. Mai 1992 datierten, am 13. Juli 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe eingelangten Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die polnische Staatsangehörige B.P. als Köchin mit einer Entlohnung von monatlich brutto S 10.000,-- bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (jeweils von 17.30 bis 1.30 h). Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden im Antrag nic... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft hat mit Bescheid vom 8. Oktober 1992 den Antrag des beschwerdeführenden Verbandes (in der Folge kurz: Beschwerdeführer) auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen V.J. für die Tätigkeit als "Hausarbeiter" gemäß §... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 10. März 1992 beim Arbeitsamt Lebensmittel den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen S.M. als "Börekmacher" (Börek oder Burek: aus einer Art von Kichererbsen hergestellte Teigblätter). Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit seinem Bescheid vom 3. April 1992 gemäß § 4 Abs. 1 AuslBG ab. Dieser Bescheid enthielt keine Begründung: . Im Verfahren ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die in Wien einen Schmuckgroßhandel betreibt, stellte am 14. August 1992 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die türkische Staatsangehörige D.A. als Büroangestellte mit einem monatlichen Bruttolohn von S 10.000,--, wobei Kenntnisse der englischen und der türkischen Sprache als erforderlich bezeichnet wurden. Dieser Antrag wurde vom genannten Arbeitsamt mit Bescheid vom 2. September 1992 gemäß § 4 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Cafe-Restaurant betreibt, beantragte mit Schreiben vom 7. September 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die am 21. Dezember 1954 geborene rumänische Staatsbürgerin P. für die berufliche Tätigkeit als "Küchenhilfe" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 9.420,--. Diesen Antrag lehnte das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 15. September 1992 gemäß § 4 Abs. 6 des Auslände... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 30. November 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige D.V. als Kellnerin. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 14. Dezember 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Diese Abweisung begründete das Arbeitsamt damit, daß der Vermittlungsausschuß die Erteilung der Beschäftigungsbe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft hat mit Bescheid vom 9. Dezember 1992 den Antrag des beschwerdeführenden Verbandes (in der Folge kurz: Beschwerdeführer) auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen N.D. für die Tätigkeit als "Hausarbeiter" gemäß § 4 Ab... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Prüfung der Arbeitsmarktlage erübrigt sich dann, wenn seitens des Arbeitgebers die Stellung jeder Ersatzkraft von vornherein abgelehnt wird (Hinweis E 25.9.1992, 92/09/0179 und E 18.2.1993, 92/09/0312). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0100 1 Stammrechtssatz Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüber diesem gemäß § 4b A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/09/0009 4 Stammrechtssatz Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung j... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Beteiligung des Ehegatten der beantragten Ausländerin an der antragstellenden Arbeitgeberin stellt keinen ausreichenden Grund für die Ablehnung jeder Ersatzkraftstellung durch die Antragstellerin dar. Im Ausländerbeschäftigungsgesetz fehlt nämlich jeglicher Hinweis dafür, daß in einem solchen ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf ein die Flüchtlingseigenschaft des beantragten Ausländers betreffendes, noch nicht abgeschlossenes Anerkennungsverfahren reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus, es stünden dem beantragten Ausländer nach der Reihenfolge des § 4b AuslBG vorangehe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Hat die Arbeitgeberin einen - nach dem Gesetz zulässigen - neuerlichen Versuch unternommen, für eine bestimmte Ausländerin eine Beschäftigungsbewilligung zu bekommen, so kann daraus kein Argument für eine Ablehnung dieses Antrags gewonnen werden. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0100 1 Stammrechtssatz Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüber diesem gemäß § 4b A... mehr lesen...