RS Vwgh 1993/6/17 93/09/0036

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4b idF 1990/450;

Rechtssatz

Der bloße Hinweis darauf, daß es sich bei der beantragten Ausländerin um eine Fachkraft auf einem Gebiet (nämlich Implantattechnik) handle, das keinesfalls von Arbeitskräften "überlaufen" sei, reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus, es stünden der beantragten Ausländerin nach der Reihenfolge des § 4b AuslBG vorangehende Ersatzarbeitskräfte für die von der Antragstellerin zu besetzende Arbeitsstelle zur Verfügung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090036.X02

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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