Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Für die beantragte Tätigkeit der Ausländerin als "Küchenhilfe" ist nach allgemeiner Lebenserfahrung eine besondere Vertrauenswürdigkeit nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090395.X01 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090039.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis darauf, daß es sich bei der beantragten Ausländerin um eine "nahe Familienangehörige" der Firmeninhaber und bei der Antragstellerin um einen "Familienbetrieb" handle, reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus, es stünden der beantragten Ausländerin na... mehr lesen...
Rechtssatz: Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüber diesem gemäß § 4b AuslBG bevorzugt zu behandelnden Arbeitskräften besteht. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10. März 1992 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 27. November 1991 auf Erteilung eines Sichtvermerkes unter Berufung auf § 25 Abs. 1 und 3 lit. e des Paßgesetzes keine Folge gegeben. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die Prüfung des Antrages habe ergeben, daß der zwingende Versagungsgrund des § 25 Abs. 3 lit. e Paßgesetz vorliege, weil die Beschwerdeführerin nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung sei und da... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;PaßG 1969 §25 Abs3 lite;
Rechtssatz: Es ist keineswegs ohne weiters einsichtig, daß ein Betrag in der Höhe von öS 116.500,--, über den der Fremde frei zu verfügen in der Lage ist, die Annahme nahelegt, es drohe der Republik Österreich durch den Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet eine finanzielle Belastung; die... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Plakatierungsunternehmen betreibt, hatte nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens am 3. Juni 1992 als Arbeitgeberin beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft für den indischen Staatsangehörigen V für die berufliche Tätigkeit als Bote mit einer Entlohnung von 12.000 S brutto pro Monat die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgese... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0179 1 Stammrechtssatz Nach der Anordnung des § 4b AuslBG läßt die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes iSd § 4 Abs 1 AuslBG die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nur zu, wenn für den zu besetzenden Arbeitsplatz keine der dort ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei am 9. April 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Metall-Chemie am 23. April 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den am 1. Juni 1956 geborenen ausländischen Staatsbürger J für die berufliche Tätigkeit als "Spengler". Diesen Antrag lehnte das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 23. April 1992 gemäß § 4 Abs. 6 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ab. Aus der Begründung: i... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0179 1 Stammrechtssatz Nach der Anordnung des § 4b AuslBG läßt die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes iSd § 4 Abs 1 AuslBG die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nur zu, wenn für den zu besetzenden Arbeitsplatz keine der dort taxativ aufgezä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ein der Eisen- und Metallindustrie angehöriges Gerätebauunternehmen betreibt, beantragte am 12. August 1992 beim Arbeitsamt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den 1959 geborenen, in seiner Heimat als Maschineningenieur diplomierten bosnischen Staatsangehörigen E.D. zur Verwendung als Schlosser mit einem Bruttostundenlohn von S 85,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt ohne ersichtliche weiter... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 7. Mai 1992 beim Arbeitsamt Metall-Chemie den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die bosnische Staatsangehörige M.L. als Recyclingarbeiterin mit einer Entlohnung von S 60,-- brutto pro Stunde. Der Beschwerdeführer bejahte im Antrag die Frage, ob spezielle Kenntnisse oder Ausbildung erforderlich seien, und beantwortete die dazugehörige Frage "welche" mit dem Wort "Praxis". Mit Besc... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0036 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 4 Abs 1 AuslBG, die (im gegenständlichen Zusammenhang) nur im Hinblick auf die mit der Novelle BGBl 1990/450 erfolgte Einfügung des § 4b h... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/09/0009 4 Stammrechtssatz Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung j... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 16. Juni 1992 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen A.C. als "Helfer Verkauf" mit einer Entlohnung von monatlich brutto S 13.200,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 19. Juni 1992 gemäß § 4 Abs. 6 iVm § 4 Abs. 1 AuslBG ab. Diese Abweisung begründete das Arbeitsamt ausgehend von den beiden gen... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei, die im "Export-Import-Comp. Trading" tätig ist, am 3. Mai 1992 beim Arbeitsamt Angestellte für den am 5. August 1965 geborenen ägyptischen Staatsangehörigen A für die berufliche Tätigkeit als Verkaufshilfskraft ohne spezielle Kenntnisse mit einer Stundenentlohnung von S 63,30 brutto die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG).... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0036 1 Stammrechtssatz Inländische und ausländische Arbeitssuchende, die Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben, sind, soferne sie die objektiv berechtigten Anforderungen an den zu besetzenden Arbeitsplatz... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0036 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 4 Abs 1 AuslBG, die (im gegenständlichen Zusammenhang) nur im Hinblick auf die mit der Novelle BGBl 1990/450 erfolgte Einfügung des § 4b h... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0179 1 Stammrechtssatz Nach der Anordnung des § 4b AuslBG läßt die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes iSd § 4 Abs 1 AuslBG die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nur zu, wenn für den zu besetzenden Arbeitsplatz keine der dort taxativ aufgezä... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des mit Bescheid der belangten Behörde vom 4. Februar 1992 abgeschlossenen Verfahrens (Zurückweisung einer Berufung in Angelegenheit Bestrafung nach dem AuslBG) als unbegründet abgewiesen. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in Angelegenheit Bestrafung nach dem AuslBG - Der Vollzug des in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnisses der Verwaltungsbehörde erster Instanz wurde durch den von der Beschwerdeführerin gestellten Wiederaufn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 29. April 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die philippinische Staatsangehörige E.B. als Kindermädchen mit einer Entlohnung von S 3.180,-- brutto pro Monat. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 11. Mai 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Diese Abweisung begründete das Arbeitsamt ausgehend von der genann... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0179 1 Stammrechtssatz Nach der Anordnung des § 4b AuslBG läßt die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes iSd § 4 Abs 1 AuslBG die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nur zu, wenn für den zu besetzenden Arbeitsplatz keine der dort taxativ aufgezä... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die eine Schlosserei und einen Betrieb für Maschinenbau führt, hatte nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens am 10. April 1992 als Arbeitgeberin beim Arbeitsamt Metall-Chemie für den polnischen Staatsangehörigen Z für die berufliche Tätigkeit als Stahlbau- und Maschinenschlosser mit Schweißkenntnissen, Führerschein B, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei am 29. Oktober 1990 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe für die am 10. August 1970 geborene jugoslawische Staatsangehörige Kata I für die berufliche Tätigkeit als Köchin ohne spezielle Kenntnisse oder Ausbildung mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von S 7.000,-- netto die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslB... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0036 1 Stammrechtssatz Inländische und ausländische Arbeitssuchende, die Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben, sind, soferne sie die objektiv berechtigten Anforderungen an den zu besetzenden Arbeitsplatz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: seines Antrages, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gegen den im
Spruch: bezeichneten Bescheid zu gewähren, im wesentlichen vor: Der Beschwerdeführer habe bei seinem Rechtsvertreter behauptet, daß er den angefochtenen Bescheid vom 22. April 1992 am 18. Mai 1992 zugestellt bekommen habe. Da dem angefochtenen Bescheid kein Zustellnachweis zu entne... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Oktober 1991, Zl. 91/09/0098, verwiesen, mit welchem der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1991 hinsichtlich des Abspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe im zweiten Rechtsgang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens führte die Bundespolizeidirektion Wien auf Grund laufender Beschwerden von Anrainerin am 1. März 1990 um 10.20 Uhr im Haus X-Straße 7 eine Überprüfung durch, bei der die beiden polnischen Staatsangehörigen B. und A. bei der Verrichtung von Tischlerarbeiten sowie der polnische Staatsbürger G. bei der Bemalung von Holzfenstern ohne Arbeitsbewilligung angetroffen worden seien; die Beschwerdeführerin habe - so heißt es in der Anzeige d... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0036 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 4 Abs 1 AuslBG, die (im gegenständlichen Zusammenhang) nur im Hinblick auf die mit der Novelle BGBl 1990/450 erfolgte Einfügung des § 4b h... mehr lesen...