RS Vwgh 1993/4/22 92/09/0395

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4b idF 1990/450;

Rechtssatz

Die Beteiligung des Ehegatten der beantragten Ausländerin an der antragstellenden Arbeitgeberin stellt keinen ausreichenden Grund für die Ablehnung jeder Ersatzkraftstellung durch die Antragstellerin dar. Im Ausländerbeschäftigungsgesetz fehlt nämlich jeglicher Hinweis dafür, daß in einem solchen Fall (Beantragung einer Beschäftigungsbewilligung für eine ausländische Arbeitnehmerin, deren Ehegatte an der antragstellenden GmbH - hier: mit einem Geschäftsanteil von 50 Prozent - beteiligt ist) im Bewilligungsverfahren andere Beurteilungsmaßstäbe als sonst zu gelten hätten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090395.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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