Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4 idF 1992/475;AuslBG §27 Abs4 idF 1992/475;AuslBG §31a idF 1992/475;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2 idF 1992/475; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0051 E 18. Mai 1994
94/09/0135 E 15. September 1994
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 6. September 1993 beim Arbeitsamt Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsbürger V. für die berufliche Tätigkeit als "Monteur Trockenausbau" mit einem Bruttostundenlohn von S 110,--. Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden nicht gefordert. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 30. September 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 6. September 1993 beim Arbeitsamt Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsbürger V. für die berufliche Tätigkeit als "Monteur Trockenausbau" mit einem Bruttostundenlohn von S 110,--. Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden nicht gefordert. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 30. September 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Der Hinweis der Antragstellerin auf die für den beantragten Ausländer erteilte Aufenthaltsberechtigung für das Bundesgebiet stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 AuslBG ableiten l... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Der Hinweis der Antragstellerin auf die für den beantragten Ausländer erteilte Aufenthaltsberechtigung für das Bundesgebiet stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 AuslBG ableiten l... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der die Art seines Betriebes (im zugrundeliegenden Antrag) mit "Möbelrestaurator" angab, beantragte mit dem firmenmäßig gezeichneten (Altwaren Z.) undatierten Schreiben (am 10. März 1993 eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz) die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für den polnischen Staatsangehörigen Ch. für die Tätigkeit als "Holzschnitzer". Als spezielle Kenntnis forderte er "Ausbildung + Praxis". Mit Bescheid vom... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der die Art seines Betriebes (im zugrundeliegenden Antrag) mit "Möbelrestaurator" angab, beantragte mit dem firmenmäßig gezeichneten (Altwaren Z.) undatierten Schreiben (am 10. März 1993 eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz) die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für den polnischen Staatsangehörigen Ch. für die Tätigkeit als "Holzschnitzer". Als spezielle Kenntnis forderte er "Ausbildung + Praxis". Mit Bescheid vom... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Aus § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG (danach darf die Beschäftigungsbewilligung weiters nur erteilt werden, wenn die Gewähr gegeben erscheint, daß der Arbeitgeber die Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einhält) ist jedoch abzul... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Aus § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG (danach darf die Beschäftigungsbewilligung weiters nur erteilt werden, wenn die Gewähr gegeben erscheint, daß der Arbeitgeber die Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einhält) ist jedoch abzul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestritten zur Tatzeit handelsrechtlicher Geschäftsführer der D Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit Sitz in Wien. Laut Handelsregistereintragung war Gegenstand der Ges.m.b.H. das Baumeistergewerbe und der Handel mit Waren aller Art. Auf Grund von Erhebungen der Polizei und des Landesarbeitsamtes Wien, in deren Verlauf auch der Beschwerdeführer niederschriftlich vernommen wurde, stellte das Landesarbeitsamt Wien am 9. April 1991 beim Magis... mehr lesen...
Mit undatiertem Schreiben (eingelangt beim Arbeitsamt Graz am 5. Mai 1993) beantragte die beschwerdeführende Partei die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den thailändischen Staatsangehörigen S. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die Tätigkeit "Einkauf von Hardwarekomponenten für PC speziell aus Fernost" (Teilzeitbeschäftigung; Entlohnung: brutto S 8.310,-- pro Monat). In ihrer Eingabe vom 14. April (wohl Mai) 1993 präzisierte die beschwerdeführende Par... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestritten zur Tatzeit handelsrechtlicher Geschäftsführer der D Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit Sitz in Wien. Laut Handelsregistereintragung war Gegenstand der Ges.m.b.H. das Baumeistergewerbe und der Handel mit Waren aller Art. Auf Grund von Erhebungen der Polizei und des Landesarbeitsamtes Wien, in deren Verlauf auch der Beschwerdeführer niederschriftlich vernommen wurde, stellte das Landesarbeitsamt Wien am 9. April 1991 beim Magis... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 93/09/0157 1 Stammrechtssatz Nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG ist die Beschäftigungsbewilligung - bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 AuslBG - "aus besonders wichtigen Gründen" zu erteilen. Diese "besonders... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §28 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 90/09/0190 5 Stammrechtssatz Aus dem Verbot der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG an inländische Überlasser für die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung folgt jedoch noch nicht, daß damit der Üb... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §28 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 90/09/0190 5 Stammrechtssatz Aus dem Verbot der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG an inländische Überlasser für die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung folgt jedoch noch nicht, daß damit der Üb... mehr lesen...
Nach den in Kopie vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte der Beschwerdeführer beim Arbeitsamt Gmünd die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG für eine namentlich genannte tschechische Staatsbürgerin als "Kellnerin und Köchin". Diesen Antrag wies die genannte Behörde erster Instanz mit Bescheid vom 18. Februar 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, er betreibe in Eisg... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragten die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. September 1992 beim Arbeitsamt Perg die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 22. Jänner 1973 geborene ausländische Staatsbürgerin M. für die berufliche Tätigkeit als "Au-Pair-Mädchen" mit einer Entlohnung von S 700,-- netto pro Woche. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt (zunächst hatte das Arbeitsamt Perg in seinem e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;
Rechtssatz: Nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG ist die Beschäftigungsbewilligung - bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 AuslBG - "aus besonders wichtigen Gründen" zu erteilen. Diese "besonders wichtigen
Gründe: " werden in den folgenden lit a bis d des § 4 Abs 6... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6;AuslBG §4 Abs8;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/09/0362 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung der im § 4 Abs 1 AuslBG verwendeten unbestimmten Gesetzesbegriffe "wichtige öffentliche Interessen" und "gesamtwirt... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei, die in Wien eine Schneiderei betreibt, mit Schreiben vom 7. Februar 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bekleidung-Druck-Papier am 11. Februar 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 2. März 1964 geborenen türkischen Staatsbürger G. für die berufliche Tätigkeit als "Maschinennäher" mit einem Bruttostundenlohn von S 55,--, wobei ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragten die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer mit Schreiben vom 23. November 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 6. April 1959 geborene philippinische Staatsbürgerin L. für die berufliche Tätigkeit als "Haushaltshilfe m. Kochen" mit einer Entlohnung von S 9.000,-- brutto (zus. Wohnen, Essen) pro Monat. Als ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die nunmehrige Gemeinschuldnerin X-GmbH mit Schreiben vom 3. März 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz am 17. April 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 2. Oktober 1952 geborenen ausländischen Staatsbürger J für die berufliche Tätigkeit als "Schalungsbauer, Zimmerer" mit einer Entlohnung von S 15.336,45 brutto pro Monat. Die X-GmbH bejahte im Antra... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei, die in Wien eine Schneiderei betreibt, mit Schreiben vom 7. Februar 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bekleidung-Druck-Papier am 11. Februar 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 2. März 1964 geborenen türkischen Staatsbürger G. für die berufliche Tätigkeit als "Maschinennäher" mit einem Bruttostundenlohn von S 55,--, wobei ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragten die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer mit Schreiben vom 23. November 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 6. April 1959 geborene philippinische Staatsbürgerin L. für die berufliche Tätigkeit als "Haushaltshilfe m. Kochen" mit einer Entlohnung von S 9.000,-- brutto (zus. Wohnen, Essen) pro Monat. Als ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die nunmehrige Gemeinschuldnerin X-GmbH mit Schreiben vom 3. März 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz am 17. April 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 2. Oktober 1952 geborenen ausländischen Staatsbürger J für die berufliche Tätigkeit als "Schalungsbauer, Zimmerer" mit einer Entlohnung von S 15.336,45 brutto pro Monat. Die X-GmbH bejahte im Antra... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die nunmehrige Gemeinschuldnerin X-GmbH mit Schreiben vom 3. März 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz am 17. April 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 2. Oktober 1952 geborenen ausländischen Staatsbürger J für die berufliche Tätigkeit als "Schalungsbauer, Zimmerer" mit einer Entlohnung von S 15.336,45 brutto pro Monat. Die X-GmbH bejahte im Antra... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG regelt nicht, welchen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen (einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften) der ausländische Arbeitnehmer unterliegt. Diese Bestimmung knüpft vielmehr an alle einschlägigen in Betracht kommenden Rechtsvorschriften an, die diesen Gegenstand regeln.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z12;AVG §37;AVG §45 Abs3;
Rechtssatz: Die Auffassung der Berufungsbehörde, die die Versagung der beantragten Beschäftigungsbewilligung auf § 4 Abs 3 Z 12 gestützt hat, daß die Tatsache der ungenehmigten Beschäftigung von Ausländern ein Faktum darstelle, das einer Erörterung im Wege des Parteiengehörs nicht b... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0046 E 2. Juli 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Begriff der "ARBEITSBEDINGUNGEN" ist weit zu verstehen. Er erfaßt nicht bloß Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhältnis entspring... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Die - nicht näher spezifizierte - Feststellung, die Antragsteller hätten bereits zweimal eine Ablehnung für die beantragte Ausländerin erhalten und den Berufungen sei jeweils keine Folge gegeben worden (die Chance auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung wachse nicht mit der Zahl der Anträge), kann nicht zur Begr... mehr lesen...