Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der D-GmbH. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erstattete das Arbeitsamt Korneuburg am 9. Mai 1990 gegen die "Fa. D-GesmbH, S, J-Straße" wegen des Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Anzeige, weil bei einer Überprüfung im Betrieb der D-GmbH sechs namentlich genannte ausländische Staatsbürger angetroffen worden seien, für die weder eine gültige Beschäfti... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien zu verantworten, daß diese am 2. Oktober 1992 auf einer Baustelle in Wien drei namentlich genannte "jugoslawische" Staatsbürger beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine gültige Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei. Der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §28 Abs2;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090503.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090504.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 4 Stammrechtssatz Eine Entlohnung muß nicht unbedingt in Geld, sondern kann allenfalls auch natural erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199309... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestritten im Tatzeitraum handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma W Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.). Anläßlich von Überprüfungen einer Baustelle dieser Firma in der M-Gasse in Graz durch das Landesarbeitsamt Steiermark wurden am 15. Oktober 1991 sieben (A, B, C, D, E, F und G) und am 17. Oktober 1991 wieder drei (E, F, G) ohne Beschäftigungsbewilligung, Befreiungsschein oder Arbeitserlaubnis arbeitende Ausländer angetroffen. Dazu gab... mehr lesen...
Auf Grund einer Gendarmerieanzeige führte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (BH) gegen den Beschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) durch, weil er am 23. Mai 1991 vier namentlich genannte ausländische Staatsbürger ohne die nach diesem Gesetz erforderliche Bewilligung beschäftigt und dadurch eine Übertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 AuslBG begangen habe. Zu diesem Vorwurf nahm der Beschwerdeführer im erstinstanzlichen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VStG §19;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090337.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VStG §6;
Rechtssatz: Ein Arbeitgeber, der das - dem öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Arbeitsmarktes und dem Schutz der inländischen Arbeitnehmer dienende - Gebot des § 3 Abs 1 AuslBG, einen ausländischen Arbeitnehmer ohne behör... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VStG §6;
Rechtssatz: Mit seinem Vorbringen, im ersten Halbjahr 1991 seien zahlreiche Anträge auf Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen abgelehnt worden (daß allerdings der Beschuldigte selbst im Jahre 1991 vor dem Tatzeitpunkt - 23.5.1991 - Anträge auf Er... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Niederösterreich vom 12. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer vom Magistrat der Stadt Wien (an diesen war diese Anzeige vom Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten gemäß § 27 Abs. 1 VStG abgetreten worden) als Strafbehörde erster Instanz am 13. August 1990 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er es als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der F-GmbH in Wien, zu verantworten habe, daß diese vom 30. April bis 1. Juni... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Gendarmeriepostens X vom 29. August 1990 führte die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (BH) gegen den Beschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) durch, weil er bei seinem Haus in X den rumänischen Staatsbürger K. ohne die nach diesem Gesetz erforderliche Bewilligung beschäftigt habe. Zu diesem Vorwurf gab der Beschwerdeführer am 18. Oktober 1990 bei seiner Vernehmung als Beschuldigter folgendes an: "K. er... mehr lesen...
Mit in Rechtskraft erwachsenem Berufungserkenntnis der belangten Behörde vom 9. August 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, vier namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte in der Zeit vom 3. Dezember 1989 bis zumindest 20. Februar 1990 in Seefeld in Tirol ohne Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) beschäftigt und es unterlassen zu haben, die Beschäftigten beim zuständigen Sozialversicherungsträger anzumelden. Die dafür verhängten Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;VStG §24;
Rechtssatz: Die Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen für die vier Ausländer mit den Bescheiden des Landesarbeitsamtes vom 4.12.1992 (für die Zeit vom 15.12.1992 bis zum 30.4.1993) hat nichts an der Berechtigung der dem Bf im Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 4 Stammrechtssatz Besteht ein Entgeltanspruch, so fehlt es an einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 3 Abs 5 AuslBG. Aus der Angabe des Besch, er habe den Ausländern für die Zeit der Volontärstätigkeit ein Quar... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 idF 1988/231;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1 idF 1988/231;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090175.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs3 litf;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 2 Stammrechtssatz Aus der Systematik des AuslBG ergibt sich, daß § 3 Abs 5 eine lex specialis zu § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 1 und 2 AuslBG ist: Zeitlich befristet (nämlich bis zum... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragten die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 28. August 1991 beim Arbeitsamt Perg die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 22. August 1973 geborene ausländische Staatsbürgerin M. für die berufliche Tätigkeit als "Au-Pair-Mädchen" mit einer Entlohnung von S 700,-- netto pro Woche. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt (im dritten Rechtsgang; der ersten ablehnenden Er... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragten die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. September 1992 beim Arbeitsamt Perg die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 22. Jänner 1973 geborene ausländische Staatsbürgerin M. für die berufliche Tätigkeit als "Au-Pair-Mädchen" mit einer Entlohnung von S 700,-- netto pro Woche. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt (zunächst hatte das Arbeitsamt Perg in seinem e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 15. Februar 1993 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen B.P. als LKW-Lenker mit einer wöchentlichen Bruttoentlohnung von S 2.763,--. Als "spezielle Kenntnisse oder Ausbildung" wurde der C-Führerschein verlangt. Diesen Antrag wies das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 9. März 1... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis war der Beschwerdeführer für schuldig erkannt worden, er habe es als Verantwortlicher der X"s Hotel Ges.m.b.H. & Co KG, S, zu verantworten, daß die türkische Staatsangehörige M, geboren am 1. März 1964, in der Zeit vom 25. Dezember 1991 bis 3. Jänner 1992 im Hotel "C" in S aushilfs- und stundenweise ohne eine erforderliche, gültige Beschäftigungsbewilligung bzw. ohne Befreiungsschein oder ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt worden se... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090419.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0161 E 1. März 1989 RS 2 Stammrechtssatz Unter Au-Pair-Kräften versteht man junge Ausländer, die für einen gewissen Zeitraum gegen Kost und Quartier und allenfalls ein regelmäßiges Taschengeld im Haushalt beschäftigt werd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0161 E 1. März 1989 RS 2 Stammrechtssatz Unter Au-Pair-Kräften versteht man junge Ausländer, die für einen gewissen Zeitraum gegen Kost und Quartier und allenfalls ein regelmäßiges Taschengeld im Haushalt beschäftigt werd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Arbeitgeber hat das ihm übermittelte Formular dahin ausgefüllt und vorgelegt, daß er keine Ersatzkraft anstelle des beantragten Ausländers wünsche; zugleich hat er aber im vorliegenden Verfahre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 9. Juli 1993 hat die belangte Behörde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- verhängt, weil er es als das gemäß § 9 VStG nach außen berufene Organ der Firma M-Gesellschaft m.b.H. in K zu verantworten habe, daß diese Firma als Arbeitgeber den deutschen Staatsbürger J.W. in der Zeit vom 3. Juni 1991 bis einschließlich 2. Juli 1991 beschäftigt habe, ohne ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §20;VStG §9;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090385.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beschädigte ein Fahrzeug der Firma X, das von dem polnischen Staatsbürger R gelenkt worden war, im Zuge von Schneeräumungsarbeiten einen abgestellten Personenkraftwagen. Ausgehend von dem auf Grund dieses Sachverhaltes eingeleiteten Verfahren beantragte das Landesarbeitsamt für Wien die Bestrafung des Beschwerdeführers als des nach außen zur Vertretung berufenen Organwalters der genannten Firma nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG, w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VwRallg;
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis der arbeitnehmerähnlichen Person zu ihrem Auftraggeber kann auch ein Werkvertragsverhältnis, aber auch ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 2 Abs 2 und Abs 3 AuslBG folgt, daß der Begriff "Beschäftigung" im AuslBG nicht nur Arbeitsvertragsverh... mehr lesen...