RS Vwgh 2000/9/28 98/09/0060

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Veröffentlicht am 28.09.2000
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Index

21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
GmbHG §16a Abs2;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH kann sich nicht auf eine wirksame Ausübung des Rücktrittsrechtes berufen, wenn er keinen tauglichen Adressaten seiner Willenserklärung darzutun vermag. Der bloß dem Firmenbuchgericht gegenüber erklärte Rücktritt ist jedenfalls unwirksam (vgl Gellis, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 4. Auflage 2000, S 212, RZ 1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998090060.X02

Im RIS seit

21.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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