Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Wien Esteplatz (in Folge: AMS) vom 16.10.2014, XXXX, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 25.09.2014 auf Bestätigung der EU-Entsendung für den im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgelehnt und die Entsendung untersagt. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Wien Esteplatz (in Folge: AMS) vom 16.10.2014, römisch 40 , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 25.09.20... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Wien Esteplatz (in Folge: AMS) vom XXXX, GZ. XXXX, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom XXXX auf Bestätigung der EU-Entsendung für den im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgelehnt und die Entsendung untersagt. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Wien Esteplatz (in Folge: AMS) vom römisch 40 , GZ. römisch 40 , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom römisch 40 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX, GZ. XXXX, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 08.05.2014 auf Bestätigung der EU-Entsendung für den im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgelehnt und die Entsendung untersagt. Mit Bescheid vom römisch 40 , GZ. römisch 40 , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 08.05.2014 auf Bestätigung der EU-Entsendung für den im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß Paragraph 18, Absatz 12, ... mehr lesen...
Begründung: 1. Sachverhalt Mit Bescheid vom 14.08.2014, GZ: 08114 / GF 3685252, ABB-Nr: 3690004 EUEB, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 15.05.2014 auf Bestätigung der EU-Entsendung für den im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgelehnt und die Entsendung untersagt. Mit Bescheid vom 14.08.2014, GZ: 08114 / GF 3685252, ABB-Nr: 3690004 EUEB, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 15.05.2014 auf Bestätigung der EU-Entsendung für den im
Spruch: gena... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Sachverhalt Mit Bescheid vom 12.05.2014, GZ: 08114/GF: 3685254, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 05.05.2014 auf Bestätigung der EU-Entsendung gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG für Herrn XXXX, Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina, abgelehnt und die Entsendung untersagt. Mit Bescheid vom 12.05.2014, GZ: 08114/GF: 3685254, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 05.05.2014 auf Bestätigung der EU-Entsendung gemäß Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.05.2014, GZ: 08114/GF: 3685255, ABB-Nr: 3685255 EUEB, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 05.05.2014 auf Bestätigung der EU-Entsendung gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG für Herrn XXXX, Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina, abgelehnt und die Entsendung untersagt. Mit Bescheid vom 12.05.2014, GZ: 08114/GF: 3685255, ABB-Nr: 3685255 EUEB, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 05.05.2014 auf Bestätigung der EU-Entsend... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ XXXX wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn XXXX, StA. Bosnien-Herzegowina, gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ römisch 40 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn römisch 40 , StA. Bosnien-Herzegowina, gemäß Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG abgelehnt ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ XXXX, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn XXXX, StA. Bosnien-Herzegowina, gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ römisch 40 , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn römisch 40 , StA. Bosnien-Herzegowina, gemäß Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG abgelehn... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ XXXX, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn XXXX, StA. Bosnien-Herzegowina, gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ römisch 40 , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn römisch 40 , StA. Bosnien-Herzegowina, gemäß Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG abgelehn... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ XXXX, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn XXXX, StA. Bosnien-Herzegowina, gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ römisch 40 , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn römisch 40 , StA. Bosnien-Herzegowina, gemäß Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG abgelehn... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ XXXX, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn XXXX, StA. Kroatien, gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ römisch 40 , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn römisch 40 , StA. Kroatien, gemäß Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG abgelehnt und die Entsendung u... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ XXXX, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn XXXX, StA. Kroatien, gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ römisch 40 , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn römisch 40 , StA. Kroatien, gemäß Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG abgelehnt und die Entsendung u... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ XXXX, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn XXXX, StA. Bosnien-Herzegowina, gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid vom 11.06.2014, GZ römisch 40 , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Entsendung für Herrn römisch 40 , StA. Bosnien-Herzegowina, gemäß Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG abgelehn... mehr lesen...
Begründung: 1. Sachverhalt Mit Bescheid vom 11.06.2014, XXXX, wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 15.05.2014 auf Bestätigung der EU-Entsendung gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG für Herrn XXXX, Staatsangehörigkeit Bosnien-Herzegowina, abgelehnt und die Entsendung untersagt. Mit Bescheid vom 11.06.2014, römisch 40 , wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 15.05.2014 auf Bestätigung der EU-Entsendung gemäß Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG für Herrn römisch 40 , Staatsangehörigkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 17.02.2014 erstattete das in Italien niedergelassene Unternehmen XXXX (im Folgenden auch: Fa. [AB]) an die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung unter Verwendung eines vom Bundesminister für Finanzen aufgelegten Formulars eine "Meldung der Entsendung nach Österreich gemäß § 7b Abs. 3 und 4 AVRAG". In dieser Meldung gab die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Erkenntnis vom 24.06.2014, GZ: W156 2006215-1/5E, wurde die Beschwerde der XXXX, vom 17.03.2014 gegen die Beschwerdevorentscheidung des XXXX, XXXX EUEB, vom 28.02.2014 gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG behoben. Mit Erkenntnis vom 24.06.2014, GZ: W156 2006215-1/5E, wurde die Beschwerde der römisch 40 , vom 17.03.2014 gegen die Beschwerdevorentscheidung des römisch 40 , römisch 40 EUEB, vom 28.02.2014 gemäß Paragraph 28, Absatz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Erkenntnis vom 24.06.2014, GZ: W156 2006216-1/6E, wurde die Beschwerde der XXXX, vom 17.03.2014 gegen die Beschwerdevorentscheidung des XXXX, GZ: 08114/ABB-Nr. 3671848 EUEB, vom 28.02.2014 gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG behoben. Mit Erkenntnis vom 24.06.2014, GZ: W156 2006216-1/6E, wurde die Beschwerde der römisch 40 , vom 17.03.2014 gegen die Beschwerdevorentscheidung des römisch 40 , GZ: 08114/ABB-Nr. 3671848 EUEB, vom 28.02.... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer mit Firmensitz in Slowenien, XXXX, meldete am 09.12.2013 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung die Entsendung des XXXX, geb. XXXX, Staatsangehörigkeit Bosnien-Herzegowina, für die berufliche Tätigkeit als Sprinklermonteur gemäß § 18 Abs. 12 erster Satz AuslBG. Der Beschwerdeführer mit Firmensitz in Slowenien, römisch 40 , meldete am 09.12.2013... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer mit Firmensitz in Slowenien, XXXX, meldete am 09.12.2013 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung die Entsendung des XXXX, geb. XXXX, Staatsangehörigkeit Bosnien-Herzegowina, für die berufliche Tätigkeit als Sprinklermonteur gemäß § 18 Abs. 12 erster Satz AuslBG. Der Beschwerdeführer mit Firmensitz in Slowenien, römisch 40 , meldete am 09.12.2013... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer mit Firmensitz in Slowenien, XXXX, meldete am 09.12.2013 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung die Entsendung des XXXX, Staatsangehörigkeit Bosnien-Herzegowina, für die berufliche Tätigkeit als Sprinklermonteur gemäß § 18 Abs. 12 erster Satz AuslBG. Der Beschwerdeführer mit Firmensitz in Slowenien, römisch 40 , meldete am 09.12.2013 der Zentra... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit Schreiben vom 08.11.2013 hat der Arbeitsgeber XXXX, Slowenien eine Meldung nach § 7b Abs 3 und 4 AVRAG an die Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Beschäftigung beim Finanzamt für den 3. Und 11.Bezirk betreffend mehrere Dienstnehmer, so auch Herrn XXXX, kroatischer Staatsbürger, gerichtet. Die Meldung bezog sich auf die Tätigkeit als Bauleiter im Biomasse Heizwerk XXXX für die inländische Auftraggeberin XXXX für eine Tätigkeit vo... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit Schreiben vom 08.11.2013 hat der Arbeitsgeber XXXX, Slowenien eine Meldung nach § 7b Abs 3 und 4 AVRAG an die Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Beschäftigung beim Finanzamt für den 3. Und 11.Bezirk betreffend mehrere Dienstnehmer, so auch Herrn XXXX, kroatischer Staatsbürger, gerichtet. Die Meldung bezog sich auf die Tätigkeit als Schweißer im Biomasse Heizwerk XXXX für die inländische Auftraggeberin XXXX für eine Tätigkeit vo... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit Schreiben vom 08.11.2013 hat der Arbeitsgeber XXXX, Slowenien eine Meldung nach § 7b Abs 3 und 4 AVRAG an die Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Beschäftigung beim Finanzamt für den 3. Und 11.Bezirk betreffend mehrere Dienstnehmer, so auch Herrn XXXX, kroatischer Staatsbürger, gerichtet. Die Meldung bezog sich auf die Tätigkeit als Schweißer im Biomasse Heizwerk XXXX für die inländische Auftraggeberin XXXX für eine Tätigkeit vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit den Bescheiden vom 13.06.2012 lehnte die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Bruck/Mur (im Folgenden: AMS Bruck/Mur) die Anträge der beschwerdeführenden Partei vom 19.04.2012 auf Bestätigung der EU-Entsendung für zwölf rumänische Staatsangehörige für die berufliche Tätigkeit als Forstarbeiter gemäß § 18. Abs. 12 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ab und untersagte die Entsendung. 1. Mit den Besch... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit Schreiben vom 08.11.2013 hat der XXXX, Slowenien eine Meldung nach § 7b Abs 3 und 4 AVRAG an die Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Beschäftigung beim Finanzamt für den 3. Und Mit Schreiben vom 08.11.2013 hat der römisch 40 , Slowenien eine Meldung nach Paragraph 7 b, Absatz 3 und 4 AVRAG an die Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Beschäftigung beim Finanzamt für den 3. Und 11. Bezirk betreffend mehrere D... mehr lesen...