Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs12 Z1 AuslBG §18 Abs12 Z2 AuslBG §28 Abs1 Z5 AuslBG § 18 heute AuslBG § 18 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2022 AuslBG § 18 gültig von 01.07.2020 bis 30.09.2022 zuletzt geän... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs12 Z1 AuslBG §18 Abs12 Z2 AuslBG §28 Abs1 Z5 AuslBG § 18 heute AuslBG § 18 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2022 AuslBG § 18 gültig von 01.07.2020 bis 30.09.2022 zuletzt geän... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs3 AuslBG §18 Abs12 AuslBG §28 Abs1 Z5 litbAVRAG 1993 §7b Abs3AVRAG 1993 §7b Abs4 AuslBG § 2 heute AuslBG § 2 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1 AuslBG §2 Abs2 AuslBG §2 Abs3 AuslBG §18 Abs1 AuslBG §18 Abs11 AuslBG §18 Abs12 AuslBG §28 Abs1 lita AuslBG §28 Abs1 litb AuslBG §32a Abs6 AuslBG § 2 heute AuslBG § 2 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 ... mehr lesen...
1. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, erkannte den Berufungswerber mit dem I. Spruchpunkt des Straferkenntnisses vom 27.7.2010 folgender Verwaltungsübertretung schuldig: 1. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, erkannte den Berufungswerber mit dem römisch eins. Spruchpunkt des Straferkenntnisses vom 27.7.2010 folgender Verwaltungsübertretung schuldig: „Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer u... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde das gegen B R als handelsrechtlichem Geschäftsführer und Verantwortlichem der S A GmbH mit dem Sitz G wegen Übertretungen des § 18 Abs 12 iVm § 28 Abs 1 Z 5 lit b Ausländerbeschäftigungsgesetz dadurch, dass die Gesellschaft es in insgesamt sechs Fällen unterlassen habe der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices die Beschäftigung von insgesamt sechs Ausländern, welche von einem ausländischen Arbeitgeber mit Betriebssitz im Staatsgebiet e... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs 1 Z 5 lit b AuslBG ist strafbar, wer entgegen § 18 Abs 12 die Arbeitsleistungen eines Ausländers, der von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftraumes zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandt wird, in Anspruch nimmt (...). Eine Zuwiderhandlung gegen diese Rechtsvorschrift stellt daher ein Begehungsdelikt dar, welches dadurch verwirklicht wird, dass die Arbeitsleistung eines Ausländers entgegen § 18 Abs 12 AuslBG... mehr lesen...
1.1. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, erkannte [unter Spruchpunkt I.)] den beschuldigten Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 10.7.2007 schuldig, er habe als gemäß § 28a Abs 3 Ausländerbeschäftigungsgesetz verantwortlich Beauftragter der Firma H-Baugesellschaft m.b.H., etabliert in L., J-Straße, zu verantworten, dass die Firma es unterlassen habe, der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices die Beschäftigung von Ausländern, welche ... mehr lesen...
Rechtssatz: § 18 Abs 12 AuslBG idF BGBl I 101/2005 ist ebenso gemeinschaftsrechtswidrig wie die Vorgängerbestimmung (Hinweis: EuGH 21.9.2006, C-168/04; siehe auch UVS-07/A/02/9416/2006 vom 8.1.2007). mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 12.03.2007, Zl. 300-13971-2006 (in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 20.03.2007, Zl. 300-13971-2006) wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe als Eigentümer des Grundstückes in ***, die Arbeitsleistung der slowakischen Staatsbürger J** C**, V** G** und J** N**, welche von einem (im Spruch: des Bescheides näher genannten) ausländischen Arbeitgeber mit Betriebssitz in der Slowakei nach Österreich ent... mehr lesen...
1. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./.7 Bezirk, erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 29.8.2006 schuldig, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als Vorstand (§ 9 Abs 1 VStG) der E-AG zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit Sitz in Wien, G-gasse, als Auftraggeber der Terry C. Ltd in D-Court, Dublin - Irland, als Auftragnehmerin vom 31.3.2006 bis 11.4.2006 in S., Q-gasse, entgegen den §§ 18 und 32a Abs 1 des Auslände... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen der BH Oberwart vom 4.5.2006, Zlen. 300-4260-2005 (zu I.) und 300-4262-2005 (zu II.) wurden die beiden Berufungswerber schuldig erkannt, am 8.8.2005 die Arbeitsleistungen der fünf ungarischen Staatsangehörigen ***, ***, ***, *** und *** in Anspruch genommen zu haben. Diese ungarischen Staatsangehörigen seien von ihrem Arbeitgeber, die Firma "***" mit Sitz in H-***, die keinen Betriebssitz in Österreich hat, auf der Baustelle in *** mit der Errichtung einer Balustrade... mehr lesen...