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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18 Abs12 Z1Rechtssatz
Bei der Vorschrift des § 28 Abs. 1 Z 5 AuslBG handelt es sich um ein Begehungsdelikt, das dadurch verwirklicht wird, dass Arbeitskräfte eines Unternehmens mit Betriebssitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes im Inland beschäftigt werden, ohne dass die Voraussetzungen des § 18 Abs. 12 Z 1 und Z 2 AuslBG erfüllt sind. Es ist nicht das Unterlassen der Anzeige pönalisiert – gegenständlich wird dem Berufungswerber im bekämpften Straferkenntnis vorgeworfen, eine erforderliche Anzeige an die Zentrale Koordinationsstelle unterlassen zu haben -, sondern vielmehr die Beschäftigung ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 12 Z 1 und Z 2 AuslBG. Es wird dabei ein bestimmtes aktives Tun mit Strafe bedroht und nicht die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns und handelt es sich beim Begehungsdelikt und Unterlassungsdelikt um zwei verschiedene Tatbilder.Bei der Vorschrift des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, AuslBG handelt es sich um ein Begehungsdelikt, das dadurch verwirklicht wird, dass Arbeitskräfte eines Unternehmens mit Betriebssitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes im Inland beschäftigt werden, ohne dass die Voraussetzungen des Paragraph 18, Absatz 12, Ziffer eins und Ziffer 2, AuslBG erfüllt sind. Es ist nicht das Unterlassen der Anzeige pönalisiert – gegenständlich wird dem Berufungswerber im bekämpften Straferkenntnis vorgeworfen, eine erforderliche Anzeige an die Zentrale Koordinationsstelle unterlassen zu haben -, sondern vielmehr die Beschäftigung ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 18, Absatz 12, Ziffer eins und Ziffer 2, AuslBG. Es wird dabei ein bestimmtes aktives Tun mit Strafe bedroht und nicht die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns und handelt es sich beim Begehungsdelikt und Unterlassungsdelikt um zwei verschiedene Tatbilder.
Schlagworte
Arbeitskräfte, Beschäftigung, Inland, Begehungsdelikt, Unterlassungsdelikt, Betriebssitz, Entsendung von ausländischen Arbeitskräften, Koordinationsstelle, EntsendebestätigungZuletzt aktualisiert am
12.02.2013