Der Beschwerdeführerin war über ihren Antrag vom 29. September 2004 für die Zeit vom 15. Oktober 2004 bis 14. Oktober 2006 gemäß § 14e AuslBG eine Arbeitserlaubnis ausgestellt worden. Mit Eingabe vom 10. Oktober 2006 - und damit rechtzeitig - beantragte die Beschwerdeführerin die Verlängerung dieser Arbeitserlaubnis. Der Beschwerdeführerin war über ihren Antrag vom 29. September 2004 für die Zeit vom 15. Oktober 2004 bis 14. Oktober 2006 gemäß Paragraph 14 e, AuslBG eine Arbeitserlau... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 Z1 idF 2005/I/101;NAG 2005 §54 Abs1;NAG 2005 §57;NAG 2005 §8; AuslBG § 14a gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2013 AuslBG § 14a gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12... mehr lesen...
Index: E2A Assoziierung RumänienE2A E1140103060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 21994A1231(20) AssAbk Rumänien Art54;21994A1231(20) AssAbk Rumänien Art59; AuslBG §14a Abs1 Z1 idF 2005/I/101; AuslBG § 14a gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2013 AuslBG § 14a gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2005 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 idF 2005/I/101;VwRallg; AuslBG § 14a gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2013 AuslBG § 14a gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2002 ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Republik Kosovo, beantragte die Verlängerung seiner bis 31. März 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde u.a. deshalb abgewiesen, weil der Beschwerdeführer nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) nicht rechtmä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 Z1 idF 2005/I/101; AVG §73;NAG 2005 §2 Abs2;NAG 2005 §2 Abs3;NAG 2005 §27 Abs3 Z2;NAG 2005 §54 Abs1;NAG 2005 §57;NAG 2005 §8 Abs1 Z1;NAG 2005 §8 Abs1 Z2;NAG 2005 §8 Abs1 Z3;NAG 2005 §8 Abs1 Z4;NAG 2005 §81 Abs1;NAG 2005 §81 Abs2; AuslBG § 14a gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Mazedonien, beantragte die Verlängerung seiner bis 1. Mai 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. November 2007 ua. deshalb abgewiesen, weil der Beschwerdeführer nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) nicht rechtmäß... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Mazedonien, beantragte die Verlängerung seiner bis 1. Mai 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. November 2007 ua. deshalb abgewiesen, weil der Beschwerdeführer nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) nicht rechtmäß... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bangladesh, beantragte die Verlängerung seiner bis 16. Oktober 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. November 2007 ua. deshalb abgewiesen, weil für den Beschwerdeführer kein "entsprechender Aufenthaltstitel nach dem Niederlas... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bangladesh, beantragte die Verlängerung seiner bis 16. Oktober 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. November 2007 ua. deshalb abgewiesen, weil für den Beschwerdeführer kein "entsprechender Aufenthaltstitel nach dem Niederlas... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bangladesh, beantragte die Verlängerung seiner bis 16. Oktober 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. November 2007 ua. deshalb abgewiesen, weil für den Beschwerdeführer kein "entsprechender Aufenthaltstitel nach dem Niederlas... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Die Beschwerdeführerin beantragte am 25. Juli 2007 die Verlängerung ihrer bis 28. Juli 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. September 2007 abgewiesen, weil die Beschwerdeführerin in Österreich nie "rechtmäßig niedergelassen" gewesen sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Die Beschwerdeführerin beantragte am 25. Juli 2007 die Verlängerung ihrer bis 28. Juli 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. September 2007 abgewiesen, weil die Beschwerdeführerin in Österreich nie "rechtmäßig niedergelassen" gewesen sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Die Beschwerdeführerin beantragte am 25. Juli 2007 die Verlängerung ihrer bis 28. Juli 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. September 2007 abgewiesen, weil die Beschwerdeführerin in Österreich nie "rechtmäßig niedergelassen" gewesen sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger "Jugoslawiens (Kosovo)" stellte am 23. Juni 2006 den Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Februar 2006 wurde dieser Antrag mit der wesentlichen Begründung: abgewiesen, dass der Beschwerdeführer in Österreich nicht rechtmäßig niedergelassen sei, da er über keinen Aufenthaltstitel verfüge. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswidrigkeit sein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger "Jugoslawiens (Kosovo)" stellte am 23. Juni 2006 den Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Februar 2006 wurde dieser Antrag mit der wesentlichen Begründung: abgewiesen, dass der Beschwerdeführer in Österreich nicht rechtmäßig niedergelassen sei, da er über keinen Aufenthaltstitel verfüge. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswidrigkeit sein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 Z1 idF 2005/I/101;AVG §73;NAG 2005 §2 Abs2;NAG 2005 §2 Abs3;NAG 2005 §27 Abs3 Z2;NAG 2005 §54 Abs1;NAG 2005 §57;NAG 2005 §8 Abs1 Z1;NAG 2005 §8 Abs1 Z2;NAG 2005 §8 Abs1 Z3;NAG 2005 §8 Abs1 Z4;NAG 2005 §81 Abs1;NAG 2005 §81 Abs2;
Rechtssatz: Die zweite Voraussetzung "und rechtmäß... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 Z1 idF 2005/I/101;NAG 2005 §54 Abs1;NAG 2005 §57;NAG 2005 §8;
Rechtssatz: Aufenthaltstitel sind behördliche Entscheidungen (nunmehr auf Grund des am 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen NAG), mit denen ein Recht auf Aufenthalt oder Niederlassung grundsätzlich mit konstitutiver Wirkung eingeräumt wird (vgl.... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl;AuslBG §14a Abs1 Z1 idF 2005/I/101;AuslBG §3 Abs7;FrG 1997;NAG 2005 §54 Abs1;NAG 2005 §57;NAG 2005 §8;NAG 2005 §81 Abs1;
Rechtssatz: Dem Ausländer war bis zur Erlassung des Berufungsbescheides (mit dem sein Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis abgewiesen worden war) kein Aufenthaltstitel (wed... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 Z1 idF 2005/I/101;NAG 2005 §54 Abs1;NAG 2005 §57;NAG 2005 §8;
Rechtssatz: Aufenthaltstitel sind behördliche Entscheidungen (nunmehr auf Grund des am 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen NAG), mit denen ein Recht auf Aufenthalt oder Niederlassung grundsätzlich mit konstitutiver Wirkung eingeräumt wird (vgl.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 Z1 idF 2005/I/101;AVG §73;NAG 2005 §2 Abs2;NAG 2005 §2 Abs3;NAG 2005 §27 Abs3 Z2;NAG 2005 §54 Abs1;NAG 2005 §57;NAG 2005 §8 Abs1 Z1;NAG 2005 §8 Abs1 Z2;NAG 2005 §8 Abs1 Z3;NAG 2005 §8 Abs1 Z4;NAG 2005 §81 Abs1;NAG 2005 §81 Abs2;
Rechtssatz: Die zweite Voraussetzung "und rechtmäß... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl;AuslBG §14a Abs1 Z1 idF 2005/I/101;AuslBG §3 Abs7;FrG 1997;NAG 2005 §54 Abs1;NAG 2005 §57;NAG 2005 §8;NAG 2005 §81 Abs1;
Rechtssatz: Dem Ausländer war bis zur Erlassung des Berufungsbescheides (mit dem sein Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis abgewiesen worden war) kein Aufenthaltstitel (wed... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 6. November 2003 wurde der bei der Behörde erster Instanz am 23. Oktober 2003 eingelangte Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis gemäß § 14a Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes im Wesentlichen mit der Begründung: abgelehnt, die zeitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt zu haben, indem er in den letzten 14 Monaten nur 17 Wochen und 1 Tag beschäftigt gewesen sei. M... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §871;AuslBG §14a Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unterschreibt jemand eine Urkunde, ohne sie gelesen zu haben, so wird mit der Unterschrift grundsätzlich der Urkundeninhalt zum Erklärungsinhalt des Unterschreibenden. Enthält die Urkunde etwas anderes, als sich der Unterze... mehr lesen...
Mit Antrag vom 3. Oktober 2003 begehrte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Ruanda, bei der örtlich zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice W die Erteilung einer Arbeitserlaubnis nach § 14a Ausländerbeschäftigungsgesetz. Im Antrag wurde darauf verwiesen, er sei seit 3. November 1999 laufend bei der Magistratsabteilung 48 beschäftigt. Mit Antrag vom 3. Oktober 2003 begehrte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Ruanda, bei der örtlich zus... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §914;AuslBG §14a Abs1 idF 2002/I/126;AuslBG §7 Abs6 Z1 idF 2002/I/126;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/09/0163 E 21. September 2005
2003/09/0148 E 21. September 2005
2003/09/0091 E 21. September 2005
Rechtssatz: Es entspricht ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §914;AuslBG §14a Abs1 idF 2002/I/126;AuslBG §7 Abs6 Z1 idF 2002/I/126;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/09/0163 E 21. September 2005
2003/09/0148 E 21. September 2005
2003/09/0091 E 21. September 2005
Rechtssatz: Die Beschäftig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §914;AuslBG §14a Abs1 idF 2002/I/126;AuslBG §7 Abs6 Z1 idF 2002/I/126;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/09/0163 E 21. September 2005
2003/09/0148 E 21. September 2005
2003/09/0091 E 21. September 2005
Rechtssatz: Bei Lösung der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Oktober 1998 wurde die dem Beschwerdeführer über seinen Antrag vom 25. Februar 1998 gemäß § 14a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Zeitraum 26. Februar 1998 bis 25. Februar 2000 für den Geltungsbereich Wien vom Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien ausgestellte Arbeitserlaubnis - die von der genannten Ausstellungsbeh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0018 E 18. Oktober 2000 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis ist zufolge § 14a Abs 1 AuslBG, dass der Antragsteller innerhalb einer Zeitraumes von 14 Monaten, rückgerechnet ab dem Tag seiner Antragstellung (arg ... IN DEN LETZTEN ...), insgesamt 52 Woc... mehr lesen...