RS Vwgh 1995/2/24 94/09/0365

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Veröffentlicht am 24.02.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §14a Abs1;
AuslBG §19 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Antragsberechtigt zur Ausstellung einer Arbeitserlaubnis ist lediglich der betreffende Ausländer, dem (allein) nach § 14a Abs 1 AuslBG - bei Erfüllung der dort näher genannten Voraussetzungen - auch das Recht auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis zukommt. Somit kann ein Arbeitgeber nicht im geltend gemachten Recht als Arbeitgeber auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verletzt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090365.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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