Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AuslBG §4 Abs6 Z3 impl;BHZÜV 1995 §1 Z3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/08 95/09/0295 1 Stammrechtssatz Ein gesamtwirtschaftliches Interesse iSd § 1 Z 3 lit a BHZÜV 1995 setzt ein qualifiziertes, über das betriebsbezogene wirtschaftliche Interesse des Betriebes an der Befriedigung eines derartigen Arbeitskräftebeda... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des von der beschwerdeführenden Partei vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem Sachverhalt aus: Die beschwerdeführende Partei, die in W. ein Gasthaus betreibt, beantragte, ihr für die bulgarische Staatsangehörige M. für die Tätigkeit als Geschäftsführerin eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zu erteilen. Mit Bescheid vom 1. Juli 1996 lehnte das Arbeitsmarktservice Pers... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AuslBG §4 Abs7;BHZÜV 1995 §1 Z3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/08 95/09/0295 1 Stammrechtssatz Ein gesamtwirtschaftliches Interesse iSd § 1 Z 3 lit a BHZÜV 1995 setzt ein qualifiziertes, über das betriebsbezogene wirtschaftliche Interesse des Betriebes an der Befriedigung eines derartigen Arbeitskräftebedarfes hin... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 25. Jänner 1995 einen Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsbürger G für die vorgesehene berufliche Tätigkeit als Kfz-Spengler. Mit Bescheid vom 30. Jänner 1995 wies die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien den Antrag auf Ausstellung der Sicherungsbescheinigung gemäß § 12a AuslBG ("BGBl.Nr. 218/1979 i.d.g.F.") i.V.m. der Veordnung des... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1995/257;AuslBG §4 Abs7 idF 1995/257;AVG §56;BHZÜV 1995;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090162.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem unter Zl. 96/09/0052 angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Antragsteller gegen ein Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz, mit dem über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen nach dem AuslBG eine Geldstrafe in der Höhe von insgesamt S 160.000,-- (zusätzlich der Verfahrenskosten von S 16.000,--) verhängt worden waren, abgewiesen. Zusätzlich wurde der Beschwerdeführer verpflichtet als Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens S 32.000,-- zu le... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - Der Aufschub der Zahlung der Geldstrafe verletzt keine zwingenden öffentlichen Interessen. Das VwGG bietet keinen Anhaltspunkt dafür, die restriktive Handhabung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als Instrumen... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 15. Februar 1995 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den kroatischen Staatsbürger V S für die berufliche Tätigkeit als "Maurer-Fassader". Diesen Antrag wies die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien mit Bescheid vom 20. Februar 1995 gemäß § 4 Abs. 7 AuslBG ab. Gemäß § 4 Abs. 7 AuslBG dürfe eine Beschäftigungsbewilligung für eine ausländische... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 4. Februar 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische/serbische" Staatsbürgerin A.S. für die berufliche Tätigkeit als "Küchenhelferin". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 10. März 1993 gemäß § 4 Abs 6 AuslBG ab. In der Begründung: wurde nach Zitierung des § 4 Abs 6 AuslBG festgestellt, der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1995/257;AuslBG §4 Abs7 idF 1995/257;AVG §56;BHZÜV 1995;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090170.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1995/257;AuslBG §4 Abs7 idF 1995/257;AVG §56;BHZÜV 1995;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090161.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 Fremdengesetz (FrG) abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer zwischen 1990 und 1993 insgesamt 13 x wegen Verwaltungsübertretungen rechtskräftig bestraft worden sei (ua wegen Übertretungen wegen unbefugter Konzessionsausübung, des... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Übertretungen des AuslBG zählen mit zu den schwersten Übertretungen im Bereich des Fremdenwesens, da sie einer Ordnung des Arbeitsmarktes iSd Zulassung von Ausländern zum Schutz berechtigter Arbeitnehmer dienen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei betreibt in Gmunden einen Teppichhandel. Mit (undatiertem) Antrag ersuchte sie um die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den iranischen Staatsangehörigen H. für die Tätigkeit als "Teppichrestaurateur" (als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung sind im Antragsformular handschriftlich angegeben: "Praxis, Teppichbranche". In den Akten findet sich folgende Erklärung zur Berufsbezeichnung: "Farbanpassun... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AuslBG §4 Abs6 Z3 impl;BHZÜV 1995 §1 Z3 lita;
Rechtssatz: Ein gesamtwirtschaftliches Interesse iSd § 1 Z 3 lit a BHZÜV 1995 setzt ein qualifiziertes, über das betriebsbezogene wirtschaftliche Interesse des Betriebes an der Befriedigung eines derartigen Arbeitskräftebedarfes hinausgehendes Interesse voraus (Hinweis E 20.10.1988, 88/09/00... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;BHZÜV 1995 §1 Z3 lita;
Rechtssatz: Indem der Arbeitgeber iSd § 1 Z 3 lit a BHZÜV sowohl für die subjektive Komponente in bezug auf die besondere Qualifikation des Arbeitnehmers (hier: Teppichrestaurator) als auch für die objektive Komponente, nämlich das gesamtwirt... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht aufgrund der Beschwerde und den vorgelegten angefochtenen Bescheiden von folgendem Sachverhalt aus: Die beschwerdeführende Partei, die ein Unternehmen für Zelthallenverleih und Planenherstellung betreibt, beantragte am 5. April 1995 die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die ausländischen Staatsangehörigen A (Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina; berufliche Tätigkeit: Planenarbeiter mit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1993/501;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1994/314;AuslBG §4 Abs7 idF 1990/450; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
95/09/0277 bis 0275, 0277 bis 0281 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 95/09/0092 1 Stammrechtssatz Ist die Voraussetzung des § 4 Abs 7 Aus... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AuslBG §4 Abs7;BHZÜV 1995;B-VG Art130 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
95/09/0277 bis 0275, 0277 bis 0281
Rechtssatz: Aus dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs 7 AuslBG bietet sich kein Anhaltspunkt dafür, bei Überschreitung der Bunde... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 28. Dezember 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Nachdem die belangte Behörde einleitend zu dem Ergebnis kam, daß die in der Berufung behauptet... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 22. August 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen polnischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein bis zum 28. Februar 1999 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Der Beschwerdeführer habe bereits in den vergangenen Jahren - zuletzt 1993 - jeweils kurzfristig (legal) in Österreich garbeit... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 22. Juli 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen tunesischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Die belangte Behörde nahm - im Zusammenhang mit der Begründung: des erstinstanzlichen Bescheides, auf welche im angef... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Die Ausübung einer Beschäftigung, ohne im Besitz der nach dem AuslBG dafür erforderlichen Bewilligung zu sein, stellt im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von "Schwarzarbeit" (Hinweis E 14.4.1994, 94/18/0153) auch dann eine schwerwi... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die eine Fleischwarenfabrik betreibt, beantragte mit Schreiben vom 13. Juli 1993 beim Arbeitsamt die Ausstellung von Sicherungsbescheinigungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zur Anwerbung von zwei namentlich genannten slowenischen Staatsangehörigen für die Tätigkeit als Fleischerlehrling und zur Anwerbung eines weiteren namentlich genannten slowenischen Staatsbürgers für die Tätigkeit als Fleischer. Mit Bescheid vom 29.Juli 1993 lehn... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 22. März 1994 beim Arbeitsamt (AA) den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die "jugoslawische" Staatsbürgerin P.K. als Baumschulhilfsarbeiterin mit einem Stundenbruttolohn von S 65,--. Diesen Antrag wies das AA mit Bescheid vom 13. April 1994 gemäß § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) mit der Begründung: ab, auf Grund der Ergebnisse des "Ermittlungsverfahrens" sei davon auszugehen, daß ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 23. Jänner 1995 hatte das Arbeitsmarktservice erster Instanz den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die ausländische Arbeitskraft A nach den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) abgelehnt. Die dagegen von der beschwerdeführenden Partei eingebrachte Berufung hat die belangte Behörde mit dem ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1993/501;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1994/314;AuslBG §4 Abs7 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 95/09/0092 1
(hier ist § 4 Abs 7 anstatt § 4 Abs 6 AuslBG anzuwenden) Stammrechtssatz Ist die Voraussetzung des § 4 Abs 7 AuslBG nicht erfüllt, kann es dahingestellt bleiben, ob allenfalls die Bestimmun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist die Voraussetzung des § 4 Abs 7 AuslBG nicht erfüllt, kann es dahingestellt bleiben, ob allenfalls die Bestimmungen des § 4 Abs 1 oder des § 4 Abs 6 AuslBG die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung rechtfertigen würden. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...