RS Vwgh 1995/12/12 95/09/0267

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Veröffentlicht am 12.12.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §12a;
AuslBG §4 Abs7;
BHZÜV 1995;
B-VG Art130 Abs2;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 95/09/0277 bis 0275, 0277 bis 0281

Rechtssatz

Aus dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs 7 AuslBG bietet sich kein Anhaltspunkt dafür, bei Überschreitung der Bundeshöchstzahl bestünde ein Ermessensspielraum für die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen (vgl BHZÜV 1995).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995090267.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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