Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs1 Z1; AuslBG §2 Abs5; AuslBG §20 Abs6; AuslBG §4 Abs1; AuslBG §4 Abs4b; B-VG Art131 Abs1 Z1; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs3; AuslBG § 12 heute AuslBG § 12 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs1 Z1; AuslBG §2 Abs5; AuslBG § 12 heute AuslBG § 12 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2022 AuslBG § 12 gültig von 01.01.2014 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2; AuslBG §12 Abs1 Z1; AuslBG §12 Abs5; AuslBG §12 Abs7; AuslBG §2 Abs5; AuslBG §4 Abs1; AuslBG §4 Abs3 Z7 impl; AuslBG §4 Abs3; AuslBG §4b;NAG 2005 §41 Abs3;NAG 2005 §41; VwGG §34 Abs1;VwRallg; AuslBG § 1 heute ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs1 Z1; AuslBG §2 Abs5 idF 2007/I/078; AuslBG §4 Abs3 Z11; VwGG §42 Abs2 Z3 litb; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; AuslBG § 12 heute AuslBG § 12 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2022 ... mehr lesen...
Mit der an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 35, gerichteten Eingabe vom 10. August 2006 beantragte der serbische Staatsangehörige BJ die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung mit dem Aufenthaltszweck "Schlüsselkraft - unselbständig". Die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde übermittelte diesen Antrag samt dem von der Beschwerdeführerin ausgefüllten Beiblatt für Arbeitgeber der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice. Mit Bescheid d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs1 Z1; AuslBG §4 Abs1; AuslBG §4b;VwRallg; AuslBG § 12 heute AuslBG § 12 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2022 AuslBG § 12 gültig von 01.01.2014 bis 30.09.... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice vom 28. Mai 2003 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Zulassung des Zweitbeschwerdeführers als Schlüsselkraft im Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin gemäß § 2 Abs. 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975 i.d.F. BGBl. I Nr. 126/2002, abgewiesen und zur Begründung: ausgeführt, dass die Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle nicht vorlägen. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsste... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice vom 28. Mai 2003 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Zulassung des Zweitbeschwerdeführers als Schlüsselkraft im Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin gemäß § 2 Abs. 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975 i.d.F. BGBl. I Nr. 126/2002, abgewiesen und zur Begründung: ausgeführt, dass die Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle nicht vorlägen. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsste... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs1 Z1 idF 2002/I/126;AuslBG §4 Abs1 idF 2002/I/126;AuslBG §4b idF 2002/I/126;VwRallg;
Rechtssatz: Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs1 Z1 idF 2002/I/126;AuslBG §4 Abs1 idF 2002/I/126;AuslBG §4b idF 2002/I/126;VwRallg;
Rechtssatz: Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüb... mehr lesen...