Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §3 Abs2KO §71b
Rechtssatz: Auch im Fall der Veräußerung eines ganzen Unternehmens im Konkurs kommt § 3 Abs 1 AVRAG nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 9 ObA 106/06p Entscheidungstext OGH 19.12.2007 9 ObA 106/06p Veröff: SZ 2007/210 9 ObA 161/07b Entscheidungstext OGH 07.02.2008 9 ObA 161/07b Beisat... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120 ffAVRAG §3 Abs2
Rechtssatz: Im Falle einer Veräußerung eines Unternehmens im Konkurs, die zur Weiterführung des unverändert fortbestehenden Betriebes durch den Erwerber führt, gehen die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder (unabhängig von § 3 Abs 2 AVRAG) ex lege auf den Erwerber über, welcher die Eintrittsautomatik keinesfalls verdrängt. Entscheidungstexte 8 ObA ... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs2KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei Unterfertigung einer vom Veräußerer an die Arbeitnehmer durch jeweils formularmäßig vorbereitete Erklärungen herangetragene Anbots zum vorzeitigen Austritt ist von einer einvernehmlich erfolgten Auflösung des Arbeitsverhältnisses auszugehen. Wenn dem Arbeitnehmer die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin zumindest bekannt sein musste, liegt ein gemäß § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO anfechtbar... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §3 Abs2EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art4
Rechtssatz: Keine Bedenken der Richtlinienkonformität der Bestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG bei Liquidierung des Vermögens des Gemeinschuldners, da Art 5 Abs 1 der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG nunmehr ausdrücklich anordnet, dass die Regelungen über den Betriebsübergang nicht für Übergänge unter der Aufsicht einer zuständigen Stelle im Rahmen ein... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §3 Abs2KO §1KO §71b
Rechtssatz: § 3 Abs 1 gilt nur im Fall eines gerichtlich eröffneten Konkurses nicht. Die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG ist auf die Fälle der Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 8 ObS 2164/96k Entscheidungstext OGH 28.08.1997 8 ObS 2164/96k Veröff: SZ 70/168 ... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs2
Rechtssatz: Wird ein einheitlicher Betrieb von zwei Unternehmen geführt, sind zumindest dann beide Unternehmen als Veräußerer im Sinn des § 3 Abs 2 AVRAG anzusehen, wenn das Unternehmen, das die materiellen Betriebsmittel zur Verfügung stellt, nicht in Konkurs verfallen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 15/95 Entscheidungstext OGH 12.10.1995 8 Ob 15/95 Veröff: SZ 68... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 11.10.1983 das Konkursverfahren eröffnet wurde - der Beklagte wurde zum Masseverwalter bestellt -, vom 5.10.1964 bis 31.10.1983 als Arbeiterin beschäftigt. Dieses Arbeitsverhältnis endete durch den von der Klägerin am 31.10.1983 nach dem § 25 Abs.1 KO erklärten vorzeitigen Austritt. Die Klägerin war Mitglied des Betriebsrates im Betrieb der Gemeinschuldnerin; die Tätigkeitsperiode des Betriebsrat... mehr lesen...
Der Kläger begehrt der beklagten GesmbH gegenüber die Feststellung des aufrechten Bestehens seines Arbeitsverhältnisses. Er sei am 1. 8. 1968 als Angestellter in die Dienste des Zeitungsverlages "Fritz M Wiener Wochenblatt" getreten. Mit Wirkung zum 1. 1. 1981 habe die Beklagte diesen Verlag einschließlich des Klägers übernommen. Dieser sei seit 9. 4. 1979 Mitglied des Betriebsrates des Verlages gewesen. Der sich daraus ergebende Schutz bestehe über den Betriebsinhaberwechsel hinaus f... mehr lesen...
Die Beklagte produzierte in einem Betrieb in Z leichte Metallwaren und Schilder; vor dem Ablauf des 31. Dezember 1978 ist eine dauernde Einstellung dieses Betriebes (§ 62 Z. 1 ArbVG) nicht erfolgt. Ob der Betrieb nach diesem Zeitpunkt dauernd eingestellt wurde, ist bestritten. Mit gleichlautenden Kündigungsschreiben vom 22. Dezember 1978 kundigte die Beklagte die Dienstverhältnisse der vier Kläger "infolge Beendigung der Geschäftstätigung" zum 31. Dezember 1978 auf. Die Erstklägerin... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1AVRAG §3 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff der Einstellung ist im objektiven Sinn zu verstehen; daher liegt im Wechsel des Betriebsinhabers (Wechsel der Rechtsform des Unternehmens) keine Einstellung des Betriebes. Entscheidungstexte 4 Ob 152/80 Entscheidungstext OGH 16.12.1980 4 Ob 152/80 Veröff: SZ 53/171 = Arb 9927 = ZAS 1982,144 ... mehr lesen...