RS OGH 2008/10/8 9ObA106/06p, 9ObA161/07b, 9ObA123/08s

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Veröffentlicht am 19.12.2007
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Rechtssatz

Auch im Fall der Veräußerung eines ganzen Unternehmens im Konkurs kommt § 3 Abs 1 AVRAG nicht zur Anwendung.Auch im Fall der Veräußerung eines ganzen Unternehmens im Konkurs kommt Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG nicht zur Anwendung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122994

Im RIS seit

18.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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