Norm: AVRAG §1 Abs2 Z1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG -Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 2001/23/EG Art3
Rechtssatz: Gliedert ein Gemeindeverband Behinderteneinrichtungen aus, indem er sie an GesmbH's überträgt, deren Alleingesellschafter er ist, sind die Bestimmungen des AVRAG sowohl hinsichtlich des Veräußerers als auch des Übernehmers nicht anzuwenden. Vielmehr ist diesen als staatliche Einrichtungen zu wertenden Rechtsträgern ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo2AVRAG §3 Abs1IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Die im AVRAG vorgesehene Eintrittsautomatik wirkt unabhängig vom Wollen der Beteiligten, insbesondere des bisherigen und des neuen Betriebsinhabers. Umgehungsgeschäfte zwischen dem bisherigen Betriebsinhaber und dem neuen Betriebsinhaber, die darauf abzielen, die Eintrittsautomatik des AVRAG und die damit verbundene Haftung des Betriebserwerbers für sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377LO187 Art1 Abs1 lita
Rechtssatz: Die Verschmelzung von Unternehmen erfüllt nach dem klaren Wortlaut des Art 1 Abs 1 lit a der Betriebsübergangsrichtlinie und dem in diesem Sinne zu interpretierenden § 3 Abs 1 AVRAG die Voraussetzungen für die entsprechenden Schutzbestimmungen. Entscheidungstexte 8 ObA 113/03f Entschei... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §3 Abs2EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art4
Rechtssatz: Keine Bedenken der Richtlinienkonformität der Bestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG bei Liquidierung des Vermögens des Gemeinschuldners, da Art 5 Abs 1 der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG nunmehr ausdrücklich anordnet, dass die Regelungen über den Betriebsübergang nicht für Übergänge unter der Aufsicht einer zuständigen Stelle im Rahmen ein... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer verbunden mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung beim Erwerber zu ungünstigeren Bedingungen ist als unzulässige Umgehung des § 3 Abs 1 AVRAG zu werten. Die Prüfung, ob die Weiterbeschäftigung zu verschlechterten Bedingungen erfolgt, ist nicht mit einem starren Einzelgünstigkeitsvergleich oder Gruppengünstigkeitsvergleich... mehr lesen...