Norm: AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Eine aus Anlass eines Betriebsüberganges erklärte Kündigung eines Dienstvertrages ist auch dann unwirksam, wenn sie vom Erwerber in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Betriebsübergang ausgesprochen wird. Entscheidungstexte 9 ObA 97/02h Entscheidungstext OGH 05.06.2002 9 ObA 97/02h European Case Law... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1EGV Maastricht Art177EG Amsterdam Art234EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art1
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Art 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Handelt es sich um den Übergang eines Betriebsteiles im Sinne des Art 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. 2. 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahru... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §6IESG §11
Rechtssatz: § 11 IESG will nicht den Regress gegenüber dem nicht in Konkurs verfallenen Übernehmer regeln. Entscheidungstexte 8 ObS 219/99k Entscheidungstext OGH 27.01.2000 8 ObS 219/99k 8 ObS 94/00g Entscheidungstext OGH 30.03.2000 8 ObS 94/00g Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 FAVRAG §3 Abs1AVRAG §6 Abs1
Rechtssatz: Die scheinbar im Umfang der Haftung widersprüchlichen Bestimmungen des § 3 Abs 1 und § 6 Abs 1 AVRAG lassen sich bei richtlinienkonformer Auslegung harmonisieren. § 3 Abs 1 AVRAG ist die Umsetzung des Art 3 Abs 1 der Richtlinie, wonach der Erwerber in alle Rechte und Pflichten der zur Zeit des Überganges aufrechten Dienstverhältnisse eintritt. Eine Einschränkung der Haftung des Erwerbers ... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art1
Rechtssatz: Vom Übergang einer organisierten Einheit - wie sie der EuGH in seiner Rechtsprechung für das Vorliegen eines Betriebsüberganges fordert - kann bei Kündigung einer mit Reinigungsarbeiten in einer Volksschule und im Gemeindeamt betrauten Gemeindebediensteten und Betrauung eines privaten Reinigungsunternehmens mit diesen Arbeiten keine Rede sein. ... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187
Rechtssatz: Nach aktueller europarechtlicher Rechtsprechung (Danmols - EuGHSlg 1985, 2639; Bork - EuGHSlg 1988, 3057) ist der Arbeitnehmerbegriff im Rahmen der Betriebsübergangsrichtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteil... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377LO187
Rechtssatz: Ob der Betrieb mit oder ohne Gegenleistung, also durch Kauf, Tausch oder Schenkung, veräußert wird oder daran bloß ein dingliches oder schuldrechtliches Nutzungsrecht (in Gestalt eines Nießbrauchs, einer Miete, Pacht oder Leihe) begründet wird, ist nicht entscheidend. Es reicht aus, dass der für die Geschicke des Betriebes Verantwortliche ("Inhaber") wechsel... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377LO187
Rechtssatz: § 3 Abs 1 AVRAG findet auch auf Lehrverhältnisse Anwendung. Entscheidungstexte 9 ObA 193/98t Entscheidungstext OGH 07.10.1998 9 ObA 193/98t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110830 Dokument... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1BAG §2 Abs9
Rechtssatz: Der Zweck dieser
Norm: , daß nämlich ein begonnenes Ausbildungsverhältnis nach Möglichkeit auch dann abgeschlossen werden soll, wenn dem Lehrling der Ausbilder "abhanden kommt", trifft auch auf die mit einem Betriebsübergang zusammenhängenden Fälle zu. Die Eintrittsautomatik ist zu bejahen. Entscheidungstexte 9 ObA 193/98t Entscheidungstext OGH... mehr lesen...