RS OGH 2002/6/5 9ObA97/02h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.2002
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Norm

AVRAG §3 Abs1

Rechtssatz

Eine aus Anlass eines Betriebsüberganges erklärte Kündigung eines Dienstvertrages ist auch dann unwirksam, wenn sie vom Erwerber in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Betriebsübergang ausgesprochen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116563

Dokumentnummer

JJR_20020605_OGH0002_009OBA00097_02H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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