Begründung: Der Kläger war vom 1. 3. 1980 bis 31. 8. 2000 als technischer Angestellter bei der Beklagten beschäftigt. Er wurde im Jahre 1994 zusätzlich zu seiner sonstigen Tätigkeit zum verantwortlichen Beauftragten für die Talsperren bestellt. Aufgrund des mit der WRG-Novelle 1997 eingeführten § 23a WRG, der die Bestellung eines in angemessener Frist leicht erreichbaren Talsperrenverantwortlichen vorsieht gab die Beklagte mit Schreiben vom 5. 8. 1997 der Wasserrechtsbehörde, dem A... mehr lesen...
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z2AÜG §10 Abs3AÜG §11 Abs1AÜG §12AZG §19c
Rechtssatz: Auch bezüglich jeder einzelnen Überlassung nach dem AÜG sind die Lage der Normalarbeitszeit und ihre Änderung zu vereinbaren. Für eine Änderung der Arbeitszeit reicht die bloße Zustimmung des Betriebsrates nicht aus; erforderlich wäre eine Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG. Entscheidungstexte 8 ObA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei dem beklagten Leiharbeitsunternehmen ab 6. 3. 2000 als Monteur mit einem Bruttostundenlohn von S 109,-- eingestellt. Er war bei einem Beschäftigerbetrieb, auf den der Kollektivvertrag für eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie zur Anwendung gelangt, eingesetzt. Die Arbeitszeiten im Beschäftigerbetrieb waren dem Kläger auf Grund einer vorherigen Tätigkeit bereits bekannt. Sie war von 7.18 Uhr bis 16.00 Uhr bzw 15.35 Uhr am Fre... mehr lesen...
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z2AÜG §10 Abs3AÜG §11 Abs1AÜG §12AZG §19c
Rechtssatz: Auch bezüglich jeder einzelnen Überlassung nach dem AÜG sind die Lage der Normalarbeitszeit und ihre Änderung zu vereinbaren. Für eine Änderung der Arbeitszeit reicht die bloße Zustimmung des Betriebsrates nicht aus; erforderlich wäre eine Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG. Entscheidungstexte 8 ObA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Den Revisionsausführungen ist zu entgegnen: Soweit sich die Revisionsausführungen mit der angeblich unkritischen Übernahme der im Feststellungsverfahren nach § 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.) Zur Parteienberichtigung: Die Spaltung der beklagten Partei wirkt ipso iure als Gesamtrechtsnachfolge (§§ 1, 14 SpaltG), sodass gemäß § 235 Abs 5 ZPO vorzugehen war. Die Spaltung der beklagten Partei wirkt ipso iure als Gesamtrechtsnachfolge (Paragraphen eins,, 14 SpaltG), sodass gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO vorzugehen war. 2.) Zur Revision: Bereits am 27. 10. 1978 war zwischen der Geschäftsführung der beklagten Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der ab September 1976 als Kurarzt beschäftigte Kläger schloss am 1. 1. 1987 einen Dienstvertrag, der unter anderem folgende Bestimmungen enthält: VII "Altersversorgung Ein Anspruch auf Ruhegenuss entsteht, wenn folgende
Gründe: vorliegen: 1. Dauernde Erwerbsunfähigkeit oder 2. Erreichung des vollen Pensionsalters nach den Bestimmungen des ASVG (derzeit 65 Jahre) und 3. Auflösung des Dienstverhältnisses durch die Dienstgeberin aus anderen als im §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war, bis zu seinem Übertritt in den Ruhestand am 1. 8. 1986 Leiter der Prüfstelle bei der Beklagten und definitiv Angestellter im Sinne des § 6 der von der Beklagten abgeschlossenen Betriebsvereinbarung. Die zuletzt für ihn maßgeblichen Dienstverträge enthielten unter anderem folgende Klausel: Der Kläger war, bis zu seinem Übertritt in den Ruhestand am 1. 8. 1986 Leiter der Prüfstelle bei der Beklagten und definitiv Angestellter im Sinne des Para... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die (implizit) im Zusammenhang mit der Durchführung einer Beweisergänzung durch das Berufungsgericht gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Es sei nur angemerkt, dass es grundsätzlich richtig ist, dass eine Außerstreitstellung im Rechtsmittelverfahren nicht mehr widerrufen werden kann (RIS-Justiz R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 12. September 1960 als Sparkassenangestellter bei der Beklagten beschäftigt und trat am 30. 9. 1992 in den Ruhestand. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag "Sparkassen-Dienstrecht" anzuwenden. Art 2 des Kollektivvertrages (in dem zum Zeitpunkt der Pensionierung des Klägers gültigen Fassung) ermächtigte namentlich angeführte Institute (- darunter auch die beklagte Partei -), bezüglich Anstellung, Pflichten und Rechten der An... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das rund 29 Jahre bestehende Dienstverhältnis der Klägerin zur Beklagten endete am 13. 9. 1996 durch Entlassung, welche in einem nachfolgenden Arbeitsgerichtsprozess als ungerechtfertigt erkannt wurde. Der Klägerin wurden in diesem Verfahren mit am 14. 1. 1999 in Rechtskraft erwachsenem Urteil die Kündigungsentschädigung und die gesetzliche Abfertigung zugesprochen. Die Schlichtungsstelle beim Arbeits- und Sozialgeric... mehr lesen...
Begründung: Beim beklagten Energieversorgungsunternehmen bestanden verschiedenste Arten der Pensionszusagen und Pensionsformen. Insbesondere gab es eine aus dem Jahr 1976 stammende Pensionsregelung, der nach 25 % der Mitarbeiter über eine rechtsverbindliche Pensionszusage verfügten. Das waren jene ab der Verwendungsgruppe IV (und höher) im Ausmaß von 80 % des letzten ruhegeldfähigen Bruttomonatsbezuges. Bei diesen Pensionszusagen bestand auch keine Widerrufsmöglichkeit, während... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger ein durch Betriebsübung begründeter vertraglicher Pensionsanspruch gegen die beklagte Partei zusteht, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die eingehende
Begründung: des Berufungsgerichtes zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger ein durch Betriebsübung begründeter vertraglicher Pensionsanspruch gegen die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter in einem Unternehmen beschäftigt, über dessen Vermögen am 21. 3. 1998 der Konkurs eröffnet wurde. Bereits im November 1997 musste eine Produktionsstraße stillgelegt werden, sodass es in großem Umfang zu Kündigungen kam. Um sicherzustellen, dass genügend Personal anwesend ist, um die Arbeiten rechtzeitig fertig zu stellen, schloss der Betriebsrat mit der Unternehmensführung eine Betriebsvereinbarung, wonach Arbeitnehmer für jeden inn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160ArbVG §97 Abs1 Z4EFZG §2EFZG §3
Rechtssatz: Die Abgeltung für die Nichtinanspruchnahme von Postensuchtagen und von Krankenstand (Anwesenheitsprämie) ist kein zulässiger Gegenstand eines Sozialplanes. Entscheidungstexte 8 ObS 13/00w Entscheidungstext OGH 07.09.2000 8 ObS 13/00w European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160ArbVG §97 Abs1 Z4EFZG §2EFZG §3
Rechtssatz: Die Abgeltung für die Nichtinanspruchnahme von Postensuchtagen und von Krankenstand (Anwesenheitsprämie) ist kein zulässiger Gegenstand eines Sozialplanes. Entscheidungstexte 8 ObS 13/00w Entscheidungstext OGH 07.09.2000 8 ObS 13/00w European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte letztlich S 92.680 brutto sA und die Feststellung, dass die beklagte Partei schuldig sei, ihr die Krankenversicherungsprämie für die Gruppenkrankenversicherung in Höhe von derzeit S 1.742 sowie den Sachbezug in Form von Gutscheinen in der Höhe von S 545 weiter zu zahlen. Sie sei vom 16. 9. 1970 bis 30. 9. 1991 als Exportsachbearbeiterin bei der Beklagten angestellt gewesen, welche damals noch die Firma O***** regGenmbH geführt habe. Neben einem ... mehr lesen...
Begründung: Die Ö***** F***** S***** GesmbH besitzt eine Gewerbeberechtigung für das industriemäßige Gewerbe der fabrikmäßigen Erzeugung von Isotopen sowie von technischen Geräten auf dem Gebiet der Atomenergie. Für die Antragsgegnerin gilt der Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie (Rahmenkollektivvertrag) vom 1. 11. 1991. Dieser wurde zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten und der Wirtschaftskammer Österreich abgeschlossen.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt den Differenzbetrag zwischen der gesetzlichen sowie kollektivvertraglichen Abfertigung und der im Betrieb der Beklagten seit Jahren ohne Widerrufsvorbehalt in allen in Frage kommenden Fällen den Witwen von Arbeitern bezahlten 100 %igen Abfertigung, die den Arbeitnehmern im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestanden wäre. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Klägerin als Erbin könne sich n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, in welchem Umfang dem Kläger eine "Treueprämie" nach der Unterstützungseinrichtung der Beklagten zusteht, zutreffend gelöst. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, in welchem Um... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und/oder Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Betriebsvereinbarungen sind wie Kollektivverträge auszulegen (Arb 11.550). Es ist vom objektiven Inhalt der
Norm: auszugehen. Nur der in der
Norm: objektiv erkennbare Wille des Normengebers ist maßgebend (SZ 66/36; Arb 11.550). Demzufolge sind Motive der Betriebsvereinbarungspartner,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Betriebsrat begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm Einsicht in die Personalakten dreier namentlich bezeichneter pensionierter Dienstnehmer zu gewähren. Ferner wird die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten begehrt, dem klagenden Betriebsrat bei Einverständnis der Betroffenen Einsicht in die Personalakten pensionierter Dienstnehmer zu gewähren. Das Berufungsgericht änderte die den Klagebegehren stattgebende Entscheidung des Erst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 2. 1969 schlossen die Kläger mit der Beklagten eine Vereinbarung, deren § 2 ua folgenden Wortlaut hat: Am 24. 2. 1969 schlossen die Kläger mit der Beklagten eine Vereinbarung, deren Paragraph 2, ua folgenden Wortlaut hat: "Jeder Dienstnehmer erhält, wenn das Jahresergebnis den Erwartungen entspricht, eine Ergebnisbeteiligung. Diese Ergebnisbeteiligung beträgt für jeden Dienstnehmer S 50,- (in Worten: Fünfzig) für jedes volle Kalenderjahr im Dienst... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z16
Rechtssatz: Zum Abschluß von (freiwilligen) Betriebsvereinbarungen über "Systeme der Gewinnbeteiligung". Als Regelungsinhalt für Betriebsvereinbarungen kommen nur solche Maßgrößen in Betracht, die auch die Ausgabenseite im Unternehmen berücksichtigen, nicht aber Größen wie Produktionswert, Umsatz, Investitionsvolumen, Produktivität pro Arbeitnehmer, Marktanteil etc (Anführung der Lehrmeinungen von Strasser und ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z16
Rechtssatz: Zum Abschluß von (freiwilligen) Betriebsvereinbarungen über "Systeme der Gewinnbeteiligung". Als Regelungsinhalt für Betriebsvereinbarungen kommen nur solche Maßgrößen in Betracht, die auch die Ausgabenseite im Unternehmen berücksichtigen, nicht aber Größen wie Produktionswert, Umsatz, Investitionsvolumen, Produktivität pro Arbeitnehmer, Marktanteil etc (Anführung der Lehrmeinungen von Strasser und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 1. 1987 Angestellter einer in der Folge in Konkurs verfallenen Gesellschaft mbH. Da das Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, erhielt der Kläger in der Zeit vom 1. 10. 1994 bis 31. 5. 1995 keinerlei Gehaltszahlungen. Zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages gab es zwar immer wieder Gespräche hinsichtlich der rückständigen Zahlungen, jedoch drohte der Kläger, dem die schlechte finanzielle Lage seines Arbeitgebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. 4. 1943 geborene Kläger ist beim beklagten Versicherungsunternehmen seit 1. 10. 1974 als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmen Außendienst (KVA) Anwendung. Der Kläger bezieht ein monatliches Fixum von S 5.200,-, verdient aber durch Provisionen insgesamt S 30.000,- bis S 33.000,- netto im Monatsdurchschnitt. Seit 1988 ist er Mitglied des Betriebsrates. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 11. 1981 bei der Beklagten angestellt; seit 1. 10. 1986 war er im Außendienst tätig. Das Dienstverhältnis wurde mit schriftlicher Vereinbarung vom 14. 2. 1996 zum 31. 3. 1996 einvernehmlich aufgelöst. § 40 der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: Paragraph 40, der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: "1) Arbeitnehmer, welche dem Kollektivvertrag für den Auß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Angestellter der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei, nämlich der W***** GesmbH. Mit dieser schloß er am 10.12.1987 einen Pensionszuschußvertrag nachstehenden wesentlichen Inhalts: "I. Die W***** Gesellschaft mbH, ***** sichert Herrn Prok.Walter E*****, geb. 8.8.1931, ***** einen Zuschuß zur Pension beziehungsweise Invaliditätsrente sowie zur Witwen- und Waisenrente unter nachstehenden Voraussetzungen zu: A. PENSIONSZUSCHUSS II. rö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.12.1986 bis zu seiner Pensionierung am 30.9.1988 Landesdirektor der Ö***** L***** Aktiengesellschaft. Mit dem am 15.1.1987 ausgefertigten Dienstvertrag wurde ihm auch ein lebenslanger Ruhebezug (Gesamtpension) zugesichert. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers anzuwenden. Mit 5.10.1991 wurden die Ö***** L***** AG und die Z***** der Gemeinde W***** zur Z***** A***** AG, nunmehr Bank A... mehr lesen...