Entscheidungen zu § 115 Abs. 3 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

39 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 39

RS OGH 2018/3/23 15Ra13/18a

Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §116
Rechtssatz: Ein gemäß § 116 ArbVG "ad hoc" freigestellter Betriebsrat hat nach dem Lohnausfallsprinzip des § 115 Abs 3 ArbVG Anspruch auf jenes Entgelt, das er, wäre er nicht durch seine Betriebsratstätigkeit verhindert gewesen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge konkret verdient hätte. Eine Pauschalabrechnung nach wie immer auch ermittelten Kriterien ist nicht zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.2018

TE OGH 2009/9/30 9ObA11/09x

Begründung: Der am 25. 11. 1956 geborene Nebenintervenient ist seit 13. 11. 1989 beim Beklagten als Jurist tätig. Er ist verheiratet und sorgepflichtig für vier Kinder. Sein Dienstverhältnis wurde vom Beklagten mit Schreiben vom 17. 5. 2001, dem Nebenintervenienten zugegangen am 21. 6. 2001, gekündigt. Der vorher davon verständigte Betriebsrat (Kläger) hatte der Kündigungsabsicht widersprochen. Der Kläger begehrt mit seiner Klage, die Kündigung für rechtsunwirksam zu erklären. Er be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.2009

TE OGH 2006/10/18 9ObA107/06k

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.10.2006

TE OGH 2004/12/22 8ObA123/04b

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.12.2004

TE OGH 2003/10/16 8ObA62/03f

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.10.2003

RS OGH 2003/10/16 8ObA62/03f

Norm: ArbVG §39 Abs4ArbVG §115 Abs3
Rechtssatz: § 115 Abs 3 ArbVG steht jedenfalls einer Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds wegen eines Verhaltens entgegen, das in der (nicht offenbar unvertretbaren) Absicht gesetzt wurde, damit in berechtigter Weise das Betriebsratsmandat auszuüben. Dies auch dann, wenn zwischen dem Betriebsinhaber und einem Betriebsratsmitglied unterschiedliche Rechtspositionen über die Zulässigkeit eines Verhaltens... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.2003

TE OGH 2003/2/27 8ObA165/02a

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.2003

TE OGH 2003/2/26 9ObA139/02k

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.2003

TE OGH 2002/8/29 8ObA180/02g

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.08.2002

TE OGH 2002/3/13 9ObA9/02t

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.03.2002

TE OGH 2001/5/9 9ObA40/01z

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.05.2001

TE OGH 1999/5/18 8ObA197/98y

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.05.1999

TE OGH 1999/1/20 9ObA294/98w

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.01.1999

TE OGH 1998/12/23 9ObA285/98x

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.12.1998

TE OGH 1997/11/5 9ObA148/97y

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.11.1997

TE OGH 1997/5/23 8ObA105/97t

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1997

RS OGH 1997/5/23 8ObA105/97t, 9ObA72/12x

Norm: ArbVG §115 Abs3AVRAG §3 Abs4
Rechtssatz: Bei einem Übergang nur eines Betriebsteiles ist einem in diesem Betriebsteil beschäftigten Betriebsratsmitglied ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber zuzubilligen (unter ausführlicher Darstellung der Lehre). Entscheidungstexte 8 ObA 105/97t Entscheidungstext OGH 23.05.1997 8 ObA 105/97t Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1997

TE OGH 1996/11/14 8ObA2308/96m

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1996

TE OGH 1995/2/22 9ObA25/95

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.02.1995

RS OGH 1993/11/24 9ObA244/93, 9ObA148/97y, 8ObA197/98y, 8ObA165/02a, 9ObA139/02k, 9ObA95/16k

Norm: ArbVG §115 Abs3
Rechtssatz: Neben dem Recht auf Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats oder Betriebsversammlungen kommen einem Mitglied des Betriebsrats auch noch andere Individualkompetenzen zu, die nicht beschränkt werden dürfen. Dieses Beschränkungsverbot ist eine absolut zwingende betriebsverfassungsrechtliche Bestimmung. Entscheidungstexte 9 ObA 244/93 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1993

TE OGH 1993/11/24 9ObA244/93

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1993

TE OGH 1993/2/24 9ObA14/93

Begründung: Die Klägerin entließ den Beklagten, der Mitglied des Betriebsrates ist, wegen erheblicher Ehrverletzung (§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG) und begehrte die nachträgliche Zustimmung des Gerichtes zur Entlassung gemäß § 122 Abs 3 ArbVG. Der Beklagte brachte vor, daß er zum Verlassen des Werksgeländes aufgefordert und ihm verboten worden sei dieses bis zur Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes zu betreten und beantragte, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, ihm z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.1993

RS OGH 1993/2/24 9ObA14/93, 9ObA244/93, 9ObA25/95, 9ObA148/97y, 9ObA95/16k

Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §122 Abs3
Rechtssatz: Eine gegen nachträgliche Zustimmung ausgesprochene Entlassung ist bis dahin schwebend unwirksam und hat auch noch kein Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat zur Folge. Das Betriebsratsmitglied ist daher berechtigt, seinen Aufgaben nachzukommen, solange der Schwebezustand dauert. Entscheidungstexte 9 ObA 14/93 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1993

RS OGH 1992/9/2 9ObA155/92, 9ObA14/93, 9ObA244/93, 9ObA95/16k

Norm: ArbVG §115 Abs3
Rechtssatz: Begründete Suspendierungen sind auch bei Betriebsratsmitgliedern insoweit anzuerkennen, als dadurch keine (weitere) Behinderung der Betriebsratstätigkeit eintritt. Insbesondere darf daher den Mitgliedern das Betreten des Betriebes, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, nicht verboten werden. Entscheidungstexte 9 ObA 155/92 Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1992

TE OGH 1992/1/15 9ObA227/91

Begründung: Der Kläger trat am 7.März 1960 als Arbeiter in den Betrieb der damaligen Steyr-Daimler-Puch AG, Niederlassung Salzburg, ein. Im Herbst 1977 wurde er zum Vorsitzenden des Arbeiterbetriebsrates gewählt. Mit 1.Jänner 1986 übernahm die Steyr-Handels- und Service Gesellschaft mbH und mit 1.März 1990 die Beklagte sein Arbeitsverhältnis jeweils mit allen Rechten und Pflichten. Er ist nach wie vor Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrates. Obwohl er nie freigestellt war, erhielt er... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.1992

TE OGH 1991/9/25 9ObA166/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Sylvia Krieger und Margarethe Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** S*****, Versicherungsangestellte, ***** vertreten durch *****,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.09.1991

TE OGH 1991/2/13 9ObA1/91

Begründung: Der Kläger ist seit 1961 als Autoverkäufer tätig. Seit 1. Februar 1971 war er bei den Rechtsvorgängern der Beklagten und dann bei der Beklagten beschäftigt. Im Jahre 1975 wurde der Kläger Mitglied des Betriebsrates der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Von Jänner 1976 bis Juni 1982 war der Kläger als Obmann des (damals) gemeinsamen Angestellten- und Arbeiterbetriebsrates der Beklagten (bzw. ihrer Rechtsvorgängerin) gemäß § 117 ArbVG freigestellt. Mit gerichtlichem Vergl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.02.1991

RS OGH 1991/2/13 9ObA1/91, 9ObA133/91, 9ObA227/91, 9ObA72/18f, 9ObA10/21t

Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §116
Rechtssatz: Grundsätzlich ist der Entgeltanspruch eines teilweise freigestellten Betriebsratsmitglieds - insbesondere bei festen Bezügen - auf der Grundlage seines sonstigen, aktuellen, für die geleistete Teilarbeitszeit zu gewährenden Entgelts zu bemessen; eines Rückgriffs auf das Einkommen vergleichbarer Arbeitnehmer und auf die weitere Entwicklung solcher Vergleichseinkommen (unter Zugrundelegung einer Durchsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.1991

RS OGH 1991/2/13 9ObA1/91

Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §116
Rechtssatz: Erfolgt die Schlechterstellung des Betriebsratsmitgliedes aus sachlichen Gründen (hier weil die Betreuung von Großkunden die ständige Erreichbarkeit des betrauten Autoverkäufers erfordert, oder weil der Arbeitnehmer wegen seiner weitgehenden Inanspruchnahme für Betriebsratsangelegenheiten Juniorverkäufer nicht einschulen kann und daher auch an den Provisionen nicht beteiligt wird), liegt zwar kein ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.1991

TE OGH 1990/12/5 9ObA266/90

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 19 Jahren Angestellter der Beklagten. Seit 1. Juni 1984 leitet er die Arbeitsgruppe "Entgeltfortzahlungsgesetz" und erledigt die ihm übertragenen schwierigen Aufgaben zur vollen Zufriedenheit seiner Vorgesetzten. Er ist derzeit in die Gehaltsgruppe D, Dienstklasse II der DO.A eingereiht. Der Verwaltungsausschuß der Beklagten beschloß am 13.Oktober 1989, die Stelle des Leiters der Personalabteilung in der Gehaltsgruppe F, Dienstklasse III, a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.12.1990

Entscheidungen 1-30 von 39

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten