Norm
ArbVG §115 Abs3Rechtssatz
Wer wegen der behaupteten Verletzung des § 115 Abs 3 ArbVG Ansprüche erhebt, hat auch die Kausalität der aus diesem Motiv erfolgenden Benachteiligung nachzuweisen.Wer wegen der behaupteten Verletzung des Paragraph 115, Absatz 3, ArbVG Ansprüche erhebt, hat auch die Kausalität der aus diesem Motiv erfolgenden Benachteiligung nachzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051241Dokumentnummer
JJR_19901205_OGH0002_009OBA00266_9000000_003