RS OGH 2016/11/29 9ObA155/92, 9ObA14/93, 9ObA244/93, 9ObA95/16k

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Veröffentlicht am 02.09.1992
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Norm

ArbVG §115 Abs3
  1. ArbVG § 115 heute
  2. ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010
  3. ArbVG § 115 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986

Rechtssatz

Begründete Suspendierungen sind auch bei Betriebsratsmitgliedern insoweit anzuerkennen, als dadurch keine (weitere) Behinderung der Betriebsratstätigkeit eintritt. Insbesondere darf daher den Mitgliedern das Betreten des Betriebes, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, nicht verboten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0051238

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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