Norm: FBG §39KO §70 Abs4KO §71b Abs1
Rechtssatz: Durch eine nach Fassung des abweisenden Beschlusses erfolgte Antragsrückziehung des Konkursantrages wird der Beschluss nicht wieder beseitigt und der Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses nicht verhindert. Selbst eine vor der Entscheidung über den Konkurseröffnungsantrag erfolgte Antragsrückziehung und (oder) Befriedigung des antragstellenden Gläubigers ist gemäß § 70 Abs 4 KO (der durch das I... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 Ae1ZPO §1 Ae6ZPO §477 B2hZPO §477 CZPO §477 D5ZPO §478 Abs1ZPO §503 Z1 B1ALöschG §1ALöschG §2GmbHG §93FBG §39
Rechtssatz: Wird die beklagte Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen. Strebt der Kläger hingegen nicht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die gelöschte Gesellschaft an, ist die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 Ae3ALöschG §1FBG §39HGB §157
Rechtssatz: Gegen eine vollbeendete und damit nicht parteifähige Gesellschaft kann kein Prozessrechtsverhältnis begründet werden. Die Fortsetzung eines anhängigen Passivprozesses der Gesellschaft trotz Vollbeendigung setzt nämlich voraus, dass ein Prozeßrechtsverhältnis bereits zuvor begründet wurde. Entscheidungstexte 9 ObA 17/98k Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84FBG §39
Rechtssatz: Durch die Auflösung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung bleibt ihre Rechtssubjektivität unberührt; Rechtsverhältnisse (hier: Prozessvollmacht), an denen die werbende Gesellschaft beteiligt war, bestehen weiter. Entscheidungstexte 3 Ob 24/95 Entscheidungstext OGH 10.09.1996 3 Ob 24/95 8 ObA 26... mehr lesen...
Norm: ALöschG §1ALöschG §2FBG §39FBG §40GmbHG §84PSG allg
Rechtssatz: Die Fortsetzung der gemäß § 1 ALöschG aufgelösten Gesellschaft ist - wenn überhaupt - nur unter der Voraussetzung zulässig, dass kein Konkurseröffnungsgrund vorliegt (Dies wäre bei einer Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch durch einen unverdächtigen Vermögensstatus zu belegen). Entscheidungstexte 6 Ob 14/92 ... mehr lesen...
Begründung: Die im Dezember 1989 unter Festsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststammkapitals gegründete und in das Firmenbuch eingetragene Gesellschaft mbH wurde zufolge rechtskräftiger Abweisung eines Gläubigerantrages auf Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen im Sinne des § 1 ALöschG kraft Gesetzes aufgelöst. Dieser Umstand wurde auch am 18. Juni 1991 in das Firmenbuch eingetragen. Das Firmenbuchgericht leitete im Sinne des § 2 ALöschG das Amtslöschun... mehr lesen...
Norm: ALöschG §1ALöschG §2FBG §39FBG §40GmbHG §84 Abs1 Z4GmbHG §89PSG allg
Rechtssatz: Noch nach Auflösung durch Konkurs kann eine GmbH fortgesetzt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1172/32 Entscheidungstext OGH 03.01.1933 1 Ob 1172/32 Veröff: SZ 15/2 5 Ob 161/69 Entscheidungstext OGH 18.06.1969 5 Ob 161/69 Beisatz: Eine Fortsetzung i... mehr lesen...