Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekurs- und Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagende Partei V***** N*****, vertreten durch Dr. Christian Nurschinger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F. W***** KEG, *****, und den Einschreiter J***** S*****, Kompleme... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 2005 beauftragte die klagende Partei die nunmehr beklagte Gesellschaft mit Um- und Ausbauarbeiten in einem Haus. Im Zuge dieser Arbeiten kam es am 23. März 2006 durch Wegwerfen einer nicht gänzlich abgelöschten Zigarette seitens eines Mitarbeiters der beklagten Partei zu einem Brand, der nach dem Vorbringen der klagenden Partei einen Schaden von 67.000 EUR verursachte. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 21. Mai 2007, AZ 63 Se 161/06g, wurde ein gege... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist die von R***** mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete R***** Privatstiftung eingetragen. Ursprünglich hatte sich die Stifterin die Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde ohne Einschränkung vorbehalten. Nach der zuletzt gültigen Fassung der Stiftungserklärung konnte die Stifterin die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde nur dann ändern, wenn alle Vorstandsmitglieder aus wichtigen Gründen iSd § 27 A... mehr lesen...
Norm: FBG §39
Rechtssatz: Jedenfalls dann, wenn die Auflösung einer Gesellschaft gemäß § 39 FBG vor Klageeinbringung erfolgte, bedarf es keiner Gewährung eines Wahlrechtes an den Kläger im Sinne der Entscheidung des verstärkten Senates 8 ObA 2344/96 f = SZ 71/175 (s.RSNr 0110979). Vielmehr steht es in diesem Fall dem Kläger auch ohne Bemühung der in SZ 71/175 entwickelten Grundsätze ohnedies frei, die aufgelöste, aber noch nicht gelöschte u... mehr lesen...
Norm: FBG §39FBG §40HGB §157ZPO §1 AcZPO §477 Abs1 Z5 D5ZPO §494
Rechtssatz: Wird dem Kläger die Auflösung der beklagten Kapitalgesellschaft, sei es nach § 39 FBG, sei es nach § 40 FBG, im Verfahren bekannt, hat er binnen angemessener Frist kundzutun, dass er von der Verfahrensfortsetzung abstehe, widrigenfalls sein Fortsetzungswille unterstellt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 153/02k Ent... mehr lesen...
Norm: FBG §18FBG §39FBG §40FBG §41
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer GmbH haben im Aufforderungsverfahren zur Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach § 40 FBG kein Recht auf Verständigung gemäß § 18 FBG von der beabsichtigten Löschung und kein Recht auf Zustellung der Löschungsverfügung. Entscheidungstexte 6 Ob 183/01g Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 183/01g ... mehr lesen...
Norm: FBG §39KO §77a Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Verständigungspflicht des Konkursgerichtes ergibt sich aus § 77a Abs 1 Z 6 KO (idF BGBl 1991/10), wonach das Konkursgericht - wenn die Firma des Gemeinschuldners im Firmenbuch eingetragen ist - die Eintragung der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels hinreichenden Vermögens im Firmenbuch zu veranlassen hat. Eine dem § 1 Abs 2 ALöschG entsprechende Bestimmung wurde im § 39 FBG idF BGBl I 1999/74 desh... mehr lesen...