RS OGH 2001/9/13 6Ob183/01g, 6Ob121/05w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.2001
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Norm

FBG §18
FBG §39
FBG §40
FBG §41

Rechtssatz

Die Gesellschafter einer GmbH haben im Aufforderungsverfahren zur Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach § 40 FBG kein Recht auf Verständigung gemäß § 18 FBG von der beabsichtigten Löschung und kein Recht auf Zustellung der Löschungsverfügung.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 183/01g
    Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 183/01g
  • 6 Ob 121/05w
    Entscheidungstext OGH 25.08.2005 6 Ob 121/05w
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Mit der amtswegigen Löschung eines Gesellschafters (und Geschäftsführers) und der amtswegigen Wiederherstellung des Firmenbuchstands mit den ursprünglichen Gesellschaftern wird im Ergebnis ein Gesellschafterwechsel herbeigeführt, wodurch in die Rechte der Gesellschafter unmittelbar eingegriffen wird. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115560

Dokumentnummer

JJR_20010913_OGH0002_0060OB00183_01G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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