Norm
FBG §18Rechtssatz
Die Gesellschafter einer GmbH haben im Aufforderungsverfahren zur Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach § 40 FBG kein Recht auf Verständigung gemäß § 18 FBG von der beabsichtigten Löschung und kein Recht auf Zustellung der Löschungsverfügung.Die Gesellschafter einer GmbH haben im Aufforderungsverfahren zur Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach Paragraph 40, FBG kein Recht auf Verständigung gemäß Paragraph 18, FBG von der beabsichtigten Löschung und kein Recht auf Zustellung der Löschungsverfügung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115560Im RIS seit
13.09.2001Zuletzt aktualisiert am
29.08.2023