RS OGH 1998/3/11 9ObA17/98k, 8ObA2344/96f; 1Ob2/00a; 8Ob348/99f; 8ObA274/01d; 9ObA95/02i; 8Ob197/02g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1998
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Norm

ZPO §1 Ae3
ALöschG §1
FBG §39
HGB §157

Rechtssatz

Gegen eine vollbeendete und damit nicht parteifähige Gesellschaft kann kein Prozessrechtsverhältnis begründet werden. Die Fortsetzung eines anhängigen Passivprozesses der Gesellschaft trotz Vollbeendigung setzt nämlich voraus, dass ein Prozeßrechtsverhältnis bereits zuvor begründet wurde.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 17/98k
    Entscheidungstext OGH 11.03.1998 9 ObA 17/98k
    Veröff: SZ 71/50
  • 8 ObA 2344/96f
    Entscheidungstext OGH 22.10.1998 8 ObA 2344/96f
    Verstärkter Senat; Auch; Beisatz: Wird die beklagte Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen. Strebt der Kläger hingegen nicht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die gelöschte Gesellschaft an, ist die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären. (T1) Veröff: SZ 71/175
  • 1 Ob 2/00a
    Entscheidungstext OGH 25.01.2000 1 Ob 2/00a
    Vgl
  • 8 Ob 348/99f
    Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8 Ob 348/99f
    Auch; nur: Gegen eine vollbeendete und damit nicht parteifähige Gesellschaft kann kein Prozessrechtsverhältnis begründet werden. (T2)
  • 8 ObA 274/01d
    Entscheidungstext OGH 15.11.2001 8 ObA 274/01d
    nur T2; Beisatz: Hier: Verein. (T3)
  • 9 ObA 95/02i
    Entscheidungstext OGH 22.05.2002 9 ObA 95/02i
    Beis wie T1
  • 8 Ob 197/02g
    Entscheidungstext OGH 19.12.2002 8 Ob 197/02g
    Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Die Grundsätze der SZ 71/175 sind auch auf eine beklagte GmbH bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens nach Klagserhebung (hier: Räumung) anzuwenden. (T4)
  • 1 Ob 153/02k
    Entscheidungstext OGH 25.03.2003 1 Ob 153/02k
    Vgl; Beis wie T1; Beis wie T4; Veröff: SZ 2003/27
  • 7 Ob 242/03v
    Entscheidungstext OGH 21.04.2004 7 Ob 242/03v
    Auch; Beis wie T1; Beis wie T4
  • 8 ObA 47/04a
    Entscheidungstext OGH 28.04.2005 8 ObA 47/04a
    Auch; Beisatz: Wird die Klage gegen eine GmbH erhoben, die bereits voll beendet ist, so mangelt es an der Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit und die Klage ist zurückzuweisen. (T5)
  • 3 Ob 122/06x
    Entscheidungstext OGH 27.06.2006 3 Ob 122/06x
    nur T2; Beisatz: Die Behebung des Mangels der Parteifähigkeit einer durch Verschmelzung erloschenen Gesellschaft, deren Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft übertragen wurde, durch Einleitung eines Verbesserungsverfahrens im Sinn des § 6 ZPO ist zulässig. (T6); Veröff: SZ 2006/94
  • 8 ObA 46/06g
    Entscheidungstext OGH 19.06.2006 8 ObA 46/06g
  • 1 Ob 254/09y
    Entscheidungstext OGH 29.01.2010 1 Ob 254/09y
    nur T2; Beis wie T5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109397

Im RIS seit

10.04.1998

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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