Norm: ARG §7 Abs7 ARG §9 Abs5 ARG § 7 heute ARG § 7 gültig ab 22.03.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2019 ARG § 7 gültig von 01.01.2005 bis 21.03.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2004 ARG § 7 gültig von 01.07.1990 bis 31.12.200... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der seit 1983 zuerst als Vertragsbediensteter und dann seit 1989 als Beamter bei der Beklagten beschäftigte Straßenbahnfahrer ist seit 1. 8. 1990 in das Schema II, Verwendungsgruppe D der Besoldungsordnung 1967 der Betriebsbeamten eingeordnet. Im September 1998 wurde er in das Schema II, der Besoldungsordnung 1994 in die Verwendungsgruppe C der Betriebsbeamten überstellt. Seine Zuweisung an die Wiener Linien GmbH & Co KG zur Dienstleistun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Betrieb der Beklagten besteht ein durchgehender Dreischicht-Betrieb. Die erste Schicht beginnt um 6.00 Uhr und dauert bis 14.00 Uhr. Die zweite von 14.00 bis 22.00 Uhr und die dritte (- um diese geht es im konkreten Fall -) von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des nächstfolgenden Tages. Auf die Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten der Beklagten ist der Kollektivvertrag für die Angestellten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen anzuwenden, auf diejenigen der Ar... mehr lesen...
Norm: ARG §7 Abs5 ARG §9 Abs5UrlG §6 Abs3 ARG § 7 heute ARG § 7 gültig ab 22.03.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2019 ARG § 7 gültig von 01.01.2005 bis 21.03.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2004 ARG § 7 gültig von 01.07.1990 b... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Der Antragsteller beantragt die Feststellung gemäß § 54 Abs 2 ASGG wie im
Spruch: ersichtlich (allerdings ohne Absatzbenennung bei § 9 ARG und unter Anführung auch des Feiertagsentgeltes) und bringt dazu vor, dass auf Spitalsärzte, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land Niederösterreich (= Antragsgegner) stehen und in einer Krankenanstalt tätig sind, sowohl das NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) als au... mehr lesen...
Norm: ARG §9 Abs5nö SpitalsärzteG 1992 §15 ARG § 9 heute ARG § 9 gültig ab 01.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2022 ARG § 9 gültig von 01.07.1984 bis 31.05.2022
Rechtssatz:
Spitalsärzte im Sinne des § 1 nö Sp... mehr lesen...
Norm: ARG §9 Abs5 B-VG Art21 ARG § 9 heute ARG § 9 gültig ab 01.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2022 ARG § 9 gültig von 01.07.1984 bis 31.05.2022 B-VG Art. 21 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 9. 8. 1993 als Anlagenbauer bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe. Der Kläger, hinsichtlich dessen keine Gleitzeitvereinbarung bestand, begann üblicherweise um 7 Uhr früh mit der Arbeit. Es entsprach der betrieblichen Praxis, daß aufgrund der Notwendigkeit der Leistung von Überstunden bei bestimmten Arbeitsprojekten Zeitausgleich auch t... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob den in einen gesetzlichen Feiertag "hineinarbeitenden" Schichtarbeitern das in Punkt 54 des Rahmenkollektivvertrags der Arbeiter und Arbeiterinnen in den Betrieben der chemischen Industrie vorgesehene doppelte Entgelt gebührt, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). D... mehr lesen...
Norm: ARG §2 Abs1 Z5 ARG §7 Abs5 ARG §9 Abs1 ARG §9 Abs5KollV Rahmenvertrag allg Bestimmungen über die Arbeitsverhältnisse der in den Betrieben der chemischen Industrie beschäftigten Arbeiter Pkt18KollV Rahmenvertrag allg Bestimmungen über die Arbeitsverhältnisse der in den Betrieben der chemischen Industrie beschäftigten Arbeiter Pkt54 ARG § 2 heute ARG § 2 gültig ab 01.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens "und unrichtigen bzw. mangelhaften Tatsachenfeststellung", mit dem der Revisionswerber in unzulässiger Weise lediglich die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes bekämpft (vgl. SZ 58/8 ua), liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens "und unrichtigen bzw. mangelhaften Tatsachenfeststellung", ... mehr lesen...
Norm: ARG §9 Abs5 ARG § 9 heute ARG § 9 gültig ab 01.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2022 ARG § 9 gültig von 01.07.1984 bis 31.05.2022
Rechtssatz:
Ansprüche nach § 9 Abs 5 ARG sind unabdingbar. (§ 48 ASGG). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 16. Februar 1970 Vertragsbediensteter des Landes Steiermark und im Landessonderkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Graz als Diplomkrankenpfleger beschäftigt. Mit Erlaß vom 9. Februar 1968 ordnete die Steiermärkische Landesregierung für den Bereich dieses Krankenhauses an, daß den Bediensteten im Turnusdienst, die an den ihnen gebührenden Ruhetagen zu Dienstleistungen herangezogen werden, binnen 2 Monaten ein Ersatzruhetag zu gewähr... mehr lesen...
Norm: ARG §7 Abs6 ARG §9 Abs5 ARG § 7 heute ARG § 7 gültig ab 22.03.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2019 ARG § 7 gültig von 01.01.2005 bis 21.03.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2004 ARG § 7 gültig von 01.07.1990 bis 31.12.200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der Beklagten ist ein Arbeiterbetriebsrat errichtet; in ihrem Betrieb sind mehr als 70 Arbeitnehmer beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis der Arbeiter ist der Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe (KV) anzuwenden. Die für die Entscheidung über das vorliegende Feststellungsbegehren wesentlichen Bestimmungen dieses KV lauten zum 1. Jänner 1986 und - in Klammer gesetzt - zum 1. Jänner 1987: "VII. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarb... mehr lesen...
Norm: ARG §9 Abs5 AZG §10 ARG § 9 heute ARG § 9 gültig ab 01.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2022 ARG § 9 gültig von 01.07.1984 bis 31.05.2022 AZG § 10 heute ... mehr lesen...