Norm
ARG §7 Abs6Rechtssatz
Geleistete Feiertagsarbeit ist gemäß § 9 Abs 5 ARG durch zusätzliches Entgelt abzugelten; die in § 7 Abs6 ARG vorgesehene Gewährung von Zeitausgleich kann nicht mit Betriebsvereinbarung vereinbart werden, insbesonders nicht durch Abänderung einer einzelvertraglich vorgesehenen überproportionalen Abgeltung in eine Zeitausgleichsregelung in einem Verhältnis 1 : 1.Geleistete Feiertagsarbeit ist gemäß Paragraph 9, Absatz 5, ARG durch zusätzliches Entgelt abzugelten; die in Paragraph 7, Abs6 ARG vorgesehene Gewährung von Zeitausgleich kann nicht mit Betriebsvereinbarung vereinbart werden, insbesonders nicht durch Abänderung einer einzelvertraglich vorgesehenen überproportionalen Abgeltung in eine Zeitausgleichsregelung in einem Verhältnis 1 : 1.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0052423Dokumentnummer
JJR_19890510_OGH0002_009OBA00078_8900000_002