Norm
ARG §7 Abs7Rechtssatz
Ein Arbeitnehmer hat für die von ihm an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, geleistete Arbeit keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs 5 ARG, weil in diesem Fall keine Beschäftigung während der Feiertagsruhe vorliegt (§ 7 Abs 7 ARG).Ein Arbeitnehmer hat für die von ihm an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, geleistete Arbeit keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach Paragraph 9, Absatz 5, ARG, weil in diesem Fall keine Beschäftigung während der Feiertagsruhe vorliegt (Paragraph 7, Absatz 7, ARG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133338Im RIS seit
21.12.2020Zuletzt aktualisiert am
23.05.2023