RS OGH 1994/9/14 9ObA132/94, 9ObA132/12w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1994
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Norm

ARG §2 Abs1 Z5
ARG §7 Abs5
ARG §9 Abs1
ARG §9 Abs5
KollV Rahmenvertrag allg Bestimmungen über die Arbeitsverhältnisse der in den Betrieben der chemischen Industrie beschäftigten Arbeiter Pkt18
KollV Rahmenvertrag allg Bestimmungen über die Arbeitsverhältnisse der in den Betrieben der chemischen Industrie beschäftigten Arbeiter Pkt54

Rechtssatz

Feiertagsentgelt bei "Hineinarbeiten" in den Feiertag bei drei Schichtbetrieben.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 132/94
    Entscheidungstext OGH 14.09.1994 9 ObA 132/94
  • 9 ObA 132/12w
    Entscheidungstext OGH 17.12.2012 9 ObA 132/12w
    Vgl auch; Beisatz: In Punkt N 54 im Abschnitt IV des Rahmen?KollV, wonach die Arbeitnehmer für an gesetzlichen Feiertagen neben der zufolge § 9 Abs 1 Arbeitsruhegesetz vorgesehenen Fortzahlung des regelmäßigen Entgelts das doppelte des auf die „geleistete Arbeit entfallenden Entgelts“ zu erhalten haben, ist nicht nur die aus dem Monatsbezug durch Division errechnete „Grundvergütung“ erfasst, sondern auch die Schicht? und Nachtarbeitszulage. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0052329

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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