Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 ARG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

15 Dokumente

Entscheidungen 1-15 von 15

TE OGH 2008/4/10 9ObA138/07w

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Entscheidung | OGH | 10.04.2008

TE OGH 2007/9/4 4Ob149/07a

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Entscheidung | OGH | 04.09.2007

TE OGH 2006/10/17 4Ob170/06p

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Entscheidung | OGH | 17.10.2006

TE OGH 2006/10/17 4Ob173/06d

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Entscheidung | OGH | 17.10.2006

TE OGH 1991/9/10 4Ob80/91

Begründung: Die Beklagte betreibt im Gebäude der Wiener Staatsoper den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel, sowie den Handel mit Schallplatten, Videokassetten und Andenken. Das Geschäft ist auf Waren wie Tonträger, Bücher, Noten und Geschenkartikel spezialisiert, die mit klassischer Vokalmusik in Zusammenhang stehen. Die Beklagte hat das Geschäftslokal von der Bundestheaterverwaltung mit der Auflage gemietet, fachspezifische Waren - dh solche, die sich auf die Oper beziehen - zu führ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.09.1991

TE OGH 1990/9/11 4Ob128/90

Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte in Wien 14, Breitenseerstraße 41, unter der Bezeichnung "Video Family" eine Videothek (Videoverleih) betrieben; dabei hatte sie ihre Betriebsräumlichkeiten am 25. und 26.Oktober 1987 (Sonntag und Nationalfeiertag) offengehalten und allwöchentlich in den Sonntagsausgaben der "Neuen Kronen Zeitung" in der Zeit vom 5. April 1987 bis 27.September 1987 das Offenhalten ihres Geschäftslokals an Sonntagen angekündigt. Während des erstgerichtlichen V... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.09.1990

TE OGH 1988/9/13 4Ob39/88

Begründung: Die Klägerin betreibt an mehreren Standorten in Wien das Blumenbindergewerbe und den Einzelhandel mit Naturblumen. Der Beklagte betreibt dieses Gewerbe in seinem Verkaufslokal in Wien 16., Stillfriedplatz 11-12. Er hielt dieses Geschäft im Jahre 1987 an folgenden Sonn- und Feiertagen dadurch geöffnet, daß er vor dem Lokal in einem transportablen Verkaufsstand Naturblumen feilhielt: 12.April, 19.April (Ostersonntag), 20.April (Ostermontag), 26.April, 1.Mai (Staatsfeiert... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.09.1988

TE OGH 1988/4/12 4Ob16/88

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in Innsbruck in mehreren Verkaufsstellen das Blumenbindergewerbe. Sie hat seit Beginn des Jahres 1986 bis zur Erlassung der einstweiligen Verfügung vom 14.5.1986 (und weitgehend auch danach) die Betriebsstätten Höttinger Au 40 a, Amraserstraße 50 und Amraser Seestraße 6 jeweils an Sonn- und Feiertagen - und damit insgesamt an mehr als 6 Sonn- und Feiertagen im Jahr - offengehalten. Die Betriebsstätte Höttinger Au 40 a liegt vom (nä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.04.1988

TE OGH 1988/3/15 4Ob12/88

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in mehr als 50 Verkaufsstellen, darunter auch in der Zweigniederlassung in Linz, Mozartstraße 36 (Ecke Dinghoferstraße), das Gewerbe der Gärtner und Blumenbinder. Sie hielt dieses Geschäft vom Ostersonntag den 30.3.1986, bis zum 1.6.1986 an allen Sonn- und Feiertagen geöffnet, ebenso an den weiteren Sonntagen 29.6., 13.7. und 20.7.1986. Die klagende Landesinnung (§ 14 UWG) begehrte zuletzt (ON 17, 34) die beklagte Partei schuldig z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.03.1988

TE OGH 1987/9/15 4Ob364/87

Begründung: Die beklagte Partei betreibt in Wien 10., Laxenburgerstraße 33, einen Videokassettenverleih ("Videothek"). Sie hält das Geschäft auch an Sonntagen geöffnet. Ein aus diesem Grund gegen den Geschäftsführer der beklagten Partei eingeleitetes Verwaltungsstrafverfahren wurde gemäß § 45 Abs 1 lit b VStG eingestellt. Der klagende Verband (§ 14 UWG) erhebt das inhaltsgleiche Klage- und Sicherungsbegehren, der beklagten Partei zu verbieten, ihre Betriebsräumlichkeiten an Sonn- ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1987

RS OGH 1987/9/15 4Ob364/87, 4Ob12/88, 4Ob16/88, 4Ob39/88, 4Ob80/91, 4Ob170/06p, 4Ob173/06d, 4Ob149/0

Norm: ARG §12 Abs1ARG VO allg
Rechtssatz: Die in der Anlage enthaltene (teils taxative, teils demonstrative) Aufzählung der Ausnahmen von der Wochenendruhe und Feiertagsruhe (sogenannter Ausnahmekatalog), ist als Ausnahmerecht von Arbeitnehmerschutzbestimmungen einschränkend auszulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 364/87 Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob 364/87 Veröff: SZ 60/172 =... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1987

RS OGH 1987/9/15 4Ob364/87, 4Ob128/90

Norm: ARG §12 Abs1ARG VO PktXIII
Rechtssatz: "Betriebe des Freizeitbereiches" sind nicht alle Betriebe, die - im weiteren Sinn - Freizeitbedürfnisse der Letztverbraucher decken. Nicht jedes Geschäft, das Erzeugnisse verkauft oder vermietet, die vom Publikum (vornehmlich) in der Freizeit benötigt werden, man denke an Bücher, Schallplatten, Spielartikel und Sportartikel jegleicher Art - ist deswegen schon ein Betrieb des Freizeitbereiches im Sinn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1987

RS OGH 1987/9/15 4Ob364/87, 4Ob80/91

Norm: ARG §12 Abs1ARG VO PktXIIIARG VO PktXIV
Rechtssatz: Pkt XIV der Anl zur ARG VO enthält eine taxative Aufzählung der von der Wochenendruhe und Feiertagsruhe ausgenommenen Unternehmungen im Bereich von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Bildung, wobei auch die erlaubten einzelnen Tätigkeiten abschließend aufgezählt sind. Auf den Abschluß von Mietverträgen über Videokassetten kann Abschnitt XIV Z 2 lit b der Anl zur ARG VO auch nicht analog ang... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1987

TE OGH 1985/9/10 4Ob351/85

Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH übt das konzessionierte Gewerbe eines Immobilienmaklers gemäß § 130 VI, § 259 GewO aus. Sie veröffentlichte in der 'Neuen Kronen-Zeitung' vom 10.3.1984 nachstehende Anzeige: 'Eichgraben: 2000 m 2 sonniger Garten (Baugrund) am Waldesrand, mit winterfestem Holzhäuschen (vollmöbliert), Swimmingpool. Besichtigung durch Realbüro am Sonntag, 11.3., von 10 bis 17 Uhr, H-Straße 14'. Ein inhaltsgleiches Inserat der Beklagten erschien am selben Tag auch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.09.1985

RS OGH 1985/9/10 4Ob351/85, 4Ob364/87, 4Ob12/88, 4Ob16/88, 4Ob39/88, 4Ob80/91, 4Ob170/06p, 4Ob173/06

Norm: ARG §12 Abs1BZG §2 Abs1 litaGewO 1973 §259GewO 1973 §263
Rechtssatz: § 2 Abs 1 lit a BZG gestattet nunmehr ganz allgemein - ohne Rücksicht darauf, ob im Gewerbebetrieb Arbeitnehmer beschäftigt werden oder nicht - jede Gewerbeausübung an Sonntagen und Feiertagen, zu deren Durchführung nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften die Beschäftigung von Arbeitnehmer an Sonntagen und Feiertagen zulässig ist; daraus folgt, dass seit dem 01.07.1984... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1985

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