Entscheidungen zu § 58 JN

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 2012/11/21 2012/16/0190

Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist Folgendes zu entnehmen: Der Beschwerdeführer brachte beim Bezirksgericht Klagenfurt eine Klage gegen zwei beklagte Parteien auf Leistung eines bisher angelaufenen Mietzins- und Betriebskostenrückstandes in Höhe von 28.868 EUR s.A. und auf Räumung eines Bestandobjektes ein. Am 19. Oktober 2010 schlossen die Prozessparteien einen gerichtlichen Vergleich folgenden Inhaltes: "Vergleich: 1) Die bekl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.2012

RS Vwgh 2012/11/21 2012/16/0190

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §18 Abs2 Z2a; JN §58; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Nach § 18 Abs. 2 Z 2 und Z ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.2012

TE Vwgh Erkenntnis 2008/11/27 2008/16/0011

Der Beschwerdeführer begehrte mit der am 28. Februar 2006 beim BG Silz eingebrachten und dort zu 2 C 12/06w protokollierten Mietzins- und Räumungsklage von zwei beklagten Parteien, die von ihm Räume gemietet hatten, die Bezahlung von EUR 2.600,-- sA an rückständigem Mietzins sowie die Räumung des Bestandobjektes. In der Streitverhandlung vom 28. März 2006 schlossen die Streitteile einen Vergleich mit folgendem Inhalt: "1) Die Beklagten verpflichten sich, dem Kläger bis län... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.11.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2007/9/18 2007/16/0067

Mit Zahlungsauftrag vom 4. Juli 2006 schrieb die Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes Favoriten der beschwerdeführenden Partei die restliche Pauschalgebühr nach TP 2 GGG von EUR 27.790,-- samt Einhebungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 GEG von EUR 7,-- vor. In diesem Zahlungsauftrag ist angeführt "WEGEN: 88.165,70 EUR samt Anhang (Miete/Pacht/Benützungsentgelt - unbewegl. Sache)" und in der Begründung: heißt es, Feststellungsbegehren, die auf einen bestimmten Geldbetrag lauten, sind von der Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/6/29 2006/16/0011

Die Beschwerdeführerin erhob gegen das Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Schwechat vom 18. Mai 1999 am 29. September 1999 Berufung. Dieses Versäumungsurteil lautet wie folgt: "1. Die widerbeklagte Partei (Beschwerdeführerin) ist schuldig, der widerklagenden Partei einen monatlichen Unterhalt in der Höhe von S 35.000,00 zu bezahlen und dies bis zum 5. eines jeden Monates sowie die bis zur Rechtskraft dieses Urteils fällig gewordenen Beträge binnen 14 Tagen. 2. Die wid... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.2006

RS Vwgh 2006/6/29 2006/16/0011

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;JN §58;
Rechtssatz: Die Entscheidung des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien, EFSlg. 52.084 (zitiert auch von Mayer in Rechberger, Kommentar zur ZPO2, Rz 2 zu § 58 JN) geht von rechtspolitischen Überlegungen aus, die im Bereich der Gerichtsgebühren mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.2006

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/30 98/16/0336

Mit einer zu 2 C 1318/95d des BG Oberwart erhobenen Klage begehrte die Beschwerdeführerin von einer Mieterin unter Ausspruch der Auflösung des Bestandverhältnisses gemäß § 1118 ABGB einerseits die Bezahlung von S 115.894,87 sA (für rückständigen Mietzins sowie restliche Betriebskosten, Heizkosten und Möbelrestkaufpreis) und andererseits die Räumung des ehemaligen Bestandobjektes, wobei in der Klagserzählung der monatliche Mietzins mit S 16.200,-- beziffert war. In der Tagsatzung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.04.1999

RS Vwgh 1999/4/30 98/16/0336

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998160336.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1999

RS Vwgh 1978/7/3 0503/78

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §13; JN §58; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0429/56 E 13. März 1957 VwSlg 1608 F/1957 RS 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1978

RS Vwgh 1969/10/31 0686/69

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §13; JN §58; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2596/79 E VS 12. Nov... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1969

RS Vwgh 1966/2/15 1723/65

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §13; JN §58; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Beachte y21099; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1957/03/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1966

RS Vwgh 1957/3/13 0429/56

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §13; JN §58; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Beachte y21099;
Rechtssatz: Bei Rentenansprüchen,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1957

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