Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist Folgendes zu entnehmen: Der Beschwerdeführer brachte beim Bezirksgericht Klagenfurt eine Klage gegen zwei beklagte Parteien auf Leistung eines bisher angelaufenen Mietzins- und Betriebskostenrückstandes in Höhe von 28.868 EUR s.A. und auf Räumung eines Bestandobjektes ein. Am 19. Oktober 2010 schlossen die Prozessparteien einen gerichtlichen Vergleich folgenden Inhaltes: "Vergleich: 1) Die bekl... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §18 Abs2 Z2a; JN §58; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Nach § 18 Abs. 2 Z 2 und Z ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte mit der am 28. Februar 2006 beim BG Silz eingebrachten und dort zu 2 C 12/06w protokollierten Mietzins- und Räumungsklage von zwei beklagten Parteien, die von ihm Räume gemietet hatten, die Bezahlung von EUR 2.600,-- sA an rückständigem Mietzins sowie die Räumung des Bestandobjektes. In der Streitverhandlung vom 28. März 2006 schlossen die Streitteile einen Vergleich mit folgendem Inhalt: "1) Die Beklagten verpflichten sich, dem Kläger bis län... mehr lesen...
Mit Zahlungsauftrag vom 4. Juli 2006 schrieb die Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes Favoriten der beschwerdeführenden Partei die restliche Pauschalgebühr nach TP 2 GGG von EUR 27.790,-- samt Einhebungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 GEG von EUR 7,-- vor. In diesem Zahlungsauftrag ist angeführt "WEGEN: 88.165,70 EUR samt Anhang (Miete/Pacht/Benützungsentgelt - unbewegl. Sache)" und in der Begründung: heißt es, Feststellungsbegehren, die auf einen bestimmten Geldbetrag lauten, sind von der Be... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob gegen das Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Schwechat vom 18. Mai 1999 am 29. September 1999 Berufung. Dieses Versäumungsurteil lautet wie folgt: "1. Die widerbeklagte Partei (Beschwerdeführerin) ist schuldig, der widerklagenden Partei einen monatlichen Unterhalt in der Höhe von S 35.000,00 zu bezahlen und dies bis zum 5. eines jeden Monates sowie die bis zur Rechtskraft dieses Urteils fällig gewordenen Beträge binnen 14 Tagen. 2. Die wid... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;JN §58;
Rechtssatz: Die Entscheidung des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien, EFSlg. 52.084 (zitiert auch von Mayer in Rechberger, Kommentar zur ZPO2, Rz 2 zu § 58 JN) geht von rechtspolitischen Überlegungen aus, die im Bereich der Gerichtsgebühren mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann n... mehr lesen...
Mit einer zu 2 C 1318/95d des BG Oberwart erhobenen Klage begehrte die Beschwerdeführerin von einer Mieterin unter Ausspruch der Auflösung des Bestandverhältnisses gemäß § 1118 ABGB einerseits die Bezahlung von S 115.894,87 sA (für rückständigen Mietzins sowie restliche Betriebskosten, Heizkosten und Möbelrestkaufpreis) und andererseits die Räumung des ehemaligen Bestandobjektes, wobei in der Klagserzählung der monatliche Mietzins mit S 16.200,-- beziffert war. In der Tagsatzung ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998160336.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §13; JN §58; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0429/56 E 13. März 1957 VwSlg 1608 F/1957 RS 1 ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §13; JN §58; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2596/79 E VS 12. Nov... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §13; JN §58; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Beachte y21099; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1957/03/... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §13; JN §58; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Beachte y21099;
Rechtssatz:
Bei Rentenansprüchen,... mehr lesen...