Norm: B-VG Art94EGJN ArtIX Abs2EGJN ArtIX Abs3JN §27a Abs2JN §42 Abs1 AfJN §42 Abs2 B
Rechtssatz: Ob eine Person in Österreich Immunität genießt, ist vom Gericht selbst festzustellen. Im Zweifelsfall hat es hierüber die Erklärung des Bundesministers für Justiz einzuholen (Art IX Abs 3 EGJN). Wegen des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Trennung von Justiz und Verwaltung (Art 94 B-VG) ist das Gericht jedoch an diese Erklärung recht... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §27a Abs2JN §42 Abs1 AaJN §42 Abs2 BJN §76c Abs3
Rechtssatz: Für die Klage auf Feststellung der (unehelichen) Vaterschaft gegen das regierende Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein besteht das Prozesshindernis der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit wegen der ihm zukommenden völkerrechtlichen Immunität. Dies gilt jedoch nicht für die ebenfalls geklagten Geschwister des Staatsoberhauptes, die mit ihm nicht im gemein... mehr lesen...
Norm: Tir FLG 1978 §72 Abs5 litaJN §1 CVIIaJN §42 Abs1
Rechtssatz: Nach § 72 Abs 5 lit a Tir FLG 1978 erstreckt sich die Zuständigkeit der Agrarbehörde von der Einleitung eines Zusammenlegungsverfahrens an bis zu dessen Abschluss. War das in Rede stehende Grundstück in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen, aber ist zwischenzeitlich nicht nur der Zusammenlegungsplan rechtskräftig und vollstreckbar geworden, sondern hat das Amt der Tiroler Lan... mehr lesen...
Norm: BPGG §4JN §42 Abs1 AbZPO §240 Abs3 CIIdZPO §477 Abs1 Z6 A3ZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: Für die Zeit vor dem 1.7.1995 ist hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen der Stufe 2 und einer höheren Stufe der Rechtsweg verschlossen ("Rechtswegsperre"). Insoweit handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung, die gemäß § 42 Abs 1 JN in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft der Entscheidung von Amts wegen oder auf Antrag wahrzunehmen i... mehr lesen...
Norm: ZPO §482 B1ZPO §504 Abs2ZPO §526 AJN §42 Abs1 Aa
Rechtssatz: Das Neuerungsverbot gemäß § 482 ZPO, das auch grundsätzlich im Rekursverfahren gilt, bezieht sich nur auf von den Parteien vorgebrachte Ansprüche, Einreden, Tatumstände und Beweise, nicht aber auch von Amts wegen zu beachtende Umstände, zu denen auch die Rechtswegzulässigkeit gehört. Entscheidungstexte 5 Ob 523/95 Entsch... mehr lesen...