Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisions- und Rekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elisabeth von P*****, vertreten durch Kosch & Partner, Rechtsanwälte in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei Karl Jo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragt (zusammengefasst), den Beklagten schuldig zu erkennen, die Verwendung der Bezeichnung „palettenbörse" im geschäftlichen Verkehr als Domainname zu unterlassen und in die Löschung der zu seinen Gunsten erfolgten Registrierung der Domain „palettenbörse.com" einzuwilligen. Sie trete seit fünf Jahren unter der Domain „palettenboerse.at" und „palettenboerse.com" sowie unter der erst seit kurzem möglichen Umlautdomain „palettenbörse.at" im Internet auf.... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22. Oktober 2003 anerkannte die Pensionsversicherungsanstalt - die nunmehrige Oppositionsklägerin (im Folgenden nur klagenden Partei) - den Anspruch der nunmehrigen Oppositionsbeklagten (im Folgenden nur Beklagte) auf Ausgleichszulage ab dem 27. Februar 1996. Für die Zeit vom 27. Februar 1996 bis 31. Oktober 2003 ergab sich daraus eine Nachzahlung von 46.910,57 Euro, wovon zunächst 44.167,61 Euro zur Verrechnung mit dem Sozialamt der Stadt Innsbruck als... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der beklagten Partei Schadenersatz in Höhe von EUR 15,131.645 mit der
Begründung: , die in Russland ansässige Beklagte habe ihre Pflichten aus einem Depotvertrag gegenüber der Z***** („FP") verletzt, indem sie im Namen von FP registrierte Gasprom-Aktien an Dritte übertragen habe. FP habe die daraus gegenüber der Beklagten entstandenen Ansprüche teilweise an die Klägerin abgetreten. Zur Zuständigkeit des angerufenen Handelsgerichtes Wien führte d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die J***** D***** D*****W***** GmbH & Co KG schuldet der Klägerin Sozialversicherungsbeiträge von EUR 184.982,62. Der Beklagte, Geschäftsführer der Komplementärin dieser Gesellschaft, übernahm am 9. 3. 1998 vorbehaltlos und unwiderruflich die Haftung als Bürge und Zahler für bereits fällige und künftig fällig werdende Sozialversicherungsbeiträge. Zu diesem Zeitpunkt hafteten keine Beiträge aus. Die Klägerin begehrt aufgrund des Bürgschaftsvertrages aushaft... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 23. 12. 2004 eingebrachten Klage begehrte der Kläger 1. die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, Beeinträchtigungen des Klägers bei Nutzung des Güterweges Sch***** bzw von Gästen und Lieferanten zu unterlassen; 2. darüber hinaus den Erstbeklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen a) das im nordwestlichen Bereich des Stallgebäudes auf Grundstück 271 befindliche den Güterweg Sch***** überspannende Tor zu schließen bzw verschlosse... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung eines rückständigen Mietzinses und die Räumung der vom Beklagten gemieteten Wohnung. Der Beklagte bestritt das Bestehen eines Zinsrückstands wegen verschiedener Mängel des Bestandobjekts und wandte seine Immunität als Botschafter ein. Er sei Ministerialdirigent des Deutschen Bundestags und Sonderbeauftragter der parlamentarischen Versammlung der OSZE (Orgnisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa). Das gegen ihn geführte Verf... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich der Parteien vom 20. Dezember 2002 übertrug der Kläger einen weiterhin auf ihn zugelassenen PKW zum unentgeltlichen Gebrauch an die Beklagte (als wirtschaftliche Eigentümerin), die bei dessen Nutzung vier näher bezeichnete Verwaltungsübertretungen beging. Der Kläger sandte die an ihn erlassenen Verwaltungsstrafbescheide an die Beklagte, die ihn anrief und aufforderte, gegen die Bescheide wegen der Strafhöhe Einspruch zu erheben. Der Kläger ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümerinnen einer Liegenschaft, die auf einer Seite an einen Werkskanal (Unterwasserkanal) grenzt, der im Eigentum der Beklagten steht und Teil einer von dieser betriebenen Wasserkraftanlage ist. Das Grundstück der Klägerinnen befindet sich linksufrig dieses Kanals, die Länge der Grenze zu diesem beträgt rund 15 m. Der Unterwasserkanal hat eine durchschnittliche Sohlbreite von ca 4 m und bei Normalwasserführung eine Wasser... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 29. 8. 2003 beim Erstgericht eingelangten Mahnklage begehrt der Kläger von der beklagten Partei die Zahlung von EUR 13.614,70 sA an Entgelt für Baumeistertätigkeiten. Zur inländischen Gerichtsbarkeit führte der Kläger aus, dass die Rechtsgeschäfte der beklagten Partei gemäß Art 3 Abs 3 des Amtssitzabkommens (BGBl 1982/248) der Jurisdiktion der österreichischen Gerichte unterlägen. Mit der am 29. 8. 2003 beim Erstgericht eingelangten Mahnklage begehrt der Kl... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des drittinstanzlichen Rekursverfahrens ist die Unzuständigkeitseinrede der in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Erst- und Zweitbeklagten. Das Verfahren gegen einen weiteren, in Wien wohnhaften Beklagten ruht (ON 16 AS 135). Der klagende Masseverwalter brachte in seiner am 25. September 2002 eingebrachten Klage vor, die Beklagten würden als vertretungsbefugte Organe der gemeinschuldnerischen GmbH – über deren Vermögen am 25. Oktober 2000 der Konkurs... mehr lesen...
Norm: ZPO §482 B1JN §42 Abs1 Aa
Rechtssatz: Tatsachen und Beweismittel, die jederzeit von Amts wegen wahrzunehmende Umstände, wie Prozessvoraussetzungen, betreffen, unterliegen nicht dem Neuerungsverbot im Rekursverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 2/04x Entscheidungstext OGH 26.08.2004 3 Ob 2/04x 5 Ob 275/08i Entscheidungstext OGH 13... mehr lesen...
Begründung: Wie sich aus dem offenen Grundbuch ergibt, ist der Kläger Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB *****. Zu A 2-LNR 3a war die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens ua hinsichtlich des Grundstücks 1358/1 (GZ 3.1 P 35/94) ersichtlich gemacht. Die Ersichtlichmachung im Grundbuch bestand im Zeitpunkt der Klagseinbringung und im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichtes. Das Grundbuchsgericht verfügte aufgrund einer Mitteilung der Agrarbezirksbehörde für S***** ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht genehmigte - soweit dies für das Revisionsrekursverfahren von Bedeutung ist - die Pflegschaftsrechnung des Sachwalters und bestimmte seine Entschädigung für seine Tätigkeit für das Jahr 2003. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen nicht Folge, sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, weil eine Rechtsfrage in der Qualität des § 14 Abs 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs sind der Wortlaut des Klagebegehrens und darüber hinaus die Klagebehauptungen maßgebend; ohne Einfluss ist, was der Beklagte einwendet. Es kommt darauf an, ob nach dem Inhalt der Klage ein Anspruch erhoben wird, über den die Zivilgerichte zu entscheiden haben. Wird mit der Klage ein dem Privatrecht angehörender Anspruch geltend gemacht, dann ist gemäß § 1 JN, sofern ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf § 1330 ABGB gestützten Klagebegehren statt. Dem Beklagten wurde geboten, die Behauptungen zu unterlassen, Kinderärzte schädigten wissentlich und absichtlich Kinder durch Impfen, geschützt durch Ärztekammer und Staat, sowie Impfungen seien lebensschädigende Handlungen aus dem niedrigen Beweggrund der Profitsucht, die geschützt durch Ärztekammer vorgenommen werden. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge und verwarf insb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach - im dritten Rechtsgang - aus, dass die "Rechnungslegung (= Schlussrechnung)" des ehemaligen Sachwalters, eines Rechtsanwalts in Wr. Neustadt, "für den Zeitraum ab seiner Bestellung zum Sachwalter bis zur Beendigung der Sachwalterschaft ... sachwalterschaftsbehördlich genehmigt" werde. Der ehemalige Sachwalter (im Folgenden nur: Sachwalter) habe seine für den (einst) Betroffenen entfaltete Tätigkeit nach Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit schließlic... mehr lesen...
Norm: ASVG vor der 60.ASVGNov BGBlI2002/140 §31 Abs3 Z12B-VG §139JN §42 Abs1KartG 1988 §35KartG 1988 §52
Rechtssatz: Das Heilmittelverzeichnis (sowie jeder seiner Änderungen) ist eine Verordnung im Sinn des § 139 B-VG. Diese Qualifikation trifft auch auf jene Rechtsakte zu, mit denen das Heilmittelverzeichnis zum Beispiel durch Aufnahme oder Streichung von Arzneimitteln verändert wird. Auch solche Rechtsakte sind daher Verordnungen und damit zu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin befasst sich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Arzneispezialitäten. Sie vertreibt unter anderem in Österreich die von ihr entwickelten und hergestellten Arzneispezialitäten C***** und C***** PLUS, die in dem vom Antragsgegner - dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (künftig: Hauptverband) - herausgegebenen Heilmittelverzeichnis enthalten sind. Mit Schreiben vom 3. 12. 1999 teilte der Hauptverband der A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Feststellungs-, Beseitigungs- und Unterlassungsbegehren der Kläger statt. Es bezog sich auf eine 110 kV Starkstromleitung der beklagten Partei, die 1,60 m unter der Oberfläche einer Liegenschaft im Miteigentum der Kläger verläuft. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2JN §1 DVd3JN §42 Abs1 AaJN §42 Abs1 Ab
Rechtssatz: Individualansprüche gegen den Verlassenschaftskurator können nicht im Rechnungslegungsverfahren erhoben werden, sondern sind im streitigen Rechtsweg geltend zu machen. Insofern liegt Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges vor. Entscheidungstexte 4 Ob 231/02b Entscheidungstext OGH 05.11.2002 4 Ob 231... mehr lesen...
Begründung: Das Abhandlungsgericht bestellte mit Beschluss vom 11. 10. 1999 Rechtsanwalt Dr. Markus F***** zum Verlassenschaftskurator. Mit Einantwortungsurkunde vom 27. 4. 2000, ON 117, wurde der Nachlass den 10 Kindern der Erblasserin aufgrund des Gesetzes zu je einem Zehntel rechtskräftig eingeantwortet. Der Rechtsmittelwerber ist ein Sohn der Verstorbenen. Mit Beschluss vom 6. 12. 2001 genehmigte das Erstgericht die Schlussrechnung des Verlassenschaftskurators mit einem Übern... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren mit ihrer am 7.3.2002 beim Erstgericht eingelangten Klage von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung des Klagsbetrages aus dem Titel des Schadenersatzes. Die Drittbeklagte sei einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der V***** GesmbH (in der Folge: V*****) mit dem Sitz in Bregenz, deren Geschäftsgegenstand Finanzdienstleistungen sei. Die V***** sei weltweit der einzige Vermittler für diverse Anlageformen (EACC-Vorzugsaktien bzw EACC-D... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden kurz: klagende Partei) begehrte aufgrund einer Wechselbürgschaft den Zuspruch von 218.018,50 Euro sA und stützte die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf die Behauptung, Wien sei nach der Wechselurkunde Zahlungsort der Wechselschuld. Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagter) habe einen Blankowechsel als Wechselbürge unterfertigt. Im Übrigen beantragte die klagende Partei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind nach dem Antragsvorbringen Ehegatten, sind britische Staatsangehörige und hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz niemals in Österreich. Zur Sicherung ihres Anspruchs "aus der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie des Anspruchs auf Unterlassung der Verfügung über Vermögensgegenstände sowie auf Bekanntgabe der Vermögenswerte" beantragte die gefährdete Partei eine einstweilige Verfügung, mit der ihrem Gegner untersagt werden so... mehr lesen...
Norm: JN §41 Abs2JN §42 Abs1 Aa
Rechtssatz: Für die Prüfung der internationalen Zuständigkeit sind gemäß § 41 Abs 2 JN zunächst die Klageangaben maßgebend. Entscheidungstexte 1 Ob 236/01i Entscheidungstext OGH 22.10.2001 1 Ob 236/01i 7 Ob 148/02v Entscheidungstext OGH 09.10.2002 7 Ob 148/02v Beisatz: Wird ein anderer als der all... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 Abs2JN §42 Abs1 Aa
Rechtssatz: Eine Klage darf auch bei Vorliegen eines sanierbaren Mangels internationaler Zuständigkeit (prorogable internationale Unzuständigkeit) a limine litis zurückgewiesen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 236/01i Entscheidungstext OGH 22.10.2001 1 Ob 236/01i 1 Ob 237/11a Entscheidungstext OGH 24.1... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Aufhebung eines sie belastenden Schiedsspruchs der Chinesischen Schiedskommission für Außenwirtschaft und -handel in Peking vom 22. 12. 2000. Sie brachte vor, sie habe mit der beklagten Partei - einer Gesellschaft mit Sitz in der Volksrepublik China - am 3. 3. 1999 einen "Contract" mit Schiedsklausel geschlossen. In diesem Vertrag sei "Budapest, Ungarn" als Erfüllungsort vereinbart gewesen. Die beklagte Partei habe "mit wesentlichen und... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die im Raum Oberösterreich fünfzehn Bereichspostämter betreibt, denen wieder Bezirks- und Regionalpostämter unterstehen, veranstaltet seit etwa drei Jahren zur Verbesserung des Informationsflusses in verschiedenen dienstlichen Angelegenheiten sogenannte Kommunikations- und Informationsmeetings. Diese werden einerseits für die Bereichspostamtsleiter während der normalen Dienstzeit veranstaltet. Für diese ist die Teilnahme auch verpflichtend. Sie erhalten... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §27a Abs2JN §42 Abs1 AaJN §42 Abs2 B
Rechtssatz: Ausländische Staatsoberhäupter sind kraft ihres Amtes jedenfalls für die Dauer ihrer Amtstätigkeit der nationalen Rechtsordnung, also der Gerichtsgewalt und Zwangsgewalt, anderer Staaten entzogen. Darüber hinaus sind sie auch hinsichtlich ihrer Privatakte von der inländischen Gerichtsbarkeit (Jurisdiktion) ausgenommen. Insoweit genießen sie nicht bloß (für ihr amtliches Handeln... mehr lesen...