RS OGH 2025/5/28 1Ob236/01i; 7Ob148/02v; 3Ob2/04x; 6Ob190/05t; 17Ob2/07d; 3Ob182/08y; 4Ob173/09h; 4O

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Veröffentlicht am 22.10.2001
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Rechtssatz

Für die Prüfung der internationalen Zuständigkeit sind gemäß § 41 Abs 2 JN zunächst die Klageangaben maßgebend.Für die Prüfung der internationalen Zuständigkeit sind gemäß Paragraph 41, Absatz 2, JN zunächst die Klageangaben maßgebend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115860

Im RIS seit

21.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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