Norm: JN §28 Abs1 Z2dZPO §890
Rechtssatz: Die Rechtsprechungslinie wonach die Unzumutbarkeit (Unmöglichkeit) einer Unterlassungsexekution in Deutschland aufgrund eines österreichischen Titels generell bescheinigt sei, wird nicht aufrecht erhalten. Eine Stattgebung des Ordinationsantrags setzt in einem solchen Fall voraus, dass die Antragsteller – etwa durch Vorlage einer entsprechenden abweislichen Entscheidung des zuständigen deutschen Gericht... mehr lesen...
Norm: JN §28 Abs1 Z2
Rechtssatz: Käme die Abweisung des Ordinationsantrags für eine Klage über Ausgleichszahlungen aus der Verordnung (EG) Nr 261/2004 EU-FluggastVO (Fluggastrechte-VO) geradezu einer Rechtsschutzverweigerung gleich, weil die Entscheidung in Österreich gar nicht vollstreckbar wäre, ergibt sich die Notwendigkeit einer Ordination nach § 28 Abs 1 Z 2 JN auch aus dem Grundsatz der effektiven Umsetzung des Europäischen Gemeinschaftsr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, eine amerikanische Gesellschaft und eine deutsche GmbH, erwirkten als Kläger beim Handelsgericht Wien am 13. November 2008 ein rechtskräftiges Versäumungsurteil, wonach die beklagten Parteien und nunmehrigen Antragsgegner, eine niederländische Gesellschaft und eine in den Niederlanden wohnhafte natürliche Person, zu einer näher bezeichneten Unterlassung sowie dazu verpflichtet wurden, den Klägern die zur Feststellung der Identität des Betreibers eine... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten, nach seinen Angaben in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft die Zahlung von 16.500 EUR sA. Die Beklagte bzw deren Repräsentanten hätten den Kläger sowie zahlreiche andere Kleinanleger in Österreich und Deutschland bewusst (mit Beteiligung bloß am Gewinn etc) zu einer praktisch wertlosen Beteiligung an der Beklagten veranlasst. Zahlreiche Rückforderungsbegehren seien erfolglos gewesen. Der Kläger habe im Hinblick auf die Wertlosig... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der beim Bezirksgericht Graz-Ost eingebrachten Klage von den Beklagten, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Sprengel dieses Gerichts haben, die Zahlung des Preises eines Inserats. Das Bezirksgericht Graz-Ost wies mit Beschluss vom 17. 3. 2009 die Klage sofort wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück, weil nach den Angaben in der Klage Linz als Gerichtsstand vereinbart worden sei. Aufgrund des Antrags der Klägerin, die Rechtssache an das nicht of... mehr lesen...
Norm: JN §28 Abs1 Z2JN §28 Abs4
Rechtssatz: Nach § 28 Abs 4 zweiter Satz JN hat der Kläger in streitigen bürgerlichen Rechtssachen das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 28 Abs 1 Z 2 JN zu behaupten und zu bescheinigen. Auch in anderen zivilgerichtlichen Verfahren hat die eine Ordination anregende Person das Bestehen der Voraussetzungen einer Ordination zu behaupten, insbesondere auch in Exekutionssachen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: JN §28 Abs1 Z2JN §28 Abs4
Rechtssatz: Nach § 28 Abs 4 zweiter Satz JN hat der Kläger in streitigen bürgerlichen Rechtssachen das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 28 Abs 1 Z 2 JN zu behaupten und zu bescheinigen. Auch in anderen zivilgerichtlichen Verfahren hat die eine Ordination anregende Person das Bestehen der Voraussetzungen einer Ordination zu behaupten, insbesondere auch in Exekutionssachen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EVÜ Art5Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art15Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art16Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art17EuGVÜ Art13EuGVÜ Art14EuGVÜ Art15JN §28 Abs1 Z2
Rechtssatz: Dem Verbraucher wird - anders als bei klassischen Vertriebstechniken - durch die technischen Möglichkeiten, die das Internet ... mehr lesen...
Norm: EVÜ Art5Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art15Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art16Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art17EuGVÜ Art13EuGVÜ Art14EuGVÜ Art15JN §28 Abs1 Z2
Rechtssatz: Dem Verbraucher wird - anders als bei klassischen Vertriebstechniken - durch die technischen Möglichkeiten, die das Internet ... mehr lesen...