Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Wiederaufnahmsklägers auf Aufhebung des vom Erstgericht am 22. 3. 1989 zu AZ 20 C 31/87 gefällten Urteils ab. Aus Anlass der vom Kläger erhobenen Berufung hob das Berufungsgericht unter dem Vorsitz des Richters Dr. Imre J***** dieses Urteil auf und wies die Wiederaufnahmsklage zurück; es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung erhob der Kläger (Revisions-)Rekurs, in welchem auc... mehr lesen...
Rechtssatz: Revisionsrekurs nicht zulässig, wenn Rekursgericht die Abweisung des Ablehnungsantrages bestätigt. Entscheidungstexte 4 R 174/01i Entscheidungstext OLG Wien 30.12.2001 4 R 174/01i mehr lesen...
Norm: JN §21 JN §22 JN §23 JN §24 JN §25 JN § 21 heute JN § 21 gültig ab 01.01.1898 JN § 22 heute JN § 22 gültig ab 01.01.1898 JN § 2... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 18.07.2001, 1 Nc 20/01y-3 wurde der von der im Verfahren 11 Cg 120/00k des Handelsgerichtes Wien beklagten Partei D***** D***** V***** gestellte Ablehnungsantrag betreffend den Leiter der Gerichtsabteilung 11 Richter D***** S***** abgewiesen. Dem dagegen von derselben Partei erhobenen Rekurs wurde mit Beschluss dieses Senates vom 26.09.2001, 4 R 174/01i nicht Folge gegeben und gleichzeitig ausgesprochen, dass ein Revisionsrek... mehr lesen...
Begründung: Mit dem mit der Berufung gegen das Endurteil des Landesgerichtes Linz vom 21. 2. 2001, ON 154, verbundenen Ablehnungsantrag macht die beklagte Partei die Befangenheit des Vorsitzenden des Rechtsmittelsenates 3 R des Oberlandesgerichtes Linz, sowie der Mitglieder dieses Senates geltend. Die Ablehnung wird auf eine Kritik des Berufungssenates in dem in diesem Verfahren ergangenen Berufungsurteil vom 18. 10. 1999, ON 139, an der Formulierung der Berufungsanträge und d... mehr lesen...
Norm: JN §19 ff JN §25 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898 JN § 25 heute JN § 25 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. 12. 1991 gegen beide Beklagte als Streitgenossen beim Kreisgericht Korneuburg eingebrachten Klage begehrte der Kläger, den zwischen der Erstbeklagten und der "Konkursmasse nach Alice R*****" (seiner Mutter) geschlossenen Kaufvertrag über Liegenschaften ("Forstgut K*****") wegen Nichtigkeit aufzuheben und die Zweitbeklagte, der die Liegenschaften inzwischen weiterverkauft worden seien, schuldig zu erkennen, der Einverleibung des Eigentumsrechtes des K... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung der Ehe der Eltern des Minderjährigen steht die Obsorge nun der Mutter alleine zu. Der Vater wurde zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von 5.000 S verpflichtet. Die im Jahr 1991 verstorbene Stiefgroßmutter hinterließ dem Kind ein beträchtliches Vermögen, das die Mutter in Wertpapieren veranlagte. Der Minderjährige verfügt ua über 17.209-Anteile an einem Sparkassenmündelrent-Fonds mit einem Kurswert von rund 1,8 Mio S und über ein Guthaben eines Ba... mehr lesen...
Begründung: Gemeinsam mit der gegen das Urteil des Berufungsgerichtes gerichteten außerordentlichen Revision erhebt die klagende Partei Ablehnungsantrag hinsichtlich der beiden im
Spruch: genannten Mitglieder des Berufungssenates.
Rechtliche Beurteilung
Nach stRsp ist die Geltendmachung der Befangenheit auch noch in einem Rechtsmittelschriftsatz zulässig (RIS-Justiz RS0042028 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen). Vor der Entscheidung über das R... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat nach Ergehen der Berufungsentscheidung 22 R 136/99b vom 18. 8. 1999 beim Oberlandesgericht Linz (eingelangt am 16. 11. 1999) einen Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden des Berufungssenates Dr. Sackmaier eingebracht. Damit verband er, weil sämtliche Richter des Landesgerichtes Wels befangen bzw ausgeschlossen seien, einen Delegierungsantrag an den Obersten Gerichtshof, weil kein im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz befindliches Gericht unbefang... mehr lesen...
gefaßt: Rechtliche Beurteilung 1. Das Revisionsverfahren wird bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den Ablehnungsantrag der beklagten Partei, in dem die Richter des Berufungssenates, und zwar der Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Dr.Hager, sowie die Richter des Oberlandesgerichtes Dr.Brock und Dr.Hoffmann als befangen abgelehnt werden, unterbrochen. 2. Die Akten werden dem Oberlandesgericht Innsbruck zu dem Zweck zurückgestel... mehr lesen...
Norm: JN §25 JN § 25 heute JN § 25 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933
Rechtssatz: Die Befangenheit des abgelehnten Richters muss nicht zwingend bis zu seiner erstmaligen Befassung mit der Rechtssache zurückreichen. Der Ausspruch über die Nichtigkeit muss sich i... mehr lesen...
Begründung: In den im Jahre 1985 beim (damaligen) Kreisgericht Wels eröffneten Konkursverfahren wurde der zuständige Konkursrichter von den Gemeinschuldnern wiederholt abgelehnt. Diese Ablehnungsanträge zogen die Gemeinschuldner, soweit sie noch nicht rechtskräftig abgewiesen waren, am 27.2.1991 ebenso zurück wie die diesbezüglich erhobenen Rekurse. Am 27.1.1993 brachten die Gemeinschuldner einen Antrag auf Feststellung von Ausschließungsgründen in Ansehung des zuständigen Kon... mehr lesen...
Norm: JN §25 JN § 25 heute JN § 25 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933
Rechtssatz:
Es ist denkmöglich, daß derselbe Richter, dessen Befangenheit in einem Ehescheidungsverfahren festgestellt wird, in Ansehung der notwendigen pflegschaftsgerichtlichen Maßnahmen ... mehr lesen...
Norm: JN §25 JN § 25 heute JN § 25 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933
Rechtssatz:
Wird die Befangenheit des Richters in einem Verfahren nur ab einem bestimmten Zeitpunkt festgestellt, dann sind vorherige Verfahrensakte nicht als nichtig aufzuheben.
... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 3.6.1997, GZ 17 R 33/97s-65, wurde der Berufung des Klägers und Widerbeklagten teilweise Folge gegeben und das Urteil dahin abgeändert, daß es insgesamt zu lauten hat: "Die zwischen dem am 16.12.***** geborenen Dr.jur.Alois Friedrich K***** und der am 11.3.***** geborenen Eva Klementine K*****, geborene Gall, am 7.11.***** unter Nr 995/1975 vor dem Standesamt L***** geschlossene Ehe wird mit der Wir... mehr lesen...
Norm: FBG AußStrG §11 JN §19 JN §20 JN §21 JN §22 JN §23 JN §24 JN §25 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden Firmenbuchsache begründet der Antragsteller die schriftlich erfolgte Ablehnung der Richterin Dr. A***** damit, daß diese Dr. G***** schon zu einem Zeitpunkt (zum Liquidator) bestellt habe, als er - der Antragsteller - noch gar nicht vernommen worden sei. Weiters habe sie eine Löschung des Genannten im April 1997 nicht vorgenommen, "offenbar schon wissend, daß dem Rekurs gegen die einstweilige Verfügung aufschiebende Wirkung zuteil werde." Schlie... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 16.4.1997, GZ 7 Ra 318/96f-36, wurde der gegen den abweisenden Teil des Urteiles des Landesgerichtes Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 18.9.1996, GZ 36 Cga 128/94k-27, gerichteten Berufung des Klägers nicht Folge gegeben und ausgesprochen, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dem erkennenden Senat gehörten Sen.Präs. des Oberlandesgerichtes Graz Dr.Pu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist die Ablehnung von Richtern auch noch nach der Urteilsfällung (SZ 43/104; JBl 1977/76; RIS-Justiz RS0041933), also auch noch nach Erlassung der zweitinstanzlichen Entscheidung (8 Ob 1578/93; 9 ObA 277/92), vor rechtskräftiger Beendigung des Hauptverfahrens (8 Ob 1578/93; 1 Ob 30/87) zulässig, und zwar - wie hier - auch noch im Rechtsmittelschriftsatz (9 ObA 277/92; Mayr in Rechberge... mehr lesen...
Norm: JN §25 Satz2 JN § 25 heute JN § 25 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss nach § 25 zweiter Satz JN gilt dann nicht, wenn das Verfahren trotz erfolgreicher Befangenheitsanzeige des Richters nicht oder nur teilweise für n... mehr lesen...
Norm: JN §25 Satz2 JN § 25 heute JN § 25 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933
Rechtssatz: Es sind Fälle denkbar, in denen die Befangenheit des Richters zeitlich nicht bis zu seiner erstmaligen Befassung mit der Rechtssache zurückreicht; etwa, wenn sich der bis da... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht Klagenfurt sind zu AZ 29 Cg 33/94k, 29 Cg 83/94p und 29 Cg 96/96b drei Zivilprozesse mit erheblichen Streitwerten anhängig, an denen der Ablehnungswerber als klagende bzw beklagte Partei beteiligt ist und die nach Richterwechsel von der Richterin des Landesgerichts Dr. Ulrike S***** (im folgenden nur Verhandlungsrichterin) zu verhandeln und entscheiden sind. Im Verfahren AZ 29 Cg 33/94k hielt die Verhandlungsrichterin in der Tagsatzung zur mündlichen S... mehr lesen...
Begründung: Die Klage wurde der Beklagten vom Landesgericht Feldkirch mit dem Auftrag gemäß § 243 Abs 4 ZPO zugestellt, binnen zwei Wochen schriftlich eine Klagebeantwortung zu erstatten. Die Klage wurde der Beklagten vom Landesgericht Feldkirch mit dem Auftrag gemäß Paragraph 243, Absatz 4, ZPO zugestellt, binnen zwei Wochen schriftlich eine Klagebeantwortung zu erstatten. Innerhalb dieser Frist teilte die Beklagte mit, daß insbesondere aufgrund der Entscheidungen des Ob... mehr lesen...
Begründung: Zur Entscheidung über die Berufung der Klägerin gegen das in der gegenständlichen Rechtssache ergangene Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 30.5.1996, 7 Cg 220/94b-24, ist der Senat ***** des Oberlandesgerichtes Linz berufen. Der Vorsitzende dieses Senates, Senatspräsident Dr.W*****, verfügte die Ladung der Parteienvertreter zur mündlichen Berufungsverhandlung am 22.1.1997 mit folgenden Beisätzen: "a) Nach Ansicht des Vorsitzenden ist die Vorlage des Priva... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der angefochtene Beschluß wurde dem Revisionsrekurswerber am 10.9.1996 gemäß § 8 Abs 2 ZustG durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch zugestellt. Dies war zulässig. Mit Schreiben vom 25.8.1995, ON 868, teilte der Rechtsmittelwerber dem Erstgericht mit, daß ab September 1995 nur mehr die Zustellanschrift Niederndorf, Postfach 12 gültig sei. Ein Postfach ist aber keine Abgabestelle im Sinn des § 4 ZustG ... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit wurde die nach der Geschäftsverteilung des Erstgerichtes berufene Richterin vom Kläger wegen Befangenheit abgelehnt. Der für die Entscheidung über diese Ablehnung zuständige Senat des Erstgerichtes wies den Antrag zurück, das Rekursgericht gab dem Rekurs des Klägers Folge und der Ablehnung statt. Es sprach aus, daß der Prozeß durch den nach der Geschäftsverteilung des Erstgerichtes bestimmten Vertreter der abgelehnten Richterin weiterz... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger zeigt keine Rechtsfrage auf, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukäme (§ 510 Abs 3 ZPO). Zu der vom Revisionswerber behaupteten Befangenheit des Erstrichters ist auszuführen: Der Kläger zeigt keine Rechtsfrage auf, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukäme (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Zu der vom Revisionswerber behaupteten Befang... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete lehnte im Exekutionsverfahren 22 E 8935/92k des Bezirksgerichtes Innsbruck den Richter des als Rekursgericht zu 1 R 484/94 angerufenen Landesgerichtes Innsbruck Dr.Gerhard K***** als befangen ab. Das Landesgericht Innsbruck wies diesen Ablehnungsantrag mit Beschluß vom 28.10.1994 zurück. Mit Beschluß vom 31.1.1995 wurde dem Verpflichteten die Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes für die Erhebung des Rekurses gegen diesen Besch... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die vom Antragsteller in zahlreichen Schriftsätzen vorgebrachte Ablehnung des Richters des Landesgerichtes Wels Mag.H***** wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in den den Gemeinschuldner Dipl.Ing.Dr.Wilhelm P***** und seine Unternehmen betreffenden, ursprünglich vor dem Landesgericht Wels geführten Konkursverfahren. Diese Konkursverfahren wurden mit Beschlüssen des Obersten Gerichtshofes vom 19.11.1993 an das Handelsgericht Wien delegi... mehr lesen...