Entscheidungen zu § 113 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1983/10/12 3Ob602/83

Norm: AußStrG §264AußStrG §265JN §113PStG §30
Rechtssatz: Das Bezirksgericht hat sich auf die Intimierung (Bekanntmachung) der Entschließung des Bundespräsidenten an die Parteien und an den Standesbeamten, der die Geburt des Legitimierten beurkundet hat, zu beschränken, ohne einen die Legitimierung oder ihre materiellen Wirkungen, insbesondere hinsichtlich des Namens des Legitimierten. seines allfälligen Ehegatten und seiner allfälligen Kinder,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1983

RS OGH 1967/9/6 6Ob159/67

Norm: 4.DVEheG §13JN §113
Rechtssatz: Die Entscheidung, ob eine Person, die nicht Österreicher ist, eine bestimmte Staatsbürgerschaft hat, steht den Behörden des in Betracht kommende Staates zu; das österreichische Gericht ist an die Entscheidung der zuständigen ausländischen Behörde gebunden (so auch schon 5 Ob 125/59 = ZfRV 1960,130). Entscheidungstexte 6 Ob 159/67 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1967

RS OGH 1967/5/9 4Nd506/67, 6Ob114/69, 7Ob283/72, 1Ob60/74

Norm: ABGB §1624.DVEheG §14JN §28JN §109 Abs1JN §113
Rechtssatz: Zur Führung der Vormundschaft über ein Kind mit ausländischer Staatsbürgerschaft und dem Wohnsitz im Ausland ist die Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes nicht gegeben. Entscheidungstexte 4 Nd 506/67 Entscheidungstext OGH 09.05.1967 4 Nd 506/67 Veröff: RZ 1967,127 = ZfRV 1969,217 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1967

RS OGH 1959/4/1 5Ob125/59

Norm: 4.DVEheG §134.DVEheG §14JN §113
Rechtssatz: Ist der Wahlvater ausländischer Staatsangehöriger, kommt die Bestätigung des Adoptionsvertrages durch ein österreichisches Gericht nur dann in Frage, wenn entweder Rückverweisung vorliegt oder das Wahlkind österreichischer Staatsbürger ist. Entscheidungstexte 5 Ob 125/59 Entscheidungstext OGH 01.04.1959 5 Ob 125/59 Veröff: RZ 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.04.1959

TE OGH 1951/12/13 2Ob811/51

Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Tulln wurde der Adoptionsvertrag, durch welchen Albin M. die mj. Kinder seiner Ehefrau Hildegard M., verwitweten T., Gertraude und Karl T., an Kindes Statt angenommen hatte, genehmigt und verfügt, daß diese Kinder nunmehr den Doppelnamen T.-M. zu führen haben. Nach einigen Monaten beantragten Albin und Hildegard M. beim Bezirksgericht Tulln eine Abänderung des gerichtlich genehmigten Adoptionsvertrages dahin, daß die beiden mj. Adoptivkinder nunmehr n... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.12.1951

Entscheidungen 1-5 von 5

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