Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen M*****, geboren am 6. Juni 2004, und M*****, geboren am 22. Juli 2007, K*****, Libanon, über den Revisionsrekurs des Vaters M***** K*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetsch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen 1. Stefan T*****, und 2. Sanja T*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters DI Ljupco T*****, vertreten durch Dr. Klaus Burka, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen W... mehr lesen...
Begründung: Die durch ihre Mutter vertretenen beiden Betreibenden sind die minderjährigen Kinder des Verpflichteten. Vom Berufungsgericht für den 13. richterlichen Bezirk in und für Hillsborough County, Staat Florida (im Folgenden nur Berufungsgericht Florida) wurde im Verfahren zwischen Britta I. D*****, geborene Britta I. N*****, und dem Verpflichteten zur Geschäftszahl („Case NO.") 98-7150 mit der Gerichtsentscheidung in der „endgültigen Verhandlung" vom 9. November 1998 u.a. en... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Antragsteller ist deutscher Staatsangehöriger und lebt bei seiner Mutter in Deutschland. Der in Österreich in S***** wohnhafte außereheliche österreichische Vater ist auf Grund eines vor dem Amtsgericht L***** abgeschlossenen Vergleiches vom 7. 6. 2000 und des abändernden Beschlusses des Amtsgerichtes L***** vom 4. 7. 2001 zu Unterhaltszahlungen an den Minderjährigen verpflichtet. Mit seinem an das Erstgericht gerichteten Antrag vom 16. 12. 2002 begehrte der Min... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Landesgericht Feldkirch anhängigen Verfahren begehrt die Klägerin Rückzahlung eines Darlehens von restlich 38.153,24 EUR. Der Beklagte beantragt Klageabweisung und wendet ein, die Klägerin habe ihm kein Darlehen zugezählt, sondern nur Beiträge für den Ausbau einer gemeinsamen Wohnung zur Verfügung gestellt. Nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft habe er sich mit dem damaligen Sachwalter der Klägerin dahin geeinigt, dass mit einer bereits geleisteten Zahlung a... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist deutscher Staatsbürger und lebt bei seiner Mutter in Deutschland. Der in Salzburg wohnhafte Vater wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Laufen zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von EUR 176,40 verpflichtet. Mit seinem an das Erstgericht gerichteten Antrag begehrte der Antragsteller Unterhaltsvorschüsse nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von monatlich EUR 65,40. Ihm sei in Deutschland für die Zeit vom 1. 1. 2002 bis 31. 8. 2006 ein mon... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Antragsteller ist deutscher Staatsangehöriger und lebt bei seiner Mutter in Deutschland. Der in Salzburg wohnhafte Vater wurde mit Beschluss des Amtsgerichts L***** zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von EUR 176,40 verpflichtet. Mit seinem an das Erstgericht gerichteten Antrag begehrte der Antragsteller Unterhaltsvorschüsse nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von monatlich EUR 65,40. Mit Bescheid des Kreisjugendamts B***** sei ihm für die Zeit vom 1. ... mehr lesen...
Norm: JN §110 Abs1 Z3UVG §2 Abs1
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit besteht auch für ein Verfahren, in dem ein in einem EU-Mitgliedsstaat wohnhafter Minderjährigen von einem österreichischen Gericht Unterhaltsvorschüsse nach dem UVG begehrt, weil der in Österreich wohnhafte Unterhaltspflichtige keinen (ausreichenden) Unterhalt leiste. Entscheidungstexte 1 Ob 199/03a Entscheidun... mehr lesen...
Norm: JN §110 Abs1 Z3UVG §2 Abs1
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit besteht auch für ein Verfahren, in dem ein in einem EU-Mitgliedsstaat wohnhafter Minderjährigen von einem österreichischen Gericht Unterhaltsvorschüsse nach dem UVG begehrt, weil der in Österreich wohnhafte Unterhaltspflichtige keinen (ausreichenden) Unterhalt leiste. Entscheidungstexte 1 Ob 199/03a Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Das antragstellende uneheliche Kind ist wie seine Mutter staatenlos und lebt in Thailand. Der Vater ist österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich. Seine Vaterschaft wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Fünfhaus rechtskräftig festgestellt. Der Vater verpflichtete sich im Zuge des Prozesses am 2. 3. 2000 in einem gerichtlichen Vergleich zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.360 S und ferner dazu, bis zum 31. 3. eines jeden Jahres einen Einkommensna... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahr 1986 in Österreich geschlossene Ehe der aus der ehemaligen Tschechoslowakei stammenden Eltern der beiden Kinder wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11. 4. 1996 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich, der vom Erstgericht nach Anhörung des Jugendamtes genehmigt wurde, einigten sich die Eltern auf die Obsorge für die jetzt 13 und 9 Jahre alten ehelichen Kinder durch die eheliche Mutter. Alle Beteiligten si... mehr lesen...
Norm: JN §109JN §110 Abs1 Z1Haager Minderjährigenschutzabk Art13IPRG §24
Rechtssatz: Hat ein österreichischer Minderjähriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Vertragsstaat des Haager Minderjährigenschutzabkommens, so ist die inländische Gerichtsbarkeit gemäß § 110 Abs 1 Z 1 JN in Verbindung mit § 109 JN gegeben. Nach den mangels Anwendbarkeit des MSA dann maßgeblichen autonomen österreichischen Kollisionsnormen (§ 24 IPRG) wäre dan... mehr lesen...
Norm: JN §109JN §110 Abs1 Z1Haager Minderjährigenschutzabk Art13IPRG §24
Rechtssatz: Hat ein österreichischer Minderjähriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Vertragsstaat des Haager Minderjährigenschutzabkommens, so ist die inländische Gerichtsbarkeit gemäß § 110 Abs 1 Z 1 JN in Verbindung mit § 109 JN gegeben. Nach den mangels Anwendbarkeit des MSA dann maßgeblichen autonomen österreichischen Kollisionsnormen (§ 24 IPRG) wäre dan... mehr lesen...
Norm: JN §29 Abs2JN §110 Abs1 Z2
Rechtssatz: Im Falle eines schlichten Aufenthaltes können pflegschaftsbehördliche Maßnahmen nur für die Dauer des Aufenthaltes getroffen werden oder wirksam sein. Entscheidungstexte 3 Ob 2008/96g Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 2008/96g Veröff: SZ 69/67 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7JN §110 Abs1 Z3
Rechtssatz: Vermögen im Sinn des § 110 Abs 1 Z 3 JN ist zwar auch eine bei einem österreichischen Gericht geltend gemachte oder geltend zu machende Forderung. § 110 Abs 1 Z 3 JN ist aber teleologisch dahin zu reduzieren, daß für einen prozeßunfähigen Ausländer, für den sein Heimatstaat die erforderlichen Maßnahmen nicht getroffen hat, zwecks Einbringung einer Klage vor einem österreichischen Gericht nur dann ... mehr lesen...
Norm: JN §29 Abs2JN §110 Abs1 Z2
Rechtssatz: Im Falle eines schlichten Aufenthaltes können pflegschaftsbehördliche Maßnahmen nur für die Dauer des Aufenthaltes getroffen werden oder wirksam sein. Entscheidungstexte 3 Ob 2008/96g Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 2008/96g Veröff: SZ 69/67 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7JN §110 Abs1 Z3
Rechtssatz: Vermögen im Sinn des § 110 Abs 1 Z 3 JN ist zwar auch eine bei einem österreichischen Gericht geltend gemachte oder geltend zu machende Forderung. § 110 Abs 1 Z 3 JN ist aber teleologisch dahin zu reduzieren, daß für einen prozeßunfähigen Ausländer, für den sein Heimatstaat die erforderlichen Maßnahmen nicht getroffen hat, zwecks Einbringung einer Klage vor einem österreichischen Gericht nur dann ... mehr lesen...
Norm: JN §110 Abs1
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit zur Führung einer Pflegschaftssache ist nicht gegeben, wenn keiner der Anknüpfungspunkte des § 110 Abs 1 Z 1 bis 3 JN erfüllt ist (hier: die Minderjährige, eine Staatsbürgerin der BRD, lebt mit ihren Eltern ständig in der BRD und hat in Österreich kein Vermögen. - Zur Anwendung des Haager Minderjährigenschutzabk siehe im Ob - Akt erliegendes Schreiben des Univ Prof Dr Schwimann vom ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem insoweit unzweifelhaften Wortlaut des § 110 Abs 1 JN ist die inländische Gerichtsbarkeit zur Führung einer Pflegschaftssache (hier: zwecks Bestellung eines Kollisionskurators und Genehmigung eines zwischen Kind und Eltern abzuschließenden Vertrages über die Übertragung einer in Österreich gelegenen Liegenschaft) nicht gegeben, wenn keiner der Anknüpfungspunkte des § 110 Abs 1 Z 1 bis 3 JN erfüllt ist (hier: d... mehr lesen...
Begründung: Die Schweizer Bürgerin Juliana H*** übergab am 4.10.1974 ihrer Nichte Margit S*** die mit Wohnungseigentum an der Wohnung im Haus Grünegasse 34 in 8020 Graz verbundenen Liegenschaftsanteile gegen Einräumung des lebenslangen Fruchtgenußrechtes. In dem Rechtsstreit AZ 4 C 1071/83 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz verlangte Margit S*** von Juliana H*** die Zahlung vorgeschossener Aufwendungen für die Liegenschaft, die von der Fruchtnießerin zu tragen seien. ... mehr lesen...
Norm: JN §110 Abs1 Z2JN §110 Abs1 Z3
Rechtssatz: Inländische Jurisdiktion für eine Sachwalterbestellung nach ausländischem (schweizer) Recht, wenn es um dringende Maßnahmen geht, welche das im Inland befindliche Vermögen betreffen und auch zumindest zeitweise ein Aufenthalt im Inland gegeben ist. Entscheidungstexte 3 Ob 587/86 Entscheidungstext OGH 30.07.1986 3 Ob 587/86 Ver... mehr lesen...
Norm: JN §110 Abs1 Z2JN §110 Abs1 Z3
Rechtssatz: Inländische Jurisdiktion für eine Sachwalterbestellung nach ausländischem (schweizer) Recht, wenn es um dringende Maßnahmen geht, welche das im Inland befindliche Vermögen betreffen und auch zumindest zeitweise ein Aufenthalt im Inland gegeben ist. Entscheidungstexte 3 Ob 587/86 Entscheidungstext OGH 30.07.1986 3 Ob 587/86 Ver... mehr lesen...
Norm: JN §110 Abs1 Z2JN §110 Abs1 Z3
Rechtssatz: Inländische Jurisdiktion für eine Sachwalterbestellung nach ausländischem (schweizer) Recht, wenn es um dringende Maßnahmen geht, welche das im Inland befindliche Vermögen betreffen und auch zumindest zeitweise ein Aufenthalt im Inland gegeben ist. Entscheidungstexte 3 Ob 587/86 Entscheidungstext OGH 30.07.1986 3 Ob 587/86 Ver... mehr lesen...