Norm
JN §110 Abs1 Z3Rechtssatz
Die inländische Gerichtsbarkeit besteht auch für ein Verfahren, in dem ein in einem EU-Mitgliedsstaat wohnhafter Minderjährigen von einem österreichischen Gericht Unterhaltsvorschüsse nach dem UVG begehrt, weil der in Österreich wohnhafte Unterhaltspflichtige keinen (ausreichenden) Unterhalt leiste.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117974Im RIS seit
02.10.2003Zuletzt aktualisiert am
04.02.2019