Norm
JN §110 Abs1 Z2Rechtssatz
Inländische Jurisdiktion für eine Sachwalterbestellung nach ausländischem (schweizer) Recht, wenn es um dringende Maßnahmen geht, welche das im Inland befindliche Vermögen betreffen und auch zumindest zeitweise ein Aufenthalt im Inland gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0046955Dokumentnummer
JJR_19860730_OGH0002_0030OB00587_8600000_001