Gründe: Die am 20.September 1968 geborene Beate A wurde des Vergehens nach § 127 Abs. 1 und 2 Z. 3 StGB. schuldig erkannt, weil sie vom 10. bis zum 18.Juli 1984 in vier Angriffen als Friseurlehrling ihrem Dienstgeber Wilhelm Dieter B aus der Registrierkasse insgesamt 2.600 S Bargeld gestohlen hat. Diesen Schuldspruch stützte das Schöffengericht nicht allein auf das für richtig gehaltene, ursprüngliche Geständnis der Angeklagten vor den Beamten des Gendarmeriepostens Attnang-Puchh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 17-jährige Tischlerlehrling Manfred A des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach § 170 Abs. 1 StGB schuldig erkannt; der Ausspruch und die Vollstreckung der zu verhängenden Strafe wurden gemäß § 13 Abs. 1 JGG für eine Probezeit von 1 (einem) Jahr vorläufig aufgeschoben. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 17-jährige Tischlerlehrling Manfred A des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2JGG 1961 §13 Abs1 C StPO §283 A StPO § 283 heute StPO § 283 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 283 gültig von 01.07.1989 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 242/1989 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2JGG 1961 §13 Abs1 C
Rechtssatz:
Ein Ausspruch gemäß 13 Abs 1 JGG 1961 stellt gegenüber eine Ermahnung gemäß § 12 Abs 2 JGG die strengere Sanktion dar. Ein Ausspruch gemäß 13 Absatz eins, JGG 1961 stellt gegenüber eine Ermahnung gemäß Paragraph 12, Absatz 2, JGG die strengere Sanktion dar.
Entscheidungstexte 9 Os 166/83 Entscheidungstext OGH 15.11... mehr lesen...
Gründe: Das Jugendschöffengericht erkannte den am 18. Dezember 1964 geborenen, sohin jugendlichen Karosseriespenglerlehrling Zeki A (im Urteil irrig: B; s S 31 d. A) des Vergehens der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht nach § 210 StGB, begangen zwischen Sommer 1981 und 15. April 1982 in Wien mit zahlreichen Personen männlichen Geschlechts, schuldig und verurteilte ihn nach dieser Gesetzesstelle unter Anwendung des § 11 Z 1 JGG zu einer (unter Bestimmung einer Probezeit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 30. Juni 1966 geborene Schülerin Manuela A des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 15 StGB schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, in der Zeit von Februar 1981 bis Ende März 1981 Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 30. Juni 1966 geborene Schülerin Manuela A des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach Paragraphen 127, Absatz eins und Absatz 2,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 28.Dezember 1963 geborene Jugendliche Gabriela A, die zur Tatzeit in einer Dentistenpraxis als Helferin eingestellt war, des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1, Abs 2 Z. 3 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach § 127 Abs 2 StGB. unter Bedachtnahme auf § 11 JGG. zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie im Oktober 1980 in Villach (insgesamt) 500 S Bargeld unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Jänner 1965 geborene Schüler Michael A des Vergehens des teils vollbrachten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 15 StGB. schuldig erkannt, weil er in Innsbruck fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S nicht übersteigenden Werte nachgenannten Personen mit dem Vorsatz, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern, I wegnahm, und zwar 1. in Gesellschaft des strafun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Juli 1961 geborene Jungkoch Manfred B und drei weitere Angeklagte des Vergehens des schweren Eingriffes in fremdes Jagd- oder Fischereirecht nach §§ 137, 138 Z 2 StGB (zwei Mitangeklagte auch nach der Z 3 der letztgenannten Gesetzesstelle) sowie des Vergehens der Tierquälerei nach § 222 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie in der Schonzeit unter Verletzung des Jagdrechtes verschiedener Personen dadurch, daß sie mehrere Feldha... mehr lesen...
Gründe: Das Jugendschöffengericht verurteilte den sechzehnjährigen Friseurlehrling Michaela B wegen des Vergehens des schweren Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB gemäß § 128 Abs. 1 StGB und § 11 JGG. zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat, die unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Es wertete bei der Strafzumessung die Wiederholung der diebischen Angriffe und den Umstand, daß der Gesamtschadensbetrag die Grenze v... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2 StPO §281 Abs1 Z11 B StPO § 281 heute StPO § 281 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024 StPO § 281 gültig von 01.03.2023 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StPO § 281 gültig ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2
Rechtssatz:
Eine Ermahnung nach § 12 Abs 2 JGG 1961 ist kein Strafübel im Sinne des § 1 Abs 2 ArbeitshausG 1951. Eine Ermahnung nach Paragraph 12, Absatz 2, JGG 1961 ist kein Strafübel im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, ArbeitshausG 1951.
Entscheidungstexte 12 Os 150/67 Entscheidungstext OGH 29.09.1968 12 Os 150/67 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2
Rechtssatz:
Das JGG 1961 sieht ein Rechtsmittel des Verurteilten deswegen, weil das Gericht die Bestimmung des § 12 Abs 2 JGG 1961 nicht angewendet hat, nicht vor. Das JGG 1961 sieht ein Rechtsmittel des Verurteilten deswegen, weil das Gericht die Bestimmung des Paragraph 12, Absatz 2, JGG 1961 nicht angewendet hat, nicht vor.
Entscheidungstexte 10 Os 7... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2 JGG §13 Abs1 AJGG 1961 §13 Abs3 B JGG § 13 heute JGG § 13 gültig ab 01.01.1989
Rechtssatz:
Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 Abs 1 und des § 12 Abs 2 JGG. Die Tilgung eines Schuldspruches nach § 13 Abs 3 JGG hat zur Voraussetzung, daß nicht bereits dem... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2
Rechtssatz:
Eine unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes und des Art VI StPNov 1918 ausgesprochene strenge Arreststrafe kann nicht als "Geringe Freiheitsstrafe" angesehen und durch Überweisung an die Zucht der erziehungsberechtigten Personen oder der Schule ersetzt werden. (Zum JGG 1949) Eine unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes und des Artikel römisch sechs, StPNov 1918 ausg... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §12 Abs2JGG 1949 §14JGG 1961 §17JGG 1961 §48RJGG §2RJGG §7 Abs2RJGG §69StRegV allg
Rechtssatz:
Die Anordnung von "Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln" (nach dem RJGG), soweit sie mit einer Verurteilung zu Jugendgefängnis nicht verbunden war, ist aus der "gerichtlichen Erziehungskartei" in das österreichische Strafregister aufzunehmen.
Entscheidungstexte 2 Os 533/4... mehr lesen...