Norm: ABGB §968AußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Mangels eigener Bestimmungen im Außerstreitgesetz ist für die Definition des Begriffes Sequestration die Bestimmung des § 968 ABGB heranzuziehen. Es verbietet sich - ausgenommen den Fall der Zustimmung aller Beteiligten - die Bestellung eines der Erbanwärter zum Sequester ebenso wie von Personen, die zu einem der Streitteile in so enger Beziehung stehen, daß die unbefangene Ausübung des Amtes nicht g... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78 BAußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Sind Verwaltungshandlungen hinsichtlich des gesamten Nachlaßvermögens erforderlich, dann bedarf es nicht bloß eines Sequesters, sondern eines Verlassenschaftskurators gemäß § 78 AußStrG. Wurde ein Verlassenschaftskurator bestellt, so ist die Sequestration nicht mehr erforderlich und zulässig (vgl SZ 25/223). Entscheidungstexte 1 Ob 519/95 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78 AAußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Die für die Unparteilichkeit des Sequesters geltenden Überlegungen betreffen umso mehr die Person des Kurators, dessen Rechte und Pflichten wesentlich weitergehend sind. Entscheidungstexte 1 Ob 519/95 Entscheidungstext OGH 23.06.1995 1 Ob 519/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §9AußStrG §127 Abs1Krnt HöfeG §5Tir HöfeG §25Tir HöfeG §26
Rechtssatz: Mit der Fortführung der Abhandlung ist in Analogie zu § 127 Abs 1 AußStrG entsprechend innezuhalten, wenn eine unter den beiden gesetzlichen Erben vorzunehmenden Erbteilung nicht sinnvoll erfolgen kann, weil noch der Streit zu klären ist, ob die in einer letztwilligen Verfügung angeordnete Zuwendung des Erbhofs an den Enkel zu Lasten der Verlassenschaft zu erf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 BII2oAußStrG §16 Abs1 BII3aAußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Solange ein Zuwarten mit der Entscheidung nicht aus besonderen Umständen einer Rechtsverweigerung gleichkommt, begründet es, wie immer es beschlußmäßig auch bezeichnet werden mag (Innehalten, Unterbrechen oder sonstwie), keine Nichtigkeit Entscheidungstexte 6 Ob 828/83 Entscheidungstext OGH 12.01.1984 6 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3AußStrG §127 Abs1ZPO §190 D1
Rechtssatz: Keine Unterbrechung des Abhandlungsverfahrens bei Rechtsstreit der Pflichtteilsberechtigten mit den Erben. Zum Rekursrecht der Pflichtteilsberechtigten in diesem Fall. Entscheidungstexte 8 Ob 258/70 Entscheidungstext OGH 01.12.1970 8 Ob 258/70 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §127 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Rekursrecht des Nachlaßkurators. Entscheidungstexte 6 Ob 395/66 Entscheidungstext OGH 01.02.1967 6 Ob 395/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0006742 Dokumentnummer JJR_19670201_OGH0002_0060OB00395_6600000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Im Falle des "Innehaltens" ist der weitere Gang des Verlassenschaftsverfahrens auf Verfügungen beschränkt, die der Inventarisierung oder Sicherung des Nachlasses dienen. Die Veräußerung des erblasserischen Unternehmens kann daher nicht genehmigt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 105/66 Entscheidungstext OGH 06.04.1966 6 Ob 105/66 SZ 39/67 = ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §118AußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Der Antrag auf Gewährung auf Bedenkzeit zur Abgabe der Erbserklärung gem § 118 AußStrG ist gegenüber dem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens kein minus, sondern ein aliud. Entscheidungstexte 1 Ob 266/58 Entscheidungstext OGH 25.06.1958 1 Ob 266/58 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812AußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Ein Noterbe, der sich zum Nachlaß als Erbe erbserklärt hat, kann aber nur dann einen Antrag auf Nachlaßabsonderung nach § 812 ABGB stellen, wenn er gemäß § 125 AußStrG auf den Rechtsweg verwiesen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 428/55 Entscheidungstext OGH 07.09.1955 3 Ob 428/55 European Ca... mehr lesen...
Norm: AußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Mit der Verlassenschaftsabhandlung ist nicht bis zur Erledigung eines Wiederaufnahmsverfahrens über den Erbrechtsstreit zuzuwarten. Entscheidungstexte 2 Ob 131/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 2 Ob 131/54 7 Ob 477/57 Entscheidungstext OGH 13.11.1957 7 Ob 477/57 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §127 Abs1AußStrG §145 DHGB §54
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht ist zur Bestelllung eines Handlungsbevollmächtigten für die erblasserische Firma nicht befugt; dies ist ausschließlich Sache des im Verlassenschaftsprovisorium bestellten Vertreter des Nachlasses (hier des Sequesters). Entscheidungstexte 1 Ob 917/52 Entscheidungstext OGH 12.11.1952 1 Ob 917/52 SZ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Zum Antrag nach § 127 Abs 1 AußStrG sind nur erbserklärte Erben, nicht aber Noterben berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 521/52 Entscheidungstext OGH 27.08.1952 3 Ob 521/52 SZ 25/223 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0008049 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H1AußStrG §127 Abs1ZPO §190 D1ZPO §192 B5
Rechtssatz: Dem Außerstreitgesetz ist die Unterbrechung des Verfahrens im Sinne der ZPO fremd. Es kommt nur die Verweisung auf den Rechtsweg oder das Innehalten im Sinne des § 127 Abs 1 AußStrG in Frage. Entscheidungstexte 3 Ob 422/52 Entscheidungstext OGH 02.07.1952 3 Ob 422/52 Veröff: SZ 25/189 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §802AußStrG §92 Abs1AußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: § 127 AußStrG bildet kein Hindernis zur Errichtung eines Inventars. Entscheidungstexte 2 Ob 678/51 Entscheidungstext OGH 25.03.1952 2 Ob 678/51 3 Ob 297/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 3 Ob 297/54 5 Ob 598/78 En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Eine Verweisung auf den Rechtsweg durch den Außerstreitrichter hat keine Unterbrechung des Abhandlungsverfahrens im Sinne der §§ 163 ff, 190 ZPO zur Folge. Entscheidungstexte 2 Ob 554/51 Entscheidungstext OGH 29.08.1951 2 Ob 554/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §811AußStrG §78 BAußStrG §125 AAußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Die Bestellung eines Nachlaßkurators hat nicht nur dann zu erfolgen, wenn keine Erbserklärungen abgegeben wurden, sondern auch wenn widersprechenden Erbserklärungen abgegeben wurden, oder wenn das Abhandlungsgericht aus welchem Grunde immer es unterlassen hat, den Erben die Besorgung des Nachlasses zu übertragen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...