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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen XXXX wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit Zahlungsauftrag vom 11.02.2019, XXXX , zur Zahlung eines Verfallsbetrages iHv € 900,00 sowie einer Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs 1 GEG iHv € 8,00, insgesamt daher zur Zahlung eines Betrages iHv € 908,00 verpflichtet (ON 2). 1. Im Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (AZ XXXX ) wurde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) am 01.03.2018 vom Landesgericht für Strafsachen WIEN eine Geldstrafe iHv insgesamt € 1.200,-- auferlegt. 1. Im Grundverfahren (AZ römisch 40 ) wurde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) am 01.03.2018 vom Landesgericht für Strafsachen WIEN eine Geldstrafe iHv insgesamt € 1.200,-- auferlegt. Das Urteil wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20.11.2015 verurteilt und gemäß § 381 Abs. 1 StPO zur Zahlung der Kosten des Strafverfahrens verpflichtet. 1. Der Beschwerdeführer wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20.11.2015 verurteilt und gemäß Paragraph 381, Absatz eins, StPO zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Das Handelsgericht XXXX (in der Folge: Handelsgericht) verhängte am 3.11.2014 gegen den Beschwerdeführer eine Zwangsstrafe von 700 Euro. Am 28.1.2015 erließ der Kostenbeamte des Handelsgerichtes namens des Präsidenten dieses Gerichtshofes gegenüber dem Beschwerdeführer einen "Auftrag zur Zahlung einer Zwangsstrafe (Mandatsbescheid)" und forderte ihn auf, die erwähnte Zwangsstrafe von 700 Euro zuzüglich e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss vom 25.11.2013 im Verfahren zu 72 E 3908/13i verhängte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien (im Folgenden: BG) gegen den Beschwerdeführer eine Beugestrafe gemäß § 354 Exekutionsordnung (EO) iHv € 500,00. Mit Beschluss vom 25.11.2013 im Verfahren zu 72 E 3908/13i verhängte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien (im Folgenden: BG) gegen den Beschwerdeführer eine Beugestrafe gemäß Paragraph 354, Exek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (XXXX – VNR 2) geht es um eine Erbschaft einer betagten zuletzt unter Sachwalterschaft stehenden und in einem Pflegeheim der Fonds Soziales Wien untergebrachten Dame (Christine J.) die am 05.05.2011 verstorben ist. Sie hatte die beschwerdeführende Partei (bP) und Herrn Ing. XXXX (Y.) mittels Legat als Erben eingesetzt. 1. Im Grundverfahren (römisch 40 – VNR 2) geht es um eine Erbschaft e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Mandatsbescheiden der Präsidentin des Landesgerichtes Salzburg jeweils vom 25.08.2014, jeweils Zl. FN 273230 i, 24 Fr 3100/14 h, wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer die mit - in Firmenbuchsachen ergangenen - Beschlüssen des Landesgerichtes Salzburg jeweils vom 16.05.2014, jeweils Zl. 24 Fr 3100/14 h, gegen ihn verhängten Zwangsstrafen von jeweils EUR 700,-- sowie jewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag/Mandatsbescheid vom 18.09.2015, Zl. XXXX - VNR 2, (Zustellungsdatum aus dem Akt nicht ersichtlich) der Kostenbeamtin des BG XXXX , schrieb diese für den Präsidenten des LG 1. Mit Zahlungsauftrag/Mandatsbescheid vom 18.09.2015, Zl. römisch 40 - VNR 2, (Zustellungsdatum aus dem Akt nicht ersichtlich) der Kostenbeamtin des BG römisch 40 , schrieb diese für den Präsidenten des LG XXXX d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Aufgrund von Verstößen gegen Unterlassungsverpflichtungen aus dem vollstreckbaren Vergleich des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz (im Folgenden: LG) vom 11.01.2010 zu 39 Cg 194/09t verhängte das Bezirksgericht Leibnitz (im Folgenden: BG) gegen die Beschwerdeführerin mit Beschluss vom 23.07.2013 und Beschluss vom 20.08.2013 zu 16 E 5351/10t Geldstrafen gemäß § 355 Exekutionsordnung (EO) iHv € 30.000,00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren zu 72 FN 186671t verhängte das Handelsgericht Wien (in Folge: HG) gegen die Beschwerdeführerin mit Beschluss, Zl. Fr 9541/08b, eine Ordnungsstrafe iHv € 700,00 sowie mit Beschluss, Zl. Fr 16659/10m, eine Ordnungsstrafe iHv € 730,00. Diese Beschlüsse erwuchsen in Rechtskraft. Mit Zahlungsaufträgen vom 02.03.2009, Zl. Fr 9541/08b, und vom 28.04.2011, Zl. Fr 16659/10m, schrieb das HG der Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren am Landesgericht Wiener Neustadt (im Folgenden: LG) zu FN 300144p sowie den Verfahren am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (im Folgenden: LGZ) zu FN 248677b und zu FN 160613x waren gegen den Beschwerdeführer Zwangsstrafen iHv insgesamt € 18.980,00 verhängt worden. Darüber hinaus waren dem Beschwerdeführer im Verfahren am Landesgericht für Strafsachen Graz (im Folgenden: LGS) zu 10 Hv 178/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Urteil vom 05.05.2014 zu 54 Hv 54/14a verhängte das Landesgericht für Strafsachen Wien (im Folgenden: LG) gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe iHv € 480,00. Dieses Urteil erwuchs in Rechtskraft. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.07.2014, Zl. 54 Hv/14a-10, schrieb ein Richter des LG für dessen Präsidenten die genannte Geldstrafen iHv € 480,00 sowie die Einhebungsgebühr nach § 6a Abs. 1 G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin wurde mit Urteil des Landesgerichtes XXXX (in der Folge: Landesgericht) vom 21.07.2015 näher genannter strafbarer Handlungen für schuldig erkannt und ua. gemäß § 389 Abs. 1 StPO zur Zahlung der Kosten des Strafverfahrens verurteilt. 1.1. Die Beschwerdeführerin wurde mit Urteil des Landesgerichtes römisch 40 (in der Folge: Landesgericht) vom 21.07.2015 näher genannter strafbarer Ha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1.1. Mit Beschluss ("Zwangsstrafverfügung") vom 30.9.2014 verhängte das Landesgericht XXXX (in der Folge: Landesgericht) gegen in der Folge aufgezählte "juristische oder natürliche Personen" Zwangsstrafen von jeweils 700 Euro, da sie gegen ihre Verpflichtung gemäß §§ 277 ff. Unternehmensgesetzbuch verstoßen hatten, den vollständigen Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht einzureichen. Aufgezählt sind insgesamt vier ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1.1. Mit Beschluss ("Zwangsstrafverfügung") vom 30.9.2014 verhängte das Landesgericht XXXX (in der Folge: Landesgericht) gegen in der Folge aufgezählte "juristische oder natürliche Personen" Zwangsstrafen von jeweils 700 Euro, da sie gegen ihre Verpflichtung gemäß §§ 277 ff. Unternehmensgesetzbuch verstoßen hatten, den vollständigen Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht einzureichen. Aufgezählt sind insgesamt vier ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Mandatsbescheiden der Präsidentin des Handelsgerichtes Wien jeweils vom 30.08.2016, Zlen. XXXX , und XXXX , wurden der nunmehrigen Beschwerdeführerin die mit - in Firmenbuchsachen ergangenen - Beschlüssen des Handelsgerichtes Wien vom 21.01.2016, Zl. XXXX , bzw. vom 09.03.2016, Zl. XXXX , gegen sie verhängten Zwangsstrafen von jeweils EUR 700,-- sowie jeweils die Einhebung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) des Präsidenten des Landesgerichtes XXXX vom 18.08.2014, Zl. XXXX, wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die in einem Strafverfahren aufgelaufenen Gebühren/Kosten in der Höhe von EUR 70,00 und die Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz (GEG) in der Höhe von EUR 8,00 somit einen Betrag von insgesamt EUR 78,00 binnen 14 Tagen bei sonst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 20.08.2014 stellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck das gegen zwei Verdächtige wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs. 3 Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974 (StGB), geführte Ermittlungsverfahren, dem ein Schreiben des nunmehrigen Beschwerdeführers zugrunde lag, gemäß § 190 Strafprozessordnung, BGBl. Nr. 631/1975 (StPO), ein. Den daraufhin vom Beschwerdeführer erhobenen Fortführungs... mehr lesen...